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Sperrfrist: 7. Mai 2003, 00.00 Uhr
Kassel, 6. Mai 2003

Landeswohlfahrtsverband Hessen wird 50 Jahre
7. Mai 1953 – Geburtsstunde des LWV



Kassel (lwv): Am 7. Mai 1953 verabschiedet der Hessische Landtag das sog. „Mittelstufengesetz", mit dem der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen als von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten getragener Höherer Kommunalverband für Aufgaben der Sozialfürsorge für kranke, behinderte und sozial benachteiligte Menschen ins Leben gerufen wird. Mit seiner Gründung übernimmt der LWV auch „Heil- und Pflegeanstalten", die in das menschenverachtende System der NS-„Euthanasie"-Politik eingebunden waren. Sitz des LWV wird Kassel. Die Hauptverwaltung zieht dort in das mit seiner parlamentarischen Geschichte traditionsreiche Ständehaus ein.

In den folgenden Dekaden wird das „Fürsorgewesen" durch zahlreiche Grundsatzbeschlüsse des „Hessischen Sozialparlamentes", der LWV-Verbandsversammlung, gründlich umgestaltet. Der LWV wandelt sich zu einem sozialen Dienstleister, der ein Gutteil der sozialen Infrastruktur des Landes plant, organisiert und finanziert. Im Jubiläumsjahr 2003 unterstützt und fördert der LWV rund 52.000 Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen. In zehn Zentren für Soziale Psychiatrie, in Sozialpädagogischen Zentren, in Schulen für sinnesgeschädigte Kinder und Jugendliche und in weiteren Fachkliniken werden jährlich Tausende von Menschen betreut und behandelt.

Aus Anlass des 50-jährigen Bestehens des LWV kommen am 9. Mai 2003 die Mitglieder der Verbandsversammlung sowie zahlreiche Ehrengäste, unter ihnen der Hessische Ministerpräsident Roland Koch, im Kasseler Ständehaus zu einer Festveranstaltung zusammen.



Hintergrund:


Der Beschluss des Hessischen Landtages am 7. Mai 1953 ist ein wichtiger Schritt beim Neuaufbau der öffentlichen Verwaltung in der Nachkriegszeit. Mit Schaffung des LWV werden die noch bestehenden preußischen Verwaltungsstrukturen („Bezirkskommunalverbände") der Regierungsbezirke Kassel und Wiesbaden abgeschafft. Auch das Land Hessen als Rechtsnachfolger des früheren „Volksstaates Hessen-Darmstadt" tritt Aufgaben an den LWV ab. Zwar ist die Entscheidung, einen landesweit wirkenden Kommunalverband ins Leben zu rufen, keine, die öffentlich breit und mit großem Echo diskutiert wird, dennoch ringen im Vorfeld des Beschlusses die frisch formierten politischen Kräfte des Landes heftig darum, ob die Aufgaben der psychiatrischen Versorgung und der Behindertenhilfe künftig als staatliche oder als kommunale Aufgaben wahrzunehmen seien. Eine Rolle spielt auch die Vergangenheit der vormals preußischen Landesteile, die Autonomieansprüche erheben. Am Ende haben die Befürworter einer einheitlichen, aber kommunalen Lösung für ganz Hessen die Nase vorn, das Mittelstufengesetz bestimmt, dass sich kreisfreie Städte und Landkreise zu einem Landeswohlfahrtsverband zusammenschließen. Für den neu gegründeten LWV gelten die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung. An seiner Spitze stehen künftig ein Erster und ein Zweiter Landesdirektor, die von der Verbandsversammlung am 8. September 1953 gewählt werden. Neben dem Hauptsitz im nordhessischen Kassel werden in Darmstadt und Wiesbaden Zweigverwaltungen eingerichtet.