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Kassel, 2. April 2003

Positive Entwicklung für LWV-Träger im Jubiläumsjahr:
Verbandsumlage steigt weniger stark als erwartet – Haushalt 2003 einstimmig verabschiedet



Kassel (lwv): Ein große Überraschung war es nicht mehr – die Entwicklung hatte sich bereits in den Beratungen nach Einbringung des Etatentwurfs im vergangenen Dezember angedeutet. Gleichwohl konnten die vielen kommunalen Mandatsträger unter den LWV-Abgeordneten mit einer guten Nachricht nach Hause fahren: Im Jahr seines 50-jährigen Bestehens hat der LWV sich und seinen Trägern, den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten, selbst ein „Geschenk" bereitet: Gegenüber dem Entwurf wird die Verbandsumlage nicht auf 14,33, sondern nur auf 13,99 % angehoben und das bei einer weiter wachsenden Zahl behinderter Menschen in Hessen, die Leistungen vom LWV erhalten. Für die Landkreise und kreisfreien Städte bedeutet dies eine Kostenentlastung von insgesamt rd. 19 Mio. €, die nun vor Ort verwendet werden können. Wie das möglich wurde, erläuterte LWV-Landesdirektor Lutz Bauer: „Zunehmend greifen die Instrumente unseres vor wenigen Jahren eingeführten Controlling-Systems. Nach den neuesten uns vorliegenden Zahlen können wir 2003 in den Leistungsbereichen des LWV sowohl mit Kostensenkungen als auch mit Erlössteigerungen rechnen. Auch werden wir durch ein konsequent auf Sparsamkeit ausgerichtetes Personalmanagement Kosten sparen. Dadurch sind wir in der Lage, den Finanzbedarf, den wir mit der Verbandsumlage decken müssen, nach unten zu korrigieren." So fiel den 75 Abgeordneten des Hessischen Sozialparlamentes die Zustimmung zum Haushalt für das Jahr 2003 nicht schwer: Der Etat für das Jubiläumsjahr wurde ohne Gegenstimmen angenommen.

In einem gemeinsamen Zusatzantrag zum Haushalt hatten die Fraktionen von SPD und CDU die konsequente Linie von LWV-Landesdirektor Lutz Bauer und Erstem Beigeordneten Lutz Klein bei der Konsolidierung der LWV-Finanzen begrüßt und den Änderungen in den BSHG-Leistungsbereichen zugestimmt. LWV-Kämmerer Lutz Klein, der künftig die Geschicke des Kasseler Regierungspräsidiums lenken wird, hatte den Abgeordneten dargelegt, dass durch den verringerten Zuschussbedarf bei der Eingliederungshilfe (16,3 Mio. €) und eines weiterhin hohen Einsatzes der Rücklage Einnahmen aus der Verbandsumlage, die der LWV bei seinen Trägern erhebt, von nur noch 787,1 Mio. € erhoben werden müssen. Trotz Fallzahlen- und Kostensteigerungen in der überörtlichen Sozialhilfe sinke somit die von den Landkreisen und kreisfreien Städten angeforderte Umlage. Bei den Landkreisen liege die Ersparnis zwischen 266.000 und 1,25 Mio. €, bei den kreisfreien Städten zwischen 371.000 und 2,6 Mio. €.

Trotz dieser positiven Entwicklung, die auch auf die nachhaltige Reformstrategie des Verbandes zurückzuführen sei, formulierten die Abgeordneten des Hessischen Sozialparlaments in einer Resolution deutliche Erwartungen an die Bundes- wie auch an die Landesebene: Die fast ausschließliche Finanzierung der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach dem Bundessozialhilfegesetz überfordere die kommunale Familie zunehmend. Künftig benötige man vom Bund dringend einen spürbaren finanziellen Beitrag zur Finanzierung dieser wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Schließlich würden Bund und Länder innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens über das Volumen bei der Eingliederungshilfe entscheiden, ohne dass die kommunale Ebene mit bestimmen könne. Auch das Land wollen die LWV-Parlamentarier in die Pflicht nehmen: Sein originärer Finanzierungsanteil an den dynamisch gestiegenen Kosten der Behindertenhilfen stagniere seit Jahren und sei mittlerweile unter 7 % gesunken. Im Gegenzug musste deshalb der kommunale Anteil von 20 % im LWV-Gründungsjahr 1953 auf heute rund 70 % angehoben werden. Ein Automatismus für den der Landesgesetzgeber ebenfalls verantwortlich zeichne. Die Verbandsversammlung war der Auffassung, dass weder in der Höhe des Ausgleichsbetrages nach § 20 des Finanzausgleichsgesetzes noch in den stagnierenden Leistungen des Landes an den Kosten des Landesblindengeldgesetzes die Dynamik der Eingliederungshilfen für behinderte Menschen zum Ausdruck komme. Die Abgeordneten sehen sich in ihrer Forderung nach Kostenausgleich durch das neu in die Hessische Verfassung aufgenommene Konnexitätsprinzip gestärkt, das es dem Land jetzt verbietet, den Kommunen und anderen öffentlichen Körperschaften Aufgaben zuzuweisen, ohne für die Finanzierung aufzukommen. Auch mahnten die Abgeordneten an, die Eingliederungshilfe in die Überlegungen zur Reform der Kommunalfinanzen einzubeziehen.

Mit Sorge blickt der LWV-Kämmerer in das kommende Jahr: Wegen der demografischen Entwicklung sei erneut mit einer Fallzahlsteigerung bei der Eingliederungshilfe zu rechnen, ein Anheben der Verbandsumlage wäre in der Folge unvermeidlich. Zudem sei zu befürchten, dass die Kommunen nochmals weniger Mittel aus dem kommunalen Finanzausgleich erhielten, warf Klein einen Blick voraus.



LWV Haushalt 2003 – Zahlen im Vergleich

(Hinweis:
Die Tabelle dieser älteren Pressemitteilung konnte nicht in das neue System übernommen werden, weil Tabellen für blinde und wesentlich sehbehinderte Menschen Barrieren darstellen. Im Bedarfsfall bitte Ausdruck anfordern!)