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Die 75 Abgeordneten werden nach dem Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen (MVLWG) für fünf Jahre durch ein besonderes Wahlverfahren indirekt von den Stadtverordnetenversammlungen der kreisfreien Städte und den Kreistagen der Landkreise gewählt. Die Wahl findet nach den Kommunalwahlen im gleichen Jahr statt.

Für die Wahl sind die hessischen Stadt- und Landkreise zu 5 Wahlkreisen mit etwa gleichen Einwohnerzahlen zusammengefasst.

Wahlkreis I
Stadt Offenbach
Main-Taunus-Kreis
Stadt Wiesbaden
Stadt Frankfurt/Main

insgesamt ca. 1,2 Mio. Einwohner

Wahlkreis II
Landkreis Offenbach
Odenwaldkreis
Landkreis Bergstraße
Landkreis Darmstadt-Dieburg
Landkreis Groß-Gerau
Stadt Darmstadt

insgesamt ca. 1,4 Mio. Einwohner

Wahlkreis III
Landkreis Limburg-Weilburg
Hochtaunuskreis
Rheingau-Taunus-Kreis
Wetteraukreis
Main-Kinzig-Kreis

insgesamt ca. 1,3 Mio. Einwohner

Wahlkreis IV
Landkreis Fulda
Vogelsbergkreis
Landkreis Marburg-Biedenkopf
Lahn-Dill-Kreis
Landkreis Gießen

insgesamt ca. 1,1 Mio. Einwohner

Wahlkreis V
Landkreis Kassel
Werra-Meißner-Kreis
Landkreis Hersfeld-Rotenburg
Landkreis Waldeck-Frankenberg
Stadt Kassel
Schwalm-Eder-Kreis

insgesamt ca. 1,1 Mio. Einwohner


In jedem Wahlkreis werden 15 Abgeordnete in die Verbandsversammlung gewählt. Durch diese in Hessen einmalige Wahlsystematik soll eine ausgewogene Vertretung aller hessischen Regionen in der Verbandsversammlung gewährleistet sein.