Kassel, 2. Juli 2003
Fachtagung zur Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder in Hessen
Kassel/Friedberg (lwv): Aktueller Stand und Perspektiven der Früherkennung und Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder in Hessen waren die zentralen Themen einer landesweiten Tagung am Mittwoch in der Johannes-Vatter-Schule des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) in Friedberg. Organisiert wurde die Tagung vom LWV als Träger von Schulen und Frühförderstellen für sinnesgeschädigte Kinder und den beiden freien Trägern der Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder, dem Evangelischen Regionalverband Frankfurt sowie der Blindenstudienanstalt Marburg. Eröffnet wurde die Tagung von Werner Thomas, Ehrenamtlicher Beigeordneter des LWV-Verwaltungsausschusses, der derzeit die Aufgaben des Ersten Beigeordneten des LWV wahrnimmt. Er dankte allen an der Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder in Hessen Beteiligten für ihr außerordentliches Engagement, durch das die Frühförderung in Hessen einen so guten Ruf – sogar weit über die Landesgrenzen hinaus – erreicht habe und betonte das Interesse des Verbandes, ein bedarfsgerechtes Frühförderangebot zu erhalten.
In einem ersten Teil der Fachtagung stellten die Vertreter der verschiedenen Träger und Einrichtungen Schwerpunkte und Inhalte der Frühförderung sinnesgeschädigter Kinder dar, und die Eltern formulierten Erfahrungen und Wünsche. Die Notwendigkeit eines interdisziplinären, regional vernetzten und möglichst frühzeitig greifenden Angebots skizzierte Erika Carstensen-Bretheuer, die für die Frühförderstellen zuständige Referatsleiterin beim LWV. In die Förderangebote fließe medizinische, therapeutische und pädagogische Kompetenz ein. Eine Einbindung in die Instrumente der regionalen Sozialplanung würde Wege sparen und Doppelarbeit vermeiden. Die Zielsetzung, die sinnesgeschädigten Kinder möglichst in ihr normales Wohnumfeld und damit auch in die örtlichen Schulen zu integrieren, werde besser erreicht, wenn die Frühförderung möglichst frühzeitig einsetze. Im vergangenen Jahr waren 55 % der hörgeschädigten Kinder und 64 % der sehgeschädigten Kinder zu Beginn der Förderung jünger als drei Jahre, sagte Carstensen-Bretheuer.
Im zweiten Teil der Tagung ging es um Perspektiven aus Sicht des Hessischen Sozialministeriums, des Hessischen Landkreistages als Kostenträger, der Landesärztin für Hörgeschädigte, der freien Träger der Frühförderung sowie der Mitarbeiter in der Frühförderung. Daran schloss sich eine Diskussion an.
In Hessen gibt es für blinde und sehbehinderte Kinder derzeit fünf Frühförderstellen. Drei in Trägerschaft des LWV in Friedberg, Kassel und Wiesbaden sowie eine in Trägerschaft der Blindenstudienanstalt in Marburg und eine in Trägerschaft des Evangelischen Regionalverbandes in Frankfurt. Sogenannte Pädoaudiologische Frühberatungsstellen für hörgeschädigte Kinder gibt es an den vier Schulen für Hörgeschädigte des LWV in Bad Camberg, Frankfurt, Friedberg und Homberg sowie in einer Außenstelle in Kassel.
Im Jahr 2002 nutzten 415 hörgeschädigte und 398 sehgeschädigte Kinder, insgesamt 813 Kinder, das hessische Frühförderangebot. Die Arbeit der Frühförderstellen findet zum großen Teil in den Familien statt. Diese aufsuchende Arbeit ist das Kernstück der Frühförderung, da durch die Überregionalität lange Anfahrtswege für die Eltern erforderlich wären, die gerade von den Familien, die am stärksten auf Hilfe angewiesen sind, oft nicht zu bewältigen wären. Darüber hinaus bieten die Frühförderstellen in ihren Räumen Gruppen- und Einzelförderung, pädagogische Diagnostik oder Möglichkeiten zum Erfahrungsaustausch der Eltern an. Als offene Beratungsstellen können alle Eltern die Frühförderstellen aufsuchen, die vermuten, dass ihr Kind schlecht hört oder schlecht sieht. 322 Kinder nahmen mit ihren Eltern im vergangenen Jahr dieses Angebot wahr. Zwischen den einzelnen Frühförderstellen besteht eine enge Kooperation, die auch in einer gemeinsamen Rahmenkonzeption ihren Ausdruck findet. Die Kosten für die Betreuung in den Frühförderstellen werden von den örtlichen Sozialhilfeträgern getragen. Darüber hinaus gehende Kosten, die etwa durch die Funktion der offenen Beratungsstellen entstehen, werden aus der Sockelförderung des Landes Hessen und des LWV finanziert.








