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Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
Sozialhilfe wird nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) Zwölftes Buch (XII) bewilligt. Zur Prüfung des Anspruches auf Sozialhilfe ist es erforderlich, dass detaillierte Angaben über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht werden, soweit diese im Zusammenhang mit der Sozialhilfebewilligung von Bedeutung sind. Wir bitten um Verständnis dafür, dass die Fragestellungen recht umfangreich sind.Näheres zur Antragstellung bieten Ihnen die
Hinweise zum Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Formular-Nummer LWV 01-3-212
Wenn Sie eine
- Aufnahme in das Betreute Wohnen für Nichtsesshafte/alleinstehende Wohnungslose oder in einer stationären Einrichtung
- oder eine sonstige Leistung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
beanspruchen wollen, verwenden Sie bitte den
Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den §§ 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe
Formular-Nr. LWV 01-3-208
Die
Anlage M
Formular-Nummer LWV 01-3-209
informiert Sie über Ihre Mitwirkungspflichten, die der Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Sozialhilfe - von Ihnen als Empfänger der Leistung verlangt.
Die
Anlage S
Formular-Nummer LWV 01-3-214
ist durch die aufnehmende Einrichtung auszufüllen und soll die Gründe für die Notwendigkeit einer stationären Betreuung benennen und die Frage beantworten, warum ambulante Leistungen nicht ausreichend sind.
Zwischen der nachfragenden Person bzw. der Antragstellerin/dem Antragsteller und der betreuenden Institution wird ein
(I.) Hilfeplan für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Formular-Nummer LWV 01-3-210
abgeschlossen. Dieser standardisierte Hilfeplan beschreibt den Bedarf an Leistungen, die erbracht werden sollen, damit das besondere Lebensverhältnis und die damit verbundenen sozialen Schwierigkeiten dauerhaft überwunden werden. Mit der Einführung einer einheitlichen Dokumentation des Bedarfs und der vereinbarten Leistungen im Rahmen des Hilfeplans sollen in Hessen gemeinsame fachliche Standards geschaffen werden.
Nach jeweils einem halben Jahr erfolgt eine
(II.) Überprüfung des Hilfeplans
Formular-Nummer LWV 01-3-211
Eventuell eingetretene Veränderungen werden in den Hilfeplan aufgenommen, wenn ein Verlängerungsantrag beim zuständigen örtlichen Träger der Sozialhilfe gestellt werden soll. Ist dies nicht der Fall, ist das Formular Grundlage des Abschlussberichtes.
Der
Anwenderleitfaden
Formular-Nummer LWV 01-3-213
gibt Erläuterungen/Hinweise zum Ausfüllen der Formulare
"I. Hilfeplan für die Hilfe zur zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Hessen" und zur
"II. Überprüfung des Hilfeplans für die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten in Hessen".
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