Landeswohlfahrtsverband HessenLogo Landeswohlfahrtsverband Hessen
Home Newsletter Kontakt Links Impressum Sitemap Textversion

|
Schriftgröße A | A | A
Home >> Service >> Formulare Formulare
Unser gesamtes Download-Angebot liegt im bekannten Portable Document Format (PDF) vor. Zum Anschauen und Ausfüllen der PDF-Dateien benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollten Sie nicht über dieses Programm verfügen, können Sie es am Ende dieser Seite herunterladen.

Bitte beachten Sie: Die PDF-Dateien können Sie am Bildschirm ausfüllen. Anschließend können Sie die fertig ausgefüllte PDF-Datei ausdrucken, aber nicht abspeichern.


Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Behinderte im Rahmen der pädagogischen Frühförderung für seh- und hörgeschädigte Kinder


Die Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder ist eine heilpädagogische Leistung der Eingliederungshilfe und erfolgt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX und XII (SGB IX bzw. SGB XII). Sie wird erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch

  • eine drohende Behinderung abgewendet,


  • der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt oder


  • die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert

werden können. Sie richtet sich immer an schwerstbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind.

Zusammen mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und schulvorbereitenden Maßnahmen der Schulträger bilden heilpädagogische Leistungen ein umfassendes Leistungsspektrum.

Wenn Sie heilpädagogische Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie folgenden Antrag stellen:


Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Behinderte im Rahmen der pädagogischen Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder
Formular-Nummer LWV 01-4-150


Anträge sind bei Ihrem zuständigen örtlichen Sozialamt (Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) zu stellen, das in der Regel auch die Kosten für den heilpädagogischen Anteil übernimmt. Vor der Antragstellung sollte jedoch Kontakt mit der zuständigen Frühförderstelle für hör- und sehgeschädigte Kinder aufgenommen werden, die Sie gerne berät.

Anleitung zum Antrag

Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei eine

Fachärztliche Bescheinigung
Formular-Nummer LWV 01-4-170

Ihres HNO- bzw. Ihres Augenfacharztes

sowie einen

Förderplan für h ö r geschädigte Kinder
Formular-Nummer LWV 01-4-180

beziehungsweise einen

Förderplan für s e h geschädigte Kinder
Formular-Nummer LWV 01-4-190




Der Förderplan wird gemeinsam von den Eltern und der Frühförderstelle aufgestellt. Andere pädagogische, medizinische und therapeutische Fachkräfte, die an der Förderung des Kindes beteiligt sind, werden hinzugezogen.



| Bild: Button zum Herunterladen des Programms 'Acrobat Reader' | Adobe® Acrobat® Reader ist ein Software-Paket, mit dem Sie Dateien im Adobe Portable Document Format (PDF) ansehen oder ausdrucken können. Durch Acrobat Reader können Sie Adobe PDF-Formulare auch online ausfüllen.