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Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der
Eingliederungshilfe nach dem SGB XII / BVG
Voraussetzung für den Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII ist eine wesentliche Behinderung. Ob diese Voraussetzung erfüllt wird, stellen die Gesundheitsämter der hessichen Landkreise und kreisfreien Städte bzw. die einzelnen Krankenhäuser im Rahmen einer amts- oder fachärztlichen Begutachtung fest.
Die Begutachtung erfolgt mit dem Formular
Amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII / BVG
Formular-Nummer LWV 01-3-300 / 1-3
Anlage ist eine
Erklärung zum Datenschutz
Formular-Nummer LWV 01-3-300 / 2-3
Als Hilfe zum Ausfüllen der ärztlichen Stellungnahme können Sie sich
Hinweise und Erläuterungen
Formular-Nummer LWV 01-3-300 / 3-3
herunterladen.
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