Überörtlicher Sozialhilfeträger
Faltblatt Nr. 7
Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch (SGB)
Zwölftes Buch (XII)
– Sozialhilfe –
Zielgruppenmanagement für
Menschen mit einer körperlichen
oder einer Sinnesbehinderung
Werkstatt für behinderte
Menschen (WfbM) und
Außenarbeitsplatz
Wenn Sie wegen einer bestehenden
wesentlichen körperlichen Behinderung
nicht in der Lage sind, auf dem freien
Arbeitsmarkt zu arbeiten oder dort keinen
Arbeitsplatz finden, könnte eine Werkstatt
oder ein Außenarbeitsplatz für Sie eine
Alternative sein.
Eine Werkstatt ist eine Einrichtung zur
Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
und zur Eingliederung ins Arbeitsleben.
Die Werkstatt soll denjenigen behinderten
Menschen, welche wegen Art und Schwere
der Behinderung nicht, noch nicht oder noch
nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
beschäftigt werden können,
- eine angemessene berufliche Bildung
und eine Beschäftigung zu einem ihrer
Leistung angemessenen Arbeitsentgelt
aus dem Arbeitsergebnis anbieten und - ermöglichen, ihre Leistungs- oder
Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu
entwickeln, zu erhöhen oder wieder zu
gewinnen und dabei ihre Persönlichkeit
weiterzuentwickeln.
Die Werkstatt bietet Bereiche an, in denen
behinderte Menschen nach ihren Fähigkeiten
und Neigungen einer Tätigkeit nachgehen
können.
Um perspektivisch einen Arbeitsplatz auf dem
allgemeinen Arbeitsmarkt zu erhalten, das
heißt um den Übergang auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt zu realisieren, besteht die
Möglichkeit, auf einem "Außenarbeitsplatz"
in einem Betrieb, also nicht in der Werkstatt,
zu arbeiten.
Anspruchsvoraussetzungen
Eine Betreuung in einer Werkstatt für behinderte
Menschen kommt in Betracht, wenn
- eine wesentliche körperliche
Behinderung vorliegt, - aufgrund der Behinderung keine Eigen- oder
Fremdgefährdung zu erwarten ist, - das Ausmaß an Betreuung und Pflege
ein Mindestmaß an wirtschaftlich
verwertbarer Arbeitsleistung dauerhaft
ermöglicht, - die Arbeitsleistung eine Vermittlung auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt derzeit
nicht zulässt.
Eine Aufnahme in eine WfbM ist grundsätzlich
ausgeschlossen für:
- Menschen mit einer Lernbehinderung,
da diese dem allgemeinen Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen - Erwerbsfähige schwerbehinderte
Menschen, da diese ebenfalls dem
ersten Arbeitsmarkt zur Verfügung
stehen - Personen, für die ausschließlich
Anspruch auf Leistungen der "Hilfe zur
Überwindung besonderer sozialer
Schwierigkeiten" besteht - Bezieher einer Rente wegen teilweiser
Erwerbsminderung (diese sind auch
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
vermittelbar) - Personen, die das 65. Lebensjahr
vollendet und somit die Altersgrenze
erreicht haben - Behinderte Menschen, die neu in das
Eingangsverfahren aufgenommen
werden sollen und das 60. Lebensjahr
vollendet haben, da für diesen
Personenkreis regelhaft das Renteneintrittsalter
zu diesem Zeitpunkt gegeben ist.
Phasen der Beschäftigung in der
Werkstatt/auf dem Außenarbeitsplatz
Damit Sie entsprechend Ihren Fähigkeiten die
Beschäftigung in einer Werkstatt oder auf
einem Außenarbeitsplatz aufnehmen können,
dient die erste Phase in der Werkstatt der
Feststellung und Förderung Ihrer Eignung,
Fertigkeiten und Neigungen. Sie besteht aus
dem
- Eingangsverfahren (regelhaft 3 Monate)
und - Berufsbildungsbereich, bestehend aus
a) Grundkurs (12 Monate) und
b) Aufbaukurs (12 Monate). - Arbeitsbereich (solange die Voraussetzungen
bestehen, längstens bis
zur Vollendung des 65. Lebensjahres)
an.
An diese Phase schließt sich der
Das Eingangsverfahren dient dazu, festzustellen,
ob die Werkstatt die geeignete
Einrichtung zur Teilhabe des behinderten
Menschen am Arbeitsleben ist.
Darüber hinaus soll in Erfahrung gebracht
werden, welche Bereiche der Werkstatt und
welche Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben
für den behinderten Menschen in
Betracht kommen.
Hierzu wird ein Eingliederungsplan erstellt,
welcher einem Fachausschuss zur Beratung
vorgelegt wird.
Die Aufgabe des Berufsbildungsbereiches
besteht darin, den behinderten Menschen so zu
fördern, dass er im Anschluss an diesen Bereich
in der Lage ist, im Arbeitsbereich ein Mindestmaß
an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu
erbringen und eine Beschäftigung ausüben zu
können.
Die Beschäftigung im Arbeitsbereich dauert
solange, wie die Anspruchsvoraussetzungen
dafür vorliegen. Sie endet, wenn der
behinderte Mensch auf den allgemeinen
Arbeitsmarkt vermittelt werden kann, spätestens
mit dem Erreichen der Altersgrenze von
65 Jahren.
Der Arbeitsbereich kann auch in Form des
"Außenarbeitsplatzes" wahrgenommen werden.
Zuständigkeiten
Für die Bewilligung von Leistungen im
Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich
können zuständig sein
- die Bundesagentur für Arbeit,
- die Träger der Unfallversicherung,
- die Berufsgenossenschaft,
- die Träger der Rentenversicherung,
- die Träger der Kriegsopferfürsorge,
für die Bewilligung von Leistungen im
Arbeitsbereich außerdem
- der Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- der Landeswohlfahrtsverband Hessen
(LWV Hessen) als Träger der Sozialhilfe.
oder
Leistungen des LWV Hessen
Sofern kein vorrangiger oben genannter
Sozialleistungsträger die Kosten trägt,
übernimmt der LWV Hessen
- notwendige Fahrtkosten zur Werkstatt
und zurück - Kosten der Sozialversicherung
(Beiträge an Rententräger, Kranken-
und Pflegekasse) - die nach den §§ 75 ff. SGB XII
(Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch)
vereinbarte Vergütung
(= Betreuungssatz der Werkstatt) - das Arbeitsförderungsgeld unter den
Voraussetzungen des § 43 SGB IX
Die Leistungen des LWV Hessen werden als
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im
Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 54
Abs.1 SGB XII i. V. m. § 41 SGB IX erbracht.
Antragstellung
Ihren Antrag auf Übernahme von Kosten der
Betreuung in einer Werkstatt richten Sie am
besten zunächst an die örtliche Agentur für
Arbeit!
Diese wird gegebenenfalls den Antrag an
den zuständigen Träger weiterleiten oder
die Bearbeitung selbst vornehmen.
Vor Beginn der Phase "Arbeitsbereich"
benötigt der LWV Hessen von Ihnen zur
Entscheidung über die Kostenübernahme
verschiedene Angaben.
Dazu können Sie das Formular "Antrag auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe -" bei
uns telefonisch anfordern oder im Internet
abrufen. Außerdem erhalten Sie diesen
Antrag bei dem örtlichen Sozialhilfeträger
oder Ihrer Gemeindeverwaltung.
Weiterhin benötigen wir eine amts- oder
fachärztliche Stellungnahme und es erfolgt
die Feststellung des individuellen Bedarfes
durch eine Begutachtung durch den von uns
beauftragten Fachdienst.
Dafür, dass wir die Kosten der Betreuung in
der WfbM übernehmen, wird grundsätzlich
kein Vermögenseinsatz von Ihnen gefordert.
Wenn Sie in der Werkstatt am Mittagessen
teilnehmen, wird eine Kostenbeteiligung von
zurzeit 46,00 Euro monatlich (2,30 Euro pro
Anwesenheitstag) in der Werkstatt vom LWV
Hessen gefordert, sofern Sie über ausreichendes
Einkommen verfügen. Dies wird im
Einzelfall geprüft.
Ein höherer Kostenbeitrag und auch ein
Vermögenseinsatz kann anfallen, wenn
neben einer Beschäftigung in einer Werkstatt
auch gleichzeitig andere Maßnahmen (z. B.
stationäre Betreuung in einem Wohnheim,
Betreutes Wohnen etc.) in Anspruch
genommen werden.
Und so erreichen Sie uns
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Überörtlicher Sozialhilfeträger
Zielgruppenmanagement 204
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Telefon: 0561 1004-0
Fax: 0561 1004-2650
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Straße 44
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 156-0
Fax: 0611 156-385
Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 801-0
Fax: 06151 801-400
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist
ein Zusammenschluss der Landkreise und
kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben
übertragen wurden. Er ist u. a.
- Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
- Überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge
(KOF) - Integrationsamt
- Träger von Kliniken, Schulen für Kinder
und Jugendliche mit Sinnesbehinderung,
Sozialpädagogischen Zentren und weiteren
Einrichtungen - Träger von Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz
Herausgeber:
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV),
Ständeplatz 6-10,
34117 Kassel
Internet:
www.lwv-hessen.de
Text, Gestaltung:
Zielgruppenmanagement 204
Redaktion:
SB Öffentlichkeitsarbeit luK
Druck:
Druckerei des LWV Hessen
Stand:
Februar 2007








