
Als Selbstverwaltungskörperschaft unterliegt der Landeswohlfahrtsverband Hessen parlamentarischer Kontrolle und besitzt demokratisch gewählte Organe.
Nach dem "Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen" vom 07.05.1953 – kurz Mittelstufengesetz – sind die Organe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV)
Sie sind von ihrer Funktion her vergleichbar mit den Stadtverordnetenversammlungen und Magistraten bzw. mit den Kreistagen und Kreisausschüssen der hessischen Stadt- und Landkreise.
So wie die Kommunen hat auch der LWV Hessen als Höherer Kommunalverband seine Angelegenheiten in einer Hauptsatzung zu regeln, soweit es keine kommunalrechtlichen Vorschriften hierzu gibt.








