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Integrationsamt
Landeswohlfahrtsverband Hessen

18 / Job Coaching
Eine Information für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber





DER ARBEITSMARKT WANDELT SICH

Der heutige Arbeitsmarkt ist geprägt von Technologiewandel, Rationalisierung, starker Leistungsorientierung und hohem Tempo. Die Teilhabe am Arbeitsleben erfordert umfassende berufliche Qualifikation und Belastbarkeit. Ist die Leistungsfähigkeit aufgrund der Behinderung eingeschränkt, bietet das Integrationsamt eine professionelle Qualifizierung: Das Job Coaching soll die individuelle Kompetenz stärken und die Teilhabe am Arbeitsleben sichern.


DIE BEDEUTUNG DES JOB COACHINGS

Job Coaching ist ein betriebsintegriertes, zeitlich begrenztes Arbeitstraining. Dabei werden Arbeitsgänge strukturiert und Arbeitstätigkeiten intensiv trainiert. Ziel ist die passgenaue Qualifizierung des Beschäftigten. Das Training findet auf hohem professionellem Niveau statt, ist besonders effektiv sowie auf die Bedürfnisse des Betriebes und der schwerbehinderten Mitarbeiter ausgerichtet. Schwerbehinderte Beschäftigte erhalten Unterstützung bei veränderten Arbeitsanforderungen. Kollegen und Vorgesetzte bekommen Informationen und Beratung.


DIE ZIELGRUPPEN

Das Coaching richtet sich an Arbeitnehmer und Beamte mit individuellen gesundheitlichen und behinderungsbedingten Einschränkungen, die besondere Hilfe und Unterstützung bei der Einbindung in den Betrieb benötigen. Auch Selbstständige können Anträge auf Job Coaching stellen. Die Leistung kann auch von und für Menschen beantragt werden, die von der Agentur für Arbeit gleichgestellt sind. Eine Gleichstellung kann ausgesprochen werden, wenn der Grad der Behinderung zwischen 30 und 50 liegt.


DIE ANLÄSSE FÜR JOB COACHING

  • Behinderungsbedingte Leistungs- und Kommunikationsprobleme

  • Drohender Verlust des Arbeitsplatzes

  • Umsetzung innerhalb des Betriebes

  • Aufnahme der Arbeitstätigkeit nach längerer Krankheitszeit

  • Veränderte Arbeitsbedingungen

  • Einführung neuer Technologien

DAS VERFAHREN

Schwerbehinderte Beschäftigte, betriebliche Helfergruppen oder Arbeitgeber nehmen Kontakt mit dem Integrationsamt auf und beantragen das Job Coaching. Das Integrationsamt prüft, ob die Kosten übernommen werden können und plant die Maßnahme, mit der ein freiberuflicher Trainer beauftragt wird. Dabei ist es wichtig, dass von Anfang an mit dem Arbeitgeber und dem betroffenen Mitarbeiter gemeinsam realistische Ziele vereinbart werden. Zunächst wird eine Bedarfsdiagnostik erstellt, indem Gespräche mit den am Integrationsprozess Beteiligten geführt werden. Es wird ein Fähigkeits- und Anforderungsprofil am konkreten Arbeitsplatz erhoben und der individuelle Unterstützungsbedarf festgestellt. Daran schließt sich das gezielte Training an.


DIE LEISTUNGEN IM EINZELNEN

Es werden standardisierte Verfahren angewendet. Insbesondere:
  • Potenzialanalyse (Eignungsdiagnostisches Verfahren und Arbeitsplatzanalyse)

  • Ziel- und Leistungsvereinbarung über die Maßnahme

  • Qualifizierungskonzept und dessen Umsetzung

  • Coaching für Mitarbeiter und Vorgesetzte im Umgang mit dem schwerbehinderten Kollegen/Mitarbeiter

  • Anleitung bei Einarbeitung oder innerbetrieblicher Umsetzung

  • Kooperation mit Vorgesetzten und Kollegen

DIE DAUER DES JOB COACHING

Die Dauer des Job Coaching ist vom individuellen Bedarf abhängig. In einem zeitlich befristeten Umfang übt der Job Coach neue Arbeitsabläufe ein und begleitet den Beschäftigten regelmäßig am Arbeitsplatz. In dieser Zeit soll sich die problematische Situation positiv verändern und der Beschäftigte motiviert und erfolgreich arbeiten können.


DER JOB COACH

Der Job Coach verfügt über Fachkompetenzen in den Bereichen Behinderung und Krankheit im Arbeitsleben. Jedes Job Coaching ist eine Einzelmaßnahme mit einem individuellen Programm. Die beauftragten Job Coaches sind vom Integrationsamt als Dienstleister anerkannt und bringen umfangreiche berufliche und tätigkeitsspezifische Erfahrungen mit. Beispielsweise in der EDV-Anwendung, Telekommunikation, Hauswirtschaft, Sozial- und Pflegebereich, Handwerk usw. Das Integrationsamt überwacht und steuert die Qualitätssicherung der Coaching-Leistungen während der gesamten Trainingsmaßnahme. Der Job Coach unterstützt die schwerbehinderten Beschäftigten „auf Zeit“, damit sie selbstständig und kompetent arbeiten können. Die beauftragten Job Coaches arbeiten im Netzwerk mit Integrationsfachdiensten, Psychotherapeuten und Fachärzten, die je nach Bedarf hinzugezogen werden.


DIE ZIELE DES JOB COACHINGS

  • Erhalt des Arbeitsplatzes

  • Selbstständigkeit in der Aufgabenerledigung

  • Fähigkeitsentsprechender Einsatz

  • Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit

  • Handlungssicherheit u. Motivation des Beschäftigten durch klare Orientierung

  • Zufriedenheit mit Arbeitsergebnissen

  • Positive Zusammenarbeit den Kollegen

  • Förderung der innerbetrieblichen Integration

DIE VORTEILE FÜR DEN ARBEITGEBER

  • Job Coaching unterstützt die betriebliche Personalentwicklung und zielt auf den Erhalt und Ausbau der Leistungsfähigkeit

  • Aktives Engagement für die Teilhabe am Arbeitsleben

  • Kostenneutrale Dienstleistung

  • Verringerung von Konflikten am Arbeitsplatz

DIE VORTEILE FÜR DEN BESCHÄFTIGTEN

  • Erhalt des Arbeitsplatzes
  • Förderung der beruflichen Weiterentwicklung

  • Verbesserung der Verständigung unter den Kollegen

GESETZLICHE GRUNDLAGE UND FINANZIERUNG

Es handelt sich um eine innerbetriebliche Maßnahme zur Erhaltung und Erweiterung der beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Für das Job Coaching kann das Integrationsamt bei schwerbehinderten Beschäftigten die Kosten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe übernehmen. Die gesetzliche Grundlage für das Job-Coaching ist der § 102 Absatz 3, Nr. 1e Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) in Verbindung mit § 24 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV).


WEITERE AUSKÜNFTE

Wenn Sie weitergehende Fragen zum Job Coaching und zum Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.


KONTAKTE

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Integrationsamt
Kölnische Str. 30
34117 Kassel
Tel. 0561 1004 - 0
Bildtel. 0561 5214908
Fax 0561 1004 - 2650

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Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Tel. 06151 801 - 0
Fax 06151 801 - 234

Landeswohlfahrtsverband Hessen
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65189 Wiesbaden
Tel. 0611 156 - 0
Fax 0611 156 - 209

Unsere hessenweite E-Mail-Adresse:
kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de

Besuchen Sie uns im Internet:
www.integrationsamt-hessen.de




Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden.

  • Er unterstützt behinderte, psychisch kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag und im Beruf.
  • Er betreut Kriegsbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene.

  • Er ist Träger von Förderschulen und Frühförderstellen.
  • Er ist Alleingesellschafter der Vitos GmbH, die einen wesentlichen Teil der psychiatrischen Versorgung in Hessen sicherstellt.





Impressum

Herausgeber
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel

Text
Integrationsamt

Redaktion
Marco Steinbach, Jörg Daniel

Gestaltung
Heiko Horn

Druck
Druckerei des LWV Hessen

Stand
April 2010

Internet
www.lwv-hessen.de