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Kassel, 25. Juni 2003

Dichtes Netzwerk ermöglicht wirkungsvolle Rehabilitation behinderter Menschen - Abgeordnete verabschieden Haushaltseckwerte für 2004 und mahnen zugleich Sozialhilfereform an


Kassel (lwv): Im 50. Jahr seines Bestehens blicke der LWV mit Stolz und Genugtuung auf das von ihm geknüpfte Netzwerk der Rehabilitation für Menschen mit Behinderungen, welches auf den beiden Standbeinen Wohnen und Arbeiten sowie einer Reihe von komplementären Angeboten (Beratungsstellen, Tagesstätten etc.) beruhe, heißt es in einem Beschlusstext, den die Abgeordneten des Hessischen Sozialparlamentes auf ihrer heutigen Plenartagung im Kasseler Ständehaus verabschiedeten. Im vergangenen Jahr habe man in den Bereichen Wohnen und Arbeiten 19.770 Menschen mit geistiger Behinderung, 10.021 Menschen mit seelischer Behinderung oder einer Abhängigkeitserkrankung und 1.909 Menschen mit körperlichen Behinderungen durch einen Wohnheimplatz, einen Platz im Betreuten Wohnen oder einen Werkstattarbeitsplatz eine die Integration ermöglichende Hilfe geben können. Dem Fortbestand dieses vorbildlichen Netzes gilt die Sorge der Abgeordneten, zumal eine dringend erforderliche Reform des Leistungsrechtes für die Behindertenhilfe bisher unterblieben sei. In diesem Rahmen beschlossen die Abgeordneten über die von Landesdirektor Lutz Bauer eingebrachte Vorlage über die „Eckwerte zur Haushalts- und Budgetplanung für das Haushaltsjahr 2004". Danach beläuft sich der Betrag, den der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) im kommenden Jahr für die überörtliche Sozialhilfe, das ist vor allem die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, aufwenden wird, auf voraussichtlich rund 982 Mio. € und liegt damit rund 3,8 % über dem Ansatz des laufenden Jahres. Die Eckwerte, die der LWV-Verwaltung Vorgaben für die Aufstellung der Zielgruppen-Budgets und des nächsten Haushaltsplanes geben, weisen aus, dass nach den gegenwärtig vorliegenden Finanzdaten im kommenden Jahr 840,9 Mio. € Verbandsumlage von den Trägern des LWV, den Landkreisen und kreisfreien Städten, erhoben werden müssen (2003: 787,1 Mio. €). Dies sei nötig, um die in allen Bundesländern weiter steigenden Ausgaben für die Behindertenhilfe zu decken, führte LWV-Landesdirektor Lutz Bauer vor den Abgeordneten aus.

Der LWV habe durch seine Eigenbeiträge (Bundesweit vorbildlicher Ausbau des Betreuten Wohnens, bisheriges Einsparvolumen 1997 - 2002 rund 316 Mio. €; Einsparungen durch Verwaltungsreform 2001 - 2003 rund 23 Mio. €) spürbar zur Kostenminimierung beigetragen, die kommunale Seite dürfe aber bei der Erfüllung einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe, wie es die Behindertenhilfe ohne Zweifel sei, nicht länger allein gelassen werden. Als ein wichtiges Beispiel nannten die Abgeordneten das Hessische Landesblindengeldgesetz, verabschiedet vom Landesgesetzgeber und dem LWV zur Ausführung übertragen: Hier werde das nun verfassungsrechtlich festgeschriebene Konnexitätsprinzip nicht gewahrt, die Zuweisung aus dem Kommunalen Finanzausgleich stelle keinen äquivalenten Ausgleich zu den jährlich wachsenden Aufwendungen dar. Der Verwaltung gaben die Abgeordneten auf, weitere Einsparungen im eigenen Bereich zu prüfen.

Als wesentlichen Grund für die Kostensteigerungen bei der Behindertenhilfe nannte Landesdirektor Bauer den anhaltenden Anstieg der Fallzahlen, die insgesamt von 51.691 (2003) auf 53.073 anwachsen, eine Steigerung, die aus demografischen Gründen auch in den kommenden Jahren zu verzeichnen sein wird. Zuwächse ergeben sich aber nicht nur durch gestiegene Fallzahlen, sondern auch durch Veränderungen in den Hilfebedarfsgruppen und durch tarifliche Steigerungen bei den Vergütungssätzen. Während auf der Ausgabenseite mit vergleichsweise sicheren Daten und Trends geplant werden könne, gäbe es, so der LWV-Chef weiter, auf der Einnahmeseite leider immer größere Unsicherheiten: Die endgültige Höhe der Finanzzuweisung nach § 20 des Finanzausgleichsgesetzes stehe erst nach Verabschiedung des Landeshaushaltes für 2004, voraussichtlich im Dezember 2003, fest. Dennoch sei der negative Trend unübersehbar: Die Eckwerteplanungen basierten auf den Prognosen einer zurückgehenden Steuerverbundmasse, die dem LWV eine um mindestens 17 % niedrigere Finanzzuweisung bescheren dürfte. In absoluten Zahlen: Statt 73,4 Mio. € wie in 2003 werden nach dem gegenwärtigen Stand nur 60,9 Mio. € erwartet. Neben den erhöhten Fallzahlen sei dies ein weiterer Grund, warum die Verbandsumlage im kommenden Jahr angehoben werden müsse. Hinzu käme, dass der Rücklage voraussichtlich letztmalig und nur noch ein deutlich niedrigerer Betrag als im laufenden Haushaltsjahr entnommen werden könne.