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Landeswohlfahrtsverband Hessen



Eingliederungshilfe
für Menschen mit
Behinderungen (SGB XII)



Zielgruppenmanagement für
Menschen mit geistiger Behinderung



Pflegefamilien für behinderte
Kinder und Jugendliche





Warum Pflegefamilien?

Die Pflegefamilien des Landeswohlfahrtsverbandes
Hessen (LWV) kümmern sich um
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
die wegen Art und Schwere ihrer geistigen
und/oder körperlichen Behinderung sonst in
einer stationären Einrichtung betreut werden
müssten. Sie sind daher eine Alternative und
Ergänzung zur Betreuung behinderter Kinder
und Jugendlicher in Heimen der Behindertenhilfe.

Grundüberlegung dieser besonderen Form
der Eingliederungshilfe ist, dass der Anspruch
behinderter Kinder und Jugendlicher
auf Betreuung, Pflege, Erziehung
und Förderung nicht im Heim, sondern im
Familienrahmen realisiert wird.


Die Betreuung in einer Pflegefamilie
  • sichert eine besonders individuelle Begleitung,


  • ermöglicht wichtige Erfahrungen zur persönlichen
    Lebensbewältigung,


  • eröffnet höhere Chancen für eine Integration,


  • folgt dem Normalisierungsprinzip.


Welche Kinder und Jugendlichen
werden betreut?


In Pflegefamilien für behinderte Kinder und
Jugendliche werden Minderjährige betreut, für
die der LWV als überörtlicher Sozialhilfeträger
zuständig ist.

Die Betreuung und Pflege des Kindes muss
mit den in einer Familie möglichen Mitteln
erfolgen können. Das bedeutet,
  • die Behinderung des Kindes sollte nicht zu
    schwer und vielschichtig sein,


  • die Pflege des Kindes sollte keine medizinischen
    Behandlungsmaßnahmen erfordern,
    die in einer Familie nicht durchführbar sind,


  • das behinderte Kind sollte in der Lage sein,
    zumindest langfristig Bindungen zu seinen
    Pflegeeltern einzugehen.

Die Pflegefamilie garantiert keine lebenslange
Betreuung. Sie ist maximal bis zum Ablauf
des 27. Lebensjahres
begrenzt.


Wer kann Pflegefamilie werden?

Pflegefamilie für behinderte Kinder und Jugendliche
können Familien und Paare werden,
im Ausnahmefall auch Einzelpersonen.
Die Pflegefamilie muss u. a. folgende
Voraussetzungen erfüllen:
  • Die Familie muss ihren Wohnsitz in Hessen
    haben.


  • Die Familie muss über ausreichenden
    Wohnraum verfügen.


  • Die Pflegefamilie muss in geregelten wirtschaftlichen
    Verhältnissen leben, d. h. über
    eigenes ausreichendes Einkommen verfügen,
    damit die finanzielle Existenz der Familie
    nicht von dem Pflegekind abhängt.


  • Um eine adäquate Betreuung zu sichern,
    sollte ein Elternteil nicht oder nur teilweise
    berufstätig sein.


  • Die Altersdifferenz zwischen Pflegeeltern
    und Kind sollte dem natürlichen Eltern-
    Kind-Verhältnis entsprechen.


  • Grundsätzlich sollten in einer Familie nicht
    mehr als zwei behinderte Kinder leben.


  • Die Familie soll hinreichend belastbar, sozial
    integriert, kooperationsbereit und realitätsbezogen
    hinsichtlich der eigenen Möglichkeiten
    und Erwartungen sein. Sie soll Geduld,
    Einfühlungsvermögen und die Bereitschaft
    haben, auf ein behindertes Kind einzugehen.

Aufgaben und Ziele der Pflegefamilie

Das behinderte Kind ist in erster Linie ein
Kind mit Bedürfnissen, die jedes Kind hat.

Neben der Erfüllung seiner Grundbedürfnisse
ist es jedoch notwendig, das Kind individuell
zu fördern und zu unterstützen.
Dazu gehört
u. a. auch die Wahrnehmung ärztlicher
Kontrollen und Therapien.

Die Ziele einer Förderung leiten sich aus der
Behinderung des Kindes ab und können z. B.
sein:
  • Entwicklung von lebenspraktischen Fähigkeiten,


  • Förderung von Sprache und Bewegung,


  • Entwicklung sozialer und emotionaler Fähigkeiten.


Richtungsweisendes Ziel ist, dass das behinderte
Kind seinen Möglichkeiten entsprechend
eine weitgehende Selbstständigkeit
erlangt.



Leistungen an die Pflegefamilie

Die Pflegefamilie erhält finanzielle Leistungen,
sowie fachliche Begleitung und Unterstützung.


Die regelmäßigen finanziellen Leistungen bestehen
aus

  • einer monatlichen pädagogischen
    Aufwandsentschädigung


  • und einem am Alter des Kindes orientierten
    Grundbetrag zur Deckung seiner
    Lebenshaltungskosten.

Auf Antrag können einmalige Zuschüsse
gewährt werden.

Die fachliche Beratung und Begleitung der
Pflegefamilie und des behinderten Kindes
erfolgt durch den LWV-eigenen Fachdienst.

Die Betreuung beinhaltet u. a.

  • regelmäßige Besuche in der Pflegefamilie
    und Beratung der Familie und des Pflegekindes,


  • Besprechung von Entwicklungsfragen und
    weiterer Entwicklungsschritte,


  • Unterstützung in Krisensituationen und bei
    schwierigen Entwicklungsprozessen.


Darüber hinaus wird Unterstützung in Form
von Supervision durch eine externe Beraterin
bzw. einen externen Berater unter Beachtung
der Schweigepflicht angeboten.





Und so erreichen Sie uns:

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Eingliederungshilfe für Menschen
mit Behinderungen (SGB XII)
Zielgruppenmanagement 206


Regionalverwaltung Kassel
Kölnische Straße 30
34117 Kassel
Telefon: 0561 1004 - 2691 oder 2692
Telefax: 0561 1004 - 2650

Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Telefon: 06151 801 - 370 oder 371
Telefax: 06151 801 - 234

Der Fachbereich "Pflegefamilien für behinderte
Kinder und Jugendliche" ist in unserer
Regionalverwaltung Wiesbaden nicht
vertreten. Interessenten aus dieser Region
wenden sich bitte an unsere
Regionalverwaltung in Darmstadt.





Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist
ein Zusammenschluss der Landkreise und
kreisfreien Städte, dem soziale Aufgaben
übertragen wurden. Er ist u. a.
  • Überörtlicher Träger der Sozialhilfe

  • Überörtlicher Träger der Kriegsopferfürsorge
    (KOF)

  • Integrationsamt

  • Träger von Kliniken, Schulen für
    Kinder und Jugendliche mit Sinnesbehinderung,
    Sozialpädagogischen Zentren
    und weiteren Einrichtungen





Herausgeber:
Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV),
Ständeplatz 6-10,
34117 Kassel
www.lwv-hessen.de

Text:
Zielgruppenmanagement 206

Gestaltung und Redaktion:
SB Öffentlichkeitsarbeit – IuK

Druck:
Foto-Litho Jäger GmbH, Kassel

Stand:
Juni 2007