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| Bild: Fotokombination aus 2 Bildern des Ständehauses und des darin befindlichen Plenarsaales mit Schriftzug POLITIK - Zoomlink -
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Als Selbstverwaltungskörperschaft unterliegt der Landeswohlfahrtsverband Hessen parlamentarischer Kontrolle und besitzt demokratisch gewählte Organe.

Nach dem "Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen" vom 07.05.1953 – kurz Mittelstufengesetz – sind die Organe des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV)
Sie sind von ihrer Funktion her vergleichbar mit den Stadtverordnetenversammlungen und Magistraten bzw. mit den Kreistagen und Kreisausschüssen der hessischen Stadt- und Landkreise.

So wie die Kommunen hat auch der LWV Hessen als Höherer Kommunalverband seine Angelegenheiten in einer Hauptsatzung zu regeln, soweit es keine kommunalrechtlichen Vorschriften hierzu gibt.


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