Integrationsamt
Faltblatt Nr. 11
Integrationsamt
ZGM Behinderte Menschen im BerufFörderung von Integrationsprojekten
gem. §§ 132 ff SGB IX
Warum Integrationsprojekte?
Mit der Förderung von Integrationsprojekten will der LWV Hessen -Integrationsamt - schwerbehinderten Menschen, deren Teilhabe an einer Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf besondere Schwierigkeiten stößt, Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen und für den allgemeinen Arbeitsmarkt qualifizieren. Gesucht werden innovative Unternehmensgründer, marktorientierte, professionell arbeitende Fachleute, Firmen und Sozialunternehmen, die mit ihrem Unternehmenskonzept eine Beschäftigung schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen wollen.
Was ist ein Integrationsprojekt?
Ein Integrationsunternehmen ist rechtlich und wirtschaftlich selbständig. Integrationsunternehmen dienen der dauerhaften Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände auf besondere Schwierigkeiten stößt. Integrationsunternehmen müssen mindestens 25 % und in der Regel höchstens 50 % schwerbehinderte Menschen mit besonderen Einschränkungen im Sinne des § 132 Abs. 2 SGB IX beschäftigen. Sie sind nach den Regeln des Handels- und Gesellschaftsrechts buchführungspflichtig, müssen Gewinne und Verluste ausweisen, verfolgen erwerbswirtschatliche Zielsetzungen und können folgende Rechtsformen haben:
- Personengesellschaft
- Kapitalgesellschaft
- Einzelkaufleute.
Was leistet ein Integrationsprojekt?
Die Beschäftigung in einem Integrationsunternehmen/-betrieb/-abteilung soll dabei helfen, die schwerbehinderten Arbeitnehmer/-innen für den allgemeinen Arbeitsmarkt "fit" zu machen. Integrationsprojekte bieten arbeitsbegleitende Betreuung und soweit erforderlich, auch Maßnahmen und Unterstützung bei der Vermittlung in eine sonstige Beschäftigung in einen Betrieb oder eine Dienststelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Im Vordergrund steht dabei der Aufgabenbereich "Beschäftigung" und "arbeitsbegleitende Betreuung". Dies bedeutet eine Beschäftigung im Rahmen integrationsgerechter und entwicklungsfördernder Arbeitsbedingungen.
Beschäftigte eines Integrationsprojektes
- Schwerbehinderte Menschen mit geistigen, seelischen oder schweren Körper-, Sinnes- oder Mehrfachbehinderungen, die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirken und allein oder zusammen mit vermittlungshemmenden Umständen (z. B. Langzeitarbeitslosigkeit, mangelnde Qualifikation, Alter) die Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt erschweren oder verhindern.
- Schwerbehinderte Menschen nach der Vorbereitung in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder psychiatrischen Einrichtung zur Überleitung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt.
- Schwerbehinderte Schulabgänger, die nur dann Aussicht auf eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt haben, wenn sie zuvor in einem Integrationsprojekt an berufsvorbereitenden Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen.
Daneben sollen auch nicht behinderte Menschen, andere schwerbehinderte und diesen gleichgestellte Menschen beschäftigt werden. Sobald das Unternehmenskonzept steht und die Umsetzung gesichert ist, kann das mit der Suche nach geeigneten Mitarbeitern/-innen beginnen. Die Agentur für Arbeit und in einigen Regionen auch die Landkreise und kreisfreien Städte wissen, welche Menschen für das Unternehmen in Frage kommen. Auch der IFD kann bei der Personalgewinnung behilflich sein.
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Aufbau, die Erweiterung sowie die Modernisierung der Ausstattung. Dazu zählen Investitionskosten wie z. B. die Einrichtung von Arbeitsräumen und die Anschaffung von Maschinen, EDV-Ausstattungen oder sonstigen Betriebsmitteln. Als Leistungsarten kommen Zuschüsse (auch zu Leasing), Darlehen sowie Zins- und Tilgungszuschüsse in Frage.
Bauinvestitionen können nur in Ausnahmefällen und dann nur mittels Darlehen gefördert werden und müssen in einem angemessenen Verhältnis zu dem geplanten Umfang des Betriebes und den sonstigen Förderleistungen stehen.
Die Förderung von Projekterweiterungen erfolgt ebenfalls ausschließlich als Darlehen.
Personalkosten, Kreditbeschaffungskosten und Grunderwerbskosten sind nicht förderfähig.
Art und Höhe der Leistungen bestimmen sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Anteil der auf den Arbeitsplätzen beschäftigten schwerbehinderten Menschen.
Der Eigenanteil des Antragstellers beträgt mind. 30 % der gesamten Aufwendungen.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Vor der erfolgreichen Gründung eines Integrationsprojektes ist eine kompetente betriebswirtschaftliche Beratung mit einem abschließenden Gutachten durchzuführen. Vorrangig sind zur Gründungsberatung die Mittel der "Stellen für Existenzgründer" zu nutzen (z.B. Kammern, Landesgesellschaften). Stehen diese nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung, kann die Existenzgründungsberatung, betriebswirtschaftliche Produkterarbeitung, Durchführung von Marktrecherchen durch unabhängige Dritte mit 70 % der entstehenden Kosten, höchstens jedoch mit 4.500 €, vom LWV Hessen - Integrationsamt - bezuschusst werden.
Die notwendigen Aufwendungen für die laufende betriebswirtschaftliche Beratung durch unabhängige Dritte, insbesondere zur Unterstützung der weiteren strategischen Unternehmensplanung bei Investitionsentscheidungen, Projekt- und Produktkalkulationen, Erweiterungs- und Verlagerungsvorhaben, bei Kapazitätsberechnungen sowie dem Aufbau von Liquiditätsplanungen und -kontrollen können bis zu 70 % der entstehenden Kosten, höchstens aber 2.500 € pro Jahr, bezuschusst werden.
Darüber hinaus ermöglicht der LWV Hessen - Integrationsamt - den Integrationsprojekten zur qualifizierten Beratung und Unterstützung die Teilnahme an einem Monitoring durch einen externen Dienstleister.
Weitere Schritte
Folgende Schritte sind dazu erforderlich:
Geschäftsidee
Sie skizzieren die Geschäftsidee, die wir dann mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch erörtern. Außerdem ist eine Kontaktaufnahme mit der regionalen Arbeitsagentur, der kommunalen Arbeitsförderung und des regionalen Integrationsfachdienstes (IFD) ratsam.
Der Arbeitsplatzbedarf für das Integrationsprojekt wird in enger Abstimmung mit der regionalen Arbeitsagentur und der kommunalen Arbeitsförderung geplant. Vor jeder weiteren betriebswirtschaftlichen Prüfung, Begutachtung oder Gründungsberatung muss ausreichend Klarheit über den Bedarf an spezifischen Arbeitsplätzen im geplanten Integrationsprojekt bestehen.
Unternehmenskonzeption
Die Konzeption muss die inhaltlichen Anforderungen des LWV Hessen -Integrationsamt - erfüllen. Hierzu geben wir Ihnen bei Bedarf gern weitere Informationen.
Beratung des Konzeptentwurfs
Wir beraten mit Ihnen den Entwurf der Konzeption.
Betriebswirtschaftliches Gutachten
Sie veranlassen die Erstellung eines betriebswirtschaftlichen Gutachtens über Ihr Projekt durch ein Beratungsunternehmen. Wenn Sie eine Bezuschussung der Gründungsberatung in Anspruch nehmen möchten, stimmen Sie dies bitte unbedingt vor Auftragserteilung mit uns ab.
Förderantrag
Stellen Sie beim LWV Hessen - Integrationsamt - einen formellen Förderantrag mit sämtlichen Unterlagen. Das sind:
- Betriebswirtschaftliches Gutachten
- Konzeption mit Nachweisen
- Gesellschaftervertrag o.ä.
- Handelsregistereintrag
- Ggf. Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Stellungnahmen des Landkreises/der kreisfreien Stadt; der Agentur für Arbeit/optierender Kommune /ARGE; der IHK/HWK
Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel
Wenn uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, entscheiden wir über Ihren Antrag. Die bewilligten und beschiedenen Fördermittel zum Aufbau / Erweiterung eines Integrationsprojektes werden je nach Projektstand auf Ihre Anforderung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise ausgezahlt.
Prüfung
Wir prüfen die bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel sowie die regelmäßigen Nachweise über die aktuelle Beschäftigungssituation der behinderten und nichtbehinderten Mitarbeiter/-innen.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, sprechen Sie uns an. Das Integrationsamt benennt Ihnen gern einen Ansprechpartner, der Sie über die Förderungsmöglichkeiten berät.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist ein Zusammenschluss der Landkreise und kreisfreien Städte, dem eine Reihe von sozialen Aufgaben übertragen wurden:
- Integrationsamt
- überörtlicher Träger der Sozialhilfe
- überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge
- Träger von Krankenhäusern, Schulen und anderen sozialen Einrichtungen
Ihr Ansprechpartner ist das Integrationsamt:
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Kölnische Str. 30,
34117 Kassel
Tel.: 0561/1004-0,
Bildtel.: 0561/5214908
Fax: 0561/1004-2650
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Steubenplatz 16,
64293 Darmstadt
Tel.: 06151/801-0,
Fax: 06151/801-234
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Integrationsamt
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/156-0,
Fax: 0611/156-209
Unsere hessenweite E-Mail-Adresse:
kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de
Besuchen Sie uns im Internet:
www.integrationsamt-hessen.de
Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel
Internet: www.lwv-hessen.de
Text, Gestaltung: Integrationsamt
Redaktion: Integrationsamt Hessen
Druck: LWV-Hausdruckerei
Stand: Februar 2008