zurück
1953
Das "Gesetz über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen" begründet die Bildung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen als gesamthessischen Sozialverband. Das sog. Mittelstufengesetz wird vom hessischen Landtag am 07. Mai beschlossen und tritt am 12. Mai in Kraft.
Ergebnis der Wahlen zur I. Verbandsversammlung (Wahlperiode 01.08.1953 - 31.07.1957): SPD 21 Sitze (46,7 %), CDU 11 Sitze (24,4 %), F.D.P. 10 Sitze (22,2 %), GB/BHE 3 Sitze (6,7 %).
Landesrat Dr. Friedrich Stöffler enthüllt in der damaligen Landesheilsanstalt Hadamar ein Relief zum Gedenken der rund 15.000 Opfer der NS-"Euthanasie"-Morde. Die Gedenktafel gilt als das erste derartige Mahnmal in Deutschland.
Die Verbandsversammlung als Hessisches Sozialparlament konstituiert sich am 08. September in Fulda. Sie wählt Heinrich Kraft (SPD) für die Dauer der 4-jährigen Wahlperiode zu ihrem Präsident, Hermann Schaub (SPD) auf 6 Jahre zum Direktor (Erster Landesdirektor), Dr. Friedrich Stöffler (CDU) ebenfalls auf 6 Jahre zu dessen Stellvertreter (Zweiter Landesdirektor) und die ehrenamtlichen Mitglieder des 1. Verwaltungsausschusses für eine 4-jährige Amtszeit.
In ihrer Plenarsitzung am 23. Oktober in Frankfurt bestimmt die Verbandsversammlung Kassel zum Sitz der Hauptverwaltung sowie Darmstadt und Wiesbaden zum Sitz von Zweigverwaltungen.
Verabschiedung des Gesetzes über die Beschäftigung Schwerbeschädigter.
1954
Verbandsversammlung beschließt Übernahme der Staatlichen Gehörlosenschule und der Staatlichen Blindenschule in Friedberg vom Land Hessen.
Beschlussfassung über die vorläufige Aufgabenverteilung zwischen der Hauptverwaltung und den Zweigverwaltungen des LWV Hessen.
Beginn der Finanzierung und Durchführung der Freiwilligen Erziehungshilfe, gemeinsam mit den Kreis- bzw. Stadtjugendämtern.
Ebenfalls Beginn der Finanzierung und Durchführung von Erholungskuren für Kinder im Rahmen der Kinderheilfürsorge.
1955
Auflösung der TBC-Heilstätte Hofheim.
1956
Gesetz zum Europäischen Fürsorgeabkommen tritt in Kraft (Grundlage der Fürsorgeleistungen an deutsche Staatsbürger im Ausland).
Bau und Bezug der Dienstgebäude der Zweigverwaltung Darmstadt.
Schließung der TBC-Heilstätte Bad Homburg.
Abgabe des Landeskrankenhauses Helmarshausen an die Arbeiterwohlfahrt.
Der Anteil der Kostenübernahme der freiwilligen Jugendhilfe wird von 50 % auf 75 % erhöht.
1957
Umbenennung der Landesheilanstalten bzw. Heil- und Pflegeanstalten in Psychiatrische Krankenhäuser beschlossen.
Schule, Internat und Kindergarten der Johannes-Vatter-Schule in Friedberg in neuen Gebäuden.
Ergebnis der Wahlen zur II. Verbandsversammlung (Wahlperiode 01.08.1957 - 31.07.1961): SPD 25 Sitze (55,6 %), CDU 11 Sitze (24,4 %), F.D.P. 5 Sitze (11,1 %), GDP 4 Sitze (8,9 %).
Wiederwahl des Präsidenten der Verbandsversammlung Heinrich Kraft (SPD) für eine weitere 4-jährige Wahlperiode.
Modernisierungs- und Reformmaßnahmen im Bereich der Jugendheime.
Verabschiedung des Gesetzes über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (SVG).
weiter








