Landeswohlfahrtsverband Hessen
Eingliederungshilfe
für Menschen mit
Behinderungen (SGB XII)
Zielgruppenmanagement für
Menschen mit geistiger Behinderung
Pflegefamilien für behinderte
Kinder und Jugendliche
Warum Pflegefamilien?
Die Pflegefamilien des Landeswohlfahrtsverbandes
Hessen (LWV) kümmern sich um
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
die wegen Art und Schwere ihrer geistigen
und/oder körperlichen Behinderung sonst in
einer stationären Einrichtung betreut werden
müssten. Sie sind daher eine Alternative und
Ergänzung zur Betreuung behinderter Kinder
und Jugendlicher in Heimen der Behindertenhilfe.
Grundüberlegung dieser besonderen Form
der Eingliederungshilfe ist, dass der Anspruch
behinderter Kinder und Jugendlicher
auf Betreuung, Pflege, Erziehung
und Förderung nicht im Heim, sondern im
Familienrahmen realisiert wird.
Die Betreuung in einer Pflegefamilie
- sichert eine besonders individuelle Begleitung,
- ermöglicht wichtige Erfahrungen zur persönlichen
Lebensbewältigung, - eröffnet höhere Chancen für eine Integration,
- folgt dem Normalisierungsprinzip.
Welche Kinder und Jugendlichen
werden betreut?
In Pflegefamilien für behinderte Kinder und
Jugendliche werden Minderjährige betreut, für
die der LWV als überörtlicher Sozialhilfeträger
zuständig ist.
Die Betreuung und Pflege des Kindes muss
mit den in einer Familie möglichen Mitteln
erfolgen können. Das bedeutet,
- die Behinderung des Kindes sollte nicht zu
schwer und vielschichtig sein, - die Pflege des Kindes sollte keine medizinischen
Behandlungsmaßnahmen erfordern,
die in einer Familie nicht durchführbar sind, - das behinderte Kind sollte in der Lage sein,
zumindest langfristig Bindungen zu seinen
Pflegeeltern einzugehen.
Die Pflegefamilie garantiert keine lebenslange
Betreuung. Sie ist maximal bis zum Ablauf
des 27. Lebensjahres begrenzt.
Wer kann Pflegefamilie werden?
Pflegefamilie für behinderte Kinder und Jugendliche
können Familien und Paare werden,
im Ausnahmefall auch Einzelpersonen.
Die Pflegefamilie muss u. a. folgende
Voraussetzungen erfüllen:
- Die Familie muss ihren Wohnsitz in Hessen
haben. - Die Familie muss über ausreichenden
Wohnraum verfügen. - Die Pflegefamilie muss in geregelten wirtschaftlichen
Verhältnissen leben, d. h. über
eigenes ausreichendes Einkommen verfügen,
damit die finanzielle Existenz der Familie
nicht von dem Pflegekind abhängt. - Um eine adäquate Betreuung zu sichern,
sollte ein Elternteil nicht oder nur teilweise
berufstätig sein. - Die Altersdifferenz zwischen Pflegeeltern
und Kind sollte dem natürlichen Eltern-
Kind-Verhältnis entsprechen. - Grundsätzlich sollten in einer Familie nicht
mehr als zwei behinderte Kinder leben. - Die Familie soll hinreichend belastbar, sozial
integriert, kooperationsbereit und realitätsbezogen
hinsichtlich der eigenen Möglichkeiten
und Erwartungen sein. Sie soll Geduld,
Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft
haben, auf ein behindertes Kind einzugehen.
Aufgaben und Ziele der Pflegefamilie
Das behinderte Kind ist in erster Linie ein
Kind mit Bedürfnissen, die jedes Kind hat.
Neben der Erfüllung seiner Grundbedürfnisse
ist es jedoch notwendig, das Kind individuell
zu fördern und zu unterstützen. Dazu gehört
u. a. auch die Wahrnehmung ärztlicher
Kontrollen und Therapien.
Die Ziele einer Förderung leiten sich aus der
Behinderung des Kindes ab und können z. B.
sein:
- Entwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten,
- Förderung von Sprache und Bewegung,
- Entwicklung sozialer und emotionaler Fähigkeiten.
Richtungsweisendes Ziel ist, dass das behinderte
Kind seinen Möglichkeiten entsprechend
eine weitgehende Selbstständigkeit
erlangt.
Leistungen an die Pflegefamilie
Die Pflegefamilie erhält finanzielle Leistungen,
sowie fachliche Begleitung und Unterstützung.
Die regelmäßigen finanziellen Leistungen bestehen
aus
- einer monatlichen pädagogischen
Aufwandsentschädigung - und einem am Alter des Kindes orientierten
Grundbetrag zur Deckung seiner
Lebenshaltungskosten.
Auf Antrag können einmalige Zuschüsse
gewährt werden.
Die fachliche Beratung und Begleitung der
Pflegefamilie und des behinderten Kindes
erfolgt durch den LWV-eigenen Fachdienst.
Die Betreuung beinhaltet u. a.
- regelmäßige Besuche in der Pflegefamilie
und Beratung der Familie und des Pflegekindes, - Besprechung von Entwicklungsfragen und
weiterer Entwicklungsschritte, - Unterstützung in Krisensituationen und bei
schwierigen Entwicklungsprozessen.
Darüber hinaus wird Unterstützung in Form
von Supervision durch eine externe Beraterin
bzw. einen externen Berater unter Beachtung
der Schweigepflicht angeboten.
Und so erreichen Sie uns:
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Eingliederungshilfe für Menschen
mit Behinderungen (SGB XII)
Zielgruppenmanagement 206
Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
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Telefax: 0561 1004 - 2650
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64293 Darmstadt
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Telefax: 06151 801 - 234
Der Fachbereich "Pflegefamilien für behinderte
Kinder und Jugendliche" ist in unserer
Regionalverwaltung Wiesbaden nicht
vertreten. Interessenten aus dieser Region
wenden sich bitte an unsere
Regionalverwaltung in Darmstadt.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist
ein Zusammenschluss der Landkreise und
kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben
übertragen wurden. Er ist u. a.
- Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
- Überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge
(KOF) - Integrationsamt
- Träger von Kliniken, Schulen für
Kinder und Jugendliche mit Sinnesbehinderung,
Sozialpädagogischen Zentren
und weiteren Einrichtungen
Herausgeber:
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV),
Ständeplatz 6-10,
34117 Kassel
www.lwv-hessen.de
Text:
Zielgruppenmanagement 206
Gestaltung und Redaktion:
SB Öffentlichkeitsarbeit – IuK
Druck:
Foto-Litho Jäger GmbH, Kassel
Stand:
Juni 2007








