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Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Landesblindengeldgesetz bzw. Blindenhilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
Zivilblinde (Blinde), den Blinden gleichgestellte und wesentlich Sehbehinderte können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag Blindengeld zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen erhalten. Grundlage für die Gewährung ist das Gesetz über das Landesblindengeld für Zivilblinde - kurz Landesblindengeldgesetz (LBliGG).
Nähere Angaben zu den sachlichen und medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung dieser Hilfeart finden Sie in dem Info-Blatt
In diesem Info-Blatt finden Sie auch Hinweise zur Antragstellung.
Für die Beantragung verwenden Sie bitte den
Formular-Nummer LWV 01-3-610
Dies ist der formelle Antrag, mit dem die notwendigen Angaben der Sehbehinderten oder blinden Menschen zur Prüfung der sachlichen Voraussetzungen abgefragt werden.
Wenn die Zahlung des beantragten Blindengeldes nicht auf das Konto des Antragstellers erfolgen soll, ist zusätzlich die
auszufüllen.
Nähere Auskünfte über
- Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz und
- Blindenhilfe nach den Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes
PDF (ca. 33 KB) Merkblatt
Behindertenverbände und Interessenvertretungen können Ihnen auf Wunsch weitere Informationen geben. Adressen und zusätzliche Kontaktdaten finden Sie im
PDF (ca. 413 KB) Anhang zum Antrag auf Bewilligung von Blindengeld nach dem Hessischen Landesblindengeldgesetz bzw. Blindenhilfe im Rahmen der Kriegsopferfürsorge
mit beigefügtem Schreiben zur Kontaktaufnahme.
PDF (ca. 374 KB) Augenfachärztliche Bescheinigung
Formular-Nummer LWV 01-3-608
Diese Bescheinigung stellt Ihre behandelnde Augenärztin bzw. Ihr behandelnder Augenarzt aus. Damit werden die medizinischen Voraussetzungen für die Gewährung von Blindengeld nachgewiesen. Die Bescheinigung ist Bestandteil des Blindengeldantrages.
Mit dem Merkblatt
(ca. 116 KB)
möchten wir den behandelnden Augenärzten Hinweise zum Ausfülllen der Augenärztlichen Bescheinigung geben, um die Entscheidung über den Antrag zu verkürzen.
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