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Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich behinderte Menschen im Beruf
Integrationsamt

Faltblatt Nr. 10

Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz




Die selbstständige berufliche Existenz

Das Integrationsamt kann schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen Leistungen zur Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz im Rahmen der vorhandenen Mittel der Ausgleichsabgabe zur Verfügung stellen.

Dies sind in erster Linie Zinszuschüsse für ein auf dem allgemeinen Kapitalmarkt aufgenommenes Darlehen.
Der Zuschuss orientiert sich an dem vereinbarten Zinssatz und einer Darlehenshöhe von bis zu 30.000,00 €.

Im Falle einer Darlehensgewährung ist dieses ausreichend abzusichern.


Der Zinszuschuss beträgt:

Im Jahr nach der Existenzgründung in der Regel 100 % der gezahlten Zinsen,

im 2. Jahr noch 75 %.

Im 3. Jahr können evtl. 50 % der gezahlten Zinsen übernommen werden.

Die Auszahlung erfolgt entsprechend der vertraglichen Fälligkeit.

Daneben sind weitere begleitende Hilfen möglich, allerdings nicht zur Deckung von Kosten des laufenden Betriebes (siehe Seite 4 u. 5).


Welche Voraussetzungen sind nötig?

Voraussetzung ist das Vorliegen einer Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (Grad der Behinderung mindestens 50) oder eine Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit.
Außerdem müssen Sie über einen qualifizierten Berufsabschluss verfügen.

Bitte legen Sie uns vor:

  • Anerkennungsbescheid des zuständigen Amtes für Versorgung und Soziales oder


  • Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit


  • Lebenslauf


  • Prüfungszeugnisse


  • Arbeitszeugnisse


  • Meisterbrief


  • Diplome, etc.


Ihre Tätigkeit muss sowohl Ihren eigenen, als auch den Lebensunterhalt der zu Ihrer Familie gehörenden Personen sicherstellen.

Legen Sie bitte vor:

  • Investitions-Kostenplan


  • Finanzierungsplan


  • Umsatz- und


  • Rentabilitätsvorschau


  • Nachweis über Ihr Eigenkapital


Bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten ist die Lage sowie die Entwicklung des Arbeitsmarktes zu berücksichtigen.

Das Gründungskonzept

Ein Gründungskonzept mit folgendem Inhalt ist erforderlich:
  • Geschäftsidee


  • Standort


  • Markteinschätzung


  • Geschäftsverbindungen


  • Konkurrenzanalyse


  • Einschätzung der Berufsaussichten

Sie sollten den Bericht über eine erfolgte Existenzgründungsberatung mit vorlegen.
Diese Beratungen werden u. a. von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, den Fachverbänden, den Instituten der Wirtschaft, Kreditinstituten sowie freien Unternehmensberatern (das Land Hessen erstattet Ihnen 70 % der Kosten) angeboten.
Leistungen des Integrationsamtes setzen die Inanspruchnahme allgemeiner Fördermittel, wie z.B. Existenzgründungshilfen voraus.

Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie www.bmwi.de, des Hess. Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung www.wirtschaft.hessen.de und im Sozialnetz Hessen unter www.guss-net.de.
Bitte stellen Sie auch bei den infrage kommenden Stellen die entsprechenden Anträge.

Darüber hinaus können Sie als Selbstständige/r weitere Leistungen der begleitenden Hilfe vom Integrationsamt erhalten, wenn es Ihnen wegen des behinderungsbedingten Bedarfs nicht zuzumuten ist, die erforderlichen Mittel selbst aufzubringen (§ 17 Abs. 1 SchwbAV), und zwar:

Für Ihren eigenen Arbeitsplatz:
  • Für technische Arbeitshilfen
    (§ 19 SchwbAV)


  • Zum Erreichen des Arbeitsplatzes, aber nur, wenn die Finanzierung des Kraftfahrzeugs nicht in die Finanzierungshilfe zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit (§ 21 SchwbAV) eingeflossen ist und mindestens das Merkzeichen "G" vorliegt
    (§ 20 SchwbAV)


  • Zur Sicherstellung der Mobilität im Zusammenhang mit der Erreichung des Arbeitsplatzes, z.B. Rampe, Treppenlift
    (§ 22 SchwbAV)


  • Zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten (§ 24 SchwbAV)


  • Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz zum Ausgleich behinderungsbedingter Einschränkungen (§17 (1a) SchwbAV)


  • In besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen (§ 25 SchwbAV)


Für Sie als Arbeitgeber:
  • Zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
    (§ 26 SchwbAV)


  • Bei außergewöhnlichen Belastungen
    (§ 27 SchwbAV)





Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben übertragen wurden. Er ist u.a.:
  • Integrationsamt für behinderte Menschen im Beruf


  • überörtlicher Träger der Sozialhilfe


  • Träger der Kriegsopferfürsorge (KOF)


  • Alleingesellschafter der LWV-Gesundheitsmanagement GmbH


  • Träger von Schulen und weiteren Einrichtungen





Ihr Ansprechpartner ist das Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.

Sie erreichen uns:

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Kölnische Str. 30,
34117 Kassel
Tel.: 05 61 / 10 04-0
Bildtelefon: 05 61 / 5 21 49 08
Fax: 05 61 / 10 04-26 50

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Steubenplatz 16,
64293 Darmstadt
Tel.: 0 61 51 / 8 01-0,
Fax: 0 61 51 / 8 01-2 34

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Frankfurter Str. 44,
65189 Wiesbaden
Tel.: 06 11 / 1 56-0,
Fax: 06 11 / 1 56-2 09

Unsere hessenweite
E-Mail-Adresse:

kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de

Besuchen Sie uns im Internet:
www.integrationsamt-hessen.de




Herausgeber:
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV),
Ständeplatz 6-10,
34117 Kassel

Internet:
www.lwv-hessen.de

Text, Gestaltung, Redaktion:
Integrationsamt Hessen

Druck:
LWV-Hausdruckerei

Stand:
September 2008