Kriegsopferfürsorge - LWV Hessen übernimmt die Aufgaben der örtlichen Fürsorgestelle für den Wetteraukreis
Kassel/Frankfurt (lwv): Das Zielgruppenmanagement Kriegsopferfürsorge des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV) übernimmt die Aufgaben der örtlichen Fürsorgestelle für den Wetteraukreis, die bisher beim Kreisausschuss des Wetteraukreises angesiedelt waren. Für rund 200 Kriegsbeschädigte und ihre Hinterbliebenen im Wetteraukreis ist damit der LWV alleiniger Ansprechpartner für die Kriegsopferfürsorge. Eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung unterzeichneten vor Kurzem Landrat Rolf Gnadl, Kreisbeigeordneter Bardo Bayer und LWV-Landesdirektor Lutz Bauer. Die Verwaltungsvereinbarung gilt seit dem 1. Juni 2003. Neben seiner gesetzlichen Zuständigkeit als Hauptfürsorgestelle für Kriegsbeschädigte ist der LWV nun bereits von drei Gebietskörperschaften mit den Aufgaben eines örtlichen Trägers beauftragt worden. So betreut der LWV betroffene Bürgerinnen und Bürger der Stadt Frankfurt (seit 1. Dezember 2001) und des Kreises Groß-Gerau (seit 1. Dezember 2002). Künftig können auch die Bürgerinnen und Bürger des Wetteraukreises die gebündelte Zuständigkeit des LWV nutzen. „Die Erfahrungen, die wir bisher in Frankfurt und Groß-Gerau sammeln konnten sind durchgängig positiv. Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger begrüßen die Aufgabenbündelung, zumal der LWV mit seinen Beratungsangeboten leicht erreicht werden kann. Unsere Mitarbeiter kommen auf Wunsch auch ins Haus", sagte LWV-Landesdirektor Lutz Bauer anlässlich der Vertragsunterzeichnung.
Für die Hilfen des sozialen Entschädigungsrechts im Bereich der Kriegsopferfürsorge sind zum Einen die Hauptfürsorgestelle des LWV als überörtlicher Träger und zum Anderen die Fürsorgestellen der 26 hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger zuständig. Ihnen sind jeweils verschiedene Aufgaben zugewiesen: So sind beispielsweise die örtlichen Fürsorgestellen für Hilfen zum Lebensunterhalt, Erholungshilfe oder in Teilen für Erziehungsbeihilfen zuständig, die Hauptfürsorgestelle des LWV in der Eingliederungshilfe, bei Kfz-Hilfen oder den Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben tätig. Lediglich für die Sonderfürsorgeberechtigten (besonders schwer betroffener Personenkreis) gibt es eine alleinige Zuständigkeit des LWV.
Für die mit dem Wetteraukreis getroffene Regelung spricht eine Reihe guter Gründe: Zum einen gibt es aufgrund der demografischen Entwicklung rückläufige Fallzahlen, die aus fachlichen und verwaltungsökonomischen Erwägungen (spezielle DV-Verfahren, Personalqualifizierung) eine dezentrale Bearbeitung immer weniger effizient erscheinen lassen. So sind in den Verwaltungen der Kreise und kreisfreien Städte nur noch wenige spezialisierte Kriegsopferfürsorge-Sachbearbeiter anzutreffen. Dies ist in allen Regionalmanagements der Hauptfürsorgestelle in Darmstadt, Kassel und Wiesbaden des LWV anders. Dort sind im Kriegsopferfürsorge-Recht fachlich qualifizierte Mitarbeiter tätig. Zum anderen entstehen durch unterschiedliche Zuständigkeitsregelungen Unsicherheiten und zeitliche Verzögerungen bei den Bürgern, die bei einem Ansprechpartner für alle Sachverhalte entfallen. Darüber hinaus bergen die bisher bestehenden Zuständigkeitsregelungen trotz der bundesweit als verbindlich eingeführten „Empfehlungen zur Kriegsopferfürsorge" die Gefahr, dass in den verschiedenen Fürsorgestellen bei gleicher Sachlage unterschiedliche Entscheidungen getroffen werden.
Ansprechpartner für die Kriegsbeschädigten und Hinterbliebenen im Wetteraukreis sind Herbert Jansen (0 61 51/8 01 – 1 21) und Sylvia Korn (0 61 51 / 8 01 – 1 04) von der LWV-Regionalverwaltung Darmstadt.








