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Der integrierte Teilhabeplan (ITP) Hessen

Ein Instrument zur Planung der Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen in Hessen

VORWORT

Im Jahr 2006 hat die UN Generalversammlung in New York das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verabschiedet. Dieser völkerrechtliche Vertrag ist 2008 in Kraft getreten: Menschen mit Behinderungen soll künftig eine gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft ermöglicht werden. Alle Maßnahmen und Hilfen, egal wer sie erbringt, müssen nun unter diesen Zielsetzungen abgeprüft werden.

Nur die Weiterentwicklung des Integrationsgedankens hin zur „Inklusion“ gewährleistet für diese Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe. Diesem Leitgedanken fühlt sich der Landeswohlfahrtsverband Hessen besonders verpflichtet. Deswegen war es wichtig, ein Instrument zu finden, welches dazu beiträgt, den Hilfe- und Unterstützungsbedarf für alle Menschen mit Behinderungen in Hessen aufzuzeigen und Ziele festschreibt, die kontinuierlich überprüft werden.

Künftig darf eine Behinderung nicht mehr dazu führen, dass Menschen aus der Gesellschaft ausgeschlossen und in Sonderformen betreut werden. Dies gilt für stationäre ebenso wie für teilstationäre Einrichtungen.

Gleichwohl wissen wir, dass der Inklusionsgedanke nicht verordnet werden kann, schon gar nicht gegen den Willen der Betroffenen. Er muss wachsen. Vorhandene Ängste wollen wir abbauen und die soziale Landschaft sukzessive umbauen.

Für uns steht nunmehr im Vordergrund, was ein Mensch mit Behinderungen kann, wie er oder sie leben will, welchen Unterstützungsbedarf jemand hat und ob dieser stationär erbracht werden oder dies auch teilstationär oder in der eigenen Wohnung erfolgen kann. Wir wollen alle Leistungserbringer in den Regionen an einen Tisch bringen. Die Hilfeplankonferenz soll die optimale Hilfe und Unterstützung, auch zusammen mit dem betroffenen Menschen, festlegen und hat die Verpflichtung, auch Alternativen zu prüfen.

Mir ist es wichtig, dass der Landeswohlfahrtsverband zusammen mit den örtlichen Sozialhilfeträgern und den Leistungserbringern aus der Behindertenhilfe diesen Gedanken der „Inklusion“ lebt und in praktisches Handeln umsetzt. „Nicht der Mensch ist behindert, sondern
die Gesellschaft behindert den Menschen!“ Dieser Satz sollte in den nächsten Jahren der Vergangenheit angehören.

Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir mit unseren Partnern den „Integrierten Teilhabeplan Hessen“ entwickelt. Nach einer Überprüfung in den Modellregionen Fulda, Werra-Meißner-Kreis und Wiesbaden ist geplant, ihn in ganz Hessen einzuführen und dies für alle Menschen mit Behinderungen. Ich danke allen, die an der Erarbeitung des Integrierten Teilhabeplans Hessen mitgewirkt haben.

Evelin Schönhut-Keil
Erste Beigeordnete des LWV Hessen


DER INTEGRIERTE TEILHABEPLAN HESSEN WAS IST DAS EIGENTLICH?

Der Integrierte Teilhabeplan (ITP) Hessen ist ein Instrument, mit dem Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderung gemeinsam mit diesen geplant und auf den individuellen Bedarf der Menschen zugeschnitten werden können. Im Gespräch werden die Fragestellungen des ITP besprochen und die Ergebnisse schriftlich festgehalten. Wesentlich bei der Teilhabeplanung ist, dass die Wünsche und Ziele des Menschen mit Behinderung besondere Berücksichtigung finden. Im Rahmen des Projektes „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen“ des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen wird der ITP zurzeit in verschiedenen Regionen in Hessen eingesetzt.

WANN UND MIT WEM WIRD EIN ITP HESSEN ERSTELLT?

Benötigt ein Mensch mit Behinderung Unterstützung, um soweit wie möglich selbstbestimmt leben zu können, kann er Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Um konkret zu planen, welche Unterstützung notwendig ist, kann er gemeinsam mit einer qualifizierten Person einen ITP erstellen. Dies kann ein Mitarbeiter einer Beratungsstelle, eines anderen Dienstes, einer Einrichtung oder des LWV Hessen sein. Bei der Teilhabeplanung werden sowohl professionelle Leistungen verschiedener Leistungsträger als auch Unterstützungen im sozialen Umfeld mit einbezogen.

WAS WIRD IM ITP HESSEN FESTGEHALTEN?

Neben Angaben zur Person und zur Lebenssituation werden festgehalten:
• persönliche Wünsche und Ziele des Menschen mit Behinderung,
• Fähigkeiten, die er zur Erreichung der Ziele mitbringt,
• Barrieren, die ihm beim Erreichen seiner Ziele im Weg stehen,
• Unterstützung aus seinem Umfeld (Angehörige, Freunde, Nachbarn),
• Leistungen der Eingliederungshilfe oder anderer Leistungsträger, die erforderlich sind,
damit die Ziele erreicht werden können und der zeitliche Umfang, der für diese Leistungen erforderlich ist.

Dies alles wird für einen bestimmten Zeitraum gemeinsam geplant.


UND WIE GEHT DAS NUN PRAKTISCH?

Ein Beispiel:
Herr Müller wohnt bei seinen Eltern. Er hat eine Behinderung und ist in einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt. Er würde gern in einer eigenen Wohnung leben, glaubt aber, dass er das noch nicht ohne Unterstützung schafft. Er wendet sich an die Mitarbeiterin des Sozialdienstes der Werkstatt, die er schon seit einigen Jahren kennt. Die Mitarbeiterin bietet ihm an, mit ihm gemeinsam einen ITP zu erarbeiten, mit dem die Umsetzung seines Wunsches nach einer eigenen Wohnung zielgerichtet geplant werden kann. Herr Müller hat auch die Möglichkeit, seine Unterstützungsleistungen mit ei nem anderen Dienst oder einer anderen qualifizierten Person seiner Wahl zu planen. Er entscheidet sich aber dafür, den ITP direkt mit der Mitarbeiterin des Sozialdienstes zu erstellen.

Herr Müller gibt für den ITP Informationen zu seiner Person an, wie z.B. Anschrift und Name.
Er überlegt, welche Wünsche und Ziele er hat.

Herr Müller überlegt auch, was ihn bereits unterstützt und was ihn hindern könnte, seine
Ziele zu erreichen.

Mit der Mitarbeiterin des Dienstes spricht Herr Müller darüber, wobei er Unterstützung benötigt. Gemeinsam wird überlegt, wie diese Unterstützung umgesetzt werden kann, und es werden Ziele so beschrieben, dass Herr Müller selbst erkennen kann, ob und wann er sie erreicht hat.

Herr Müller denkt darüber nach, was er selbst tun kann, um seine Ziele zu erreichen. Er hängt gern die Wäsche auf und möchte sich gern um seine gesamte Wäsche selbst kümmern. Beim Bedienen der Waschmaschine hat er allerdings noch Schwierigkeiten. Kochen kann er nicht und traut sich auch nicht zu, das zu lernen. Der Umgang mit Geld fällt ihm noch schwer, aber er möchte das lernen.

Herr Müller und die Mitarbeiterin des Sozialdienstes sprechen darüber, wer ihn unterstützen kann, zum Beispiel ein Dienst, die Familie, Freunde oder auch Nachbarn. Seine Schwester könnte ihm beibringen, wie er eine Waschmaschine bedient. Beim Umgang mit Geld könnte ihn ein Mitarbeiter vom Betreuten Wohnen unterstützen, der regelmäßig kommen würde und so auch für Weiteres Ansprechpartner wäre. Und am Wochenende besteht die Möglichkeit, in dem ganz in der Nähe liegenden Wohnheim zu Mittag zu essen und an Freizeitaktivitäten teilzunehmen. So muss er nicht so viel auf einmal lernen und ist am Wochenende nicht ganz allein – das ist er nämlich noch gar nicht gewöhnt, und er weiß noch nicht, ob er damit zurechtkommt.

Zuletzt wird gemeinsam überlegt, wieviel Zeit wöchentlich für die Unterstützung nötig ist und wer sie erbringen soll.

Alle Überlegungen und Informationen werden nun in den ITP eingetragen und von Herrn Müller und der Mitarbeiterin des Sozialdienstes unterschrieben.

Der ausgefüllte Teilhabeplan wird an den LWV Hessen übersandt und Herr Müller reicht beim LWV Hessen einen Antrag auf Kostenübernahme ein.

Dem LWV Hessen ist es wichtig, dass Herr Müller die für ihn richtige Unterstützung bekommt. Damit dies gelingt, findet eine sogenannte Hilfeplankonferenz statt, in der gemeinsam mit anderen Leistungsträgern und Leistungserbringern über den ITP beraten wird.

Üblicherweise nehmen folgende Teilnehmer an dieser Konferenz teil:

• Vertreter des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt,
• Vertreter der Dienste, die Herrn Müller in Zukunft unterstützen könnten, und
• Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.

Natürlich wird Herr Müller zu der Beratung seines ITP zur Hilfeplankonferenz eingeladen,
denn schließlich weiß er am besten, was gut für ihn ist. Wenn er möchte, kann er zu der
Hilfeplankonferenz auch noch eine Person seines Vertrauens und seinen gesetzlichen Betreuer
mitbringen.

Dem Wunsch von Herrn Müller, in einer eigenen Wohnung zu leben, sollte nun nichts mehr im Wege stehen. Er kann nun ausprobieren, ob er mit den vereinbarten Unterstützungsleistungen gut zurecht kommt. Ist dies nicht der Fall, kann er das einem seiner Unterstützer oder dem LWV Hessen sagen – auch, wenn der vereinbarte Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Dann wird gemeinsam überlegt, was zu tun ist.

Nach Ablauf des verabredeten Planungszeitraumes wird gemeinsam mit Herrn Müller überprüft, ob die Ziele erreicht wurden oder zukünftig beibehalten werden. Es wird ein neuer ITP erstellt, und es werden vielleicht neue Ziele vereinbart.

Übrigens: Dass Herr Müller in einer eigenen Wohnung leben möchte, ist nur ein Beispiel. Vielleicht ist ja eine andere Unterstützung für ihn das Richtige. Auch die notwendige Unterstützung bei der Arbeit wird mit dem ITP geplant. Darin werden gleichzeitig seine Ziele für die Arbeit festgehalten.
Wenn Sie den Integrierten Teilhabeplan (ITP) Hessen vollständig betrachten möchten,

besuchen Sie uns doch einmal auf unserer Internetseite. Unter www.lwv-hessen.de > service > Formulare > Formulare und Informationen zu PerSEH finden Sie das Instrument und auch eine entsprechende ausführliche Anleitung zur Ansicht.

Sollten Sie noch Fragen zum ITP Hessen haben, wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpersonen beim LWV Hessen:

Allgemeine Fragen zum Instrument ITP Hessen
Barbara Hilbert Tel. 0561 1004 - 2353
Alfred Jakoby Tel. 0561 1004 - 2796

Fachbereich für Menschen mit einer körperlichen oder einer Sinnesbehinderung; Menschen mit HIV und Aids
Tanja Multhaup Tel. 0611 156 - 439

Fachbereich für Menschen mit einer geistigen Behinderung
Christa Schelbert Tel. 0561 1004 - 2699

Fachbereich für Menschen mit seelischen Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen
Bianka Röhl Tel. 0561 1004 - 2876

IMPRESSUM

Herausgeber:
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Dezernat 200 – Leistungen SGB und KOF
Ständeplatz 6 – 10, 34117 Kassel
Telefon 0561 1004-0

Texte:
Barbara Hilbert, Carmen Vaupel

Redaktion, Gestaltung:
Elke Bockhorst, Sabine Dilling

Foto Titelseite:
Rolf K. Wegst

Druck:
Druckerei des LWV Hessen

Stand:
April 2011

Internet:
www.lwv-hessen.de