
Broschüre
Das Betreute Wohnen ist eine aufsuchende Form sozialpädagogischer und sozialtherapeutischer Betreuung bzw. Begleitung von Menschen, die wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und deshalb Anspruch auf Eingliederungshilfe haben.
Es unterscheidet sich vom Aufenthalt in einem Wohnheim oder einer Klinik vor allem dadurch, dass Betreuungspersonal im Betreuten Wohnen nicht ständig anwesend ist. Daher finden in der Regel Personen Aufnahme, die ein vergleichsweise hohes Maß an Selbstständigkeit besitzen. Das betrifft insbesondere den lebenspraktischen Bereich, da sich die Betreuung im Betreuten Wohnen im wesentlichen auf psychosoziale Betreuung und Beratung beschränkt. Ziel der Förderung ist es, den Alltag selbstständig zu bewältigen.
Beim Landeswohlfahrtsverband Hessen sind verantwortlich für die jeweiligen bedürfnisgerechten Hilfeangebote
- Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung
- Fachbereich für Menschen mit seelischer Behinderung und Menschen mit Abhängigkeitserkrankung
- Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung
Der LWV Hessen setzt sich für den weiteren Ausbau des Betreuten Wohnens in Hessen ein. Die Bedürfnisse der Menschen stehen dabei im Mittelpunkt.
Informationen zum Betreuten Wohnen in einfacher Sprache:
Zusatzvereinbarung
zum Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG / § 79 Abs. 1 SGB XII für ambulante Einrichtungen
Protokollerklärung zu § 11 Abs. 2 Zusatzvereinbarung
Fachkommission Betreutes Wohnen beschließt am 30.06.2006
Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen
Bericht der Fachkommission Betreutes Wohnen
Der Bericht wurde im August 2008 veröffentlicht. Er ist durch das gemeinsame Engagement und in enger Abstimmung aller in der Fachkommission vertretenen Institutionen und Verbänden entstanden und verdeutlicht die konstruktive Arbeit dieses Gremiums.
Der Fachkommission gehörten Vertreter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, des Hessischen Sozialministeriums, des Hessischen Landkreistages, des Hessischen Städtetages, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Hessen sowie der privaten Einrichtungsträger an.
Instrumente zur Hilfeplanung im Verfahren "Betreutes Wohnen"
Informationen zu den Zuständigkeiten und Verfahren
im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Hessen nach der Neufassung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII)
- an die Leistungserbringer -
Stand 2009
Informationen zu den Zuständigkeiten und zum Verfahren
im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderungen in Hessen nach der Neufassung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII)
- an die örtlichen Sozialhilfeträger -
Stand 2009
Informationsbrief vom 30. März 2005 betreffend
Einsatz von Einkommen und Vermögen und Heranziehung Unterhaltspflichtiger im Betreuten Wohnen
Fallbeispiel 1 - Fallbeispiel 2 - Fallbeispiel 3
Artikel aus LWV-Info 02/2006
Bundesweites Benchmarking: LWV beim Betreuten Wohnen vorn
Regionales Fachgespräch 31.8.2006
Gesetzliche Betreuung und Betreutes Wohnen – Hilfen für behinderte Menschen auf der Strecke zwischen Amtsgericht und Landeswohlfahrtsverband

Betreutes Wohnen in Landkreisen und kreisfreien Städten in Hessen
In den hessischen Landkreise und kreisfreien Städte gab es am 31. Dezember 2008 insgesamt 9.738 anerkannte Plätze
davon in den Landkreisen
Hochtaunuskreis: 306
Lahn-Dill-Kreis: 497
Landkreis Bergstraße: 325
Landkreis Darmstadt-Dieburg: 408
Landkreis Fulda: 319
Landkreis Gießen: 367
Landkreis Groß-Gerau: 310
Landkreis Hersfeld-Rotenburg: 248
Landkreis Kassel: 392
Landkreis Limburg-Weilburg: 260
Landkreis Marburg-Biedenkopf: 530
Landkreis Offenbach: 296
Landkreis Waldeck-Frankenberg: 247
Main-Kinzig-Kreis: 544
Main-Taunus-Kreis: 260
Odenwaldkreis: 144
Rheingau-Taunus-Kreis: 296
Vogelsbergkreis: 211
Werra-Meißner-Kreis: 189
Wetteraukreis: 379
Schwalm-Eder-Kreis: 295
und in den kreisfreien Städten
Stadt Frankfurt: 1.435
Stadt Kassel: 434
Stadt Darmstadt: 247
Stadt Offenbach: 182
Stadt Wiesbaden: 619








