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Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Behinderte im Rahmen der pädagogischen Frühförderung für seh- und hörgeschädigte Kinder
Die Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder ist eine heilpädagogische Leistung der Eingliederungshilfe und erfolgt nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches IX und XII (SGB IX bzw. SGB XII). Sie wird erbracht, wenn nach fachlicher Erkenntnis zu erwarten ist, dass hierdurch
- eine drohende Behinderung abgewendet,
- der fortschreitende Verlauf einer Behinderung verlangsamt oder
- die Folgen einer Behinderung beseitigt oder gemildert
werden können. Sie richtet sich immer an schwerstbehinderte und schwerstmehrfachbehinderte Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Zusammen mit Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder und schulvorbereitenden Maßnahmen der Schulträger bilden heilpädagogische Leistungen ein umfassendes Leistungsspektrum.
Wenn Sie heilpädagogische Leistungen in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie folgenden Antrag stellen:
Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe für Behinderte im Rahmen der pädagogischen Frühförderung für hör- und sehgeschädigte Kinder
Formular-Nummer LWV 01-4-150
Anträge sind bei Ihrem zuständigen örtlichen Sozialamt (Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung bei kreisfreien Städten) zu stellen, das in der Regel auch die Kosten für den heilpädagogischen Anteil übernimmt. Vor der Antragstellung sollte jedoch Kontakt mit der zuständigen Frühförderstelle für hör- und sehgeschädigte Kinder aufgenommen werden, die Sie gerne berät.
Anleitung zum Antrag
Ihrem Antrag fügen Sie bitte bei eine
Fachärztliche Bescheinigung
Formular-Nummer LWV 01-4-170
Ihres HNO- bzw. Ihres Augenfacharztes
sowie einen
Förderplan für h ö r geschädigte Kinder
Formular-Nummer LWV 01-4-180
beziehungsweise einen
Förderplan für s e h geschädigte Kinder
Formular-Nummer LWV 01-4-190
Der Förderplan wird gemeinsam von den Eltern und der Frühförderstelle aufgestellt. Andere pädagogische, medizinische und therapeutische Fachkräfte, die an der Förderung des Kindes beteiligt sind, werden hinzugezogen.
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