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Sperrfrist: 31. März 2003, 14 Uhr
Kassel, 31. März 2003

LWV Hessen und Partner eröffnen Zentrale Service- und Beratungsstelle für behinderte Menschen in Kassel


Kassel (lwv): Gemeinsam mit seinen Kooperationspartnern hat heute der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen in seinen Räumen in Kassel eine Zentrale Service- und Beratungsstelle für Menschen mit Behinderungen eröffnet. Künftig wird diese Service- und Beratungsstelle behinderten und von einer Behinderung bedrohten Menschen, ihren Vertrauenspersonen und ihren Personensorgeberechtigten bei allen Anliegen, die deren Rehabilitationsträger betreffen, zur Verfügung stehen. „Ich freue mich besonders, dass der LWV im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit seinen Partnern für eine spürbare Verbesserung beim Beratungs- und Informationsangebot für behinderte Menschen sorgen kann", sagte LWV-Landesdirektor Lutz Bauer anlässlich der Eröffnung. „Das vom LWV und seinen Partnern gewählte Modell garantiert eine umfassende Beratungskompetenz und Beschleunigung der Hilfeverfahren, weil die Mitarbeiter der verschiedenen Rehabilitationsträger in der Servicestelle für die Ratsuchenden präsent sind und so die notwenigen Maßnahmen unverzüglich einleiten können", führte der LWV-Chef weiter aus.

Nach dem Sozialgesetzbuch IX zur Teilhabe und Rehabilitation behinderter Menschen müssen die verschiedenen Rehabilitationsträger gewährleisten, dass in allen Landkreisen und kreisfreien Städten Service- und Beratungsstellen eingerichtet werden, die Menschen mit Behinderungen Beratung und Unterstützung anbieten. Das Gesetz hebt dabei besonders die Einrichtung von gemeinsamen Servicestellen mehrerer Rehabilitationsträger hervor, denn: „Gemeinsam geht es einfacher und schneller". Diesem Gedanken folgend, hat der LWV Hessen seine Servicestelle am Standort Kassel zusammen mit vielen Kooperationspartnern nach dem sog. „Beteiligungsmodell" konzipiert. Somit sind die Kooperationspartner direkt an der personellen Besetzung der Servicestellen beteiligt. Die neu eingerichtete Service- und Beratungsstelle wird nun, am Anfang des „Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen", das zugleich auch Jubiläumsjahr des LWV ist, eröffnet.

Angesiedelt in einem gut erreichbaren Nachbargebäude des Ständehauses verfügt die Servicestelle über einen eigenständigen, barrierefrei gestalteten Eingang. Zunächst wird sie von Montag bis Freitag von 10 bis 15 Uhr geöffnet sein. Die Öffnungszeiten können aber, falls es die Nachfrage erfordert, verändert werden. Ihren regulären Betrieb nimmt die Servicestelle am morgigen 1. April auf.



Kooperationspartner der Service- und Beratungsstelle

  • Landesarbeitsamt Hessen, Frankfurt/Arbeitsamt Kassel

  • Landesversicherungsanstalt Hessen, Frankfurt

  • AOK Hessen

  • Bahnversicherungsanstalt Fulda

  • Magistrat der Stadt Kassel, Sozialamt

  • Kreisausschuss des Landkreises Kassel, Sozialamt




Aufgaben der Servicestellen nach § 22 Sozialgesetzbuch Teil IX

Die Servicestelle soll behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen, ihre Vertrauenspersonen und Personensorgeberechtigten vor allem bei diesen Anliegen beraten und unterstützen:

  • Über Leistungsvoraussetzungen, Leistungen der Rehabilitationsträger, besondere Hilfen im Arbeitsleben sowie über die Verwaltungsabläufe;

  • bei der Klärung des Rehabilitationsbedarfs, bei der Inanspruchnahme von Leistungen zur Teilhabe und besonderen Hilfen im Arbeitsleben sowie bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten;

  • bei Fragen, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, auf klare und sachdienliche Anträge hinwirken und sie an den zuständigen Rehabilitationsträger weiterzuleiten;

  • bei einem Rehabilitationsbedarf, der voraussichtlich ein Gutachten erfordert, den zuständigen Rehabilitationsträger darüber zu informieren;

  • die Entscheidung des zuständigen Rehabilitationsträgers in Fällen, in denen die Notwendigkeit von Leistungen zur Teilhabe offenkundig ist, so umfassend vorzubereiten, dass dieser unverzüglich entscheiden kann;

  • bis zur Entscheidung oder Leistung des Rehabilitationsträgers den behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen unterstützend zu begleiten;

  • bei den Rehabilitationsträgern auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen hinwirken;

  • zwischen mehreren Rehabilitationsträgern und Beteiligten auch während der Leistungserbringung zu koordinieren und zu vermitteln.