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Home >> Über uns >> Finanzierung/ Haushalt Finanzierung/ Haushalt
Die gesetzliche Grundlage der Finanzierung des LWV und seine Aufgaben bildet § 14 des Gesetzes über den Landeswohlfahrtsverband Hessen.

Dieser beschreibt die drei Säulen der Finanzierung des LWV:

  • Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Mitglieder des LWV

  • Finanzzuweisung des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich

  • Eigene Einnahmen (z. B. Kostenerstattungen aus Rente oder Vermögen der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger).


Die Verbandsumlage, also der Mitgliedsbeitrag, den Kreise und Städte gemessen an ihrer Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen, ist mittlerweile zur Hauptsäule der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes geworden.



Haushalt 2012

Am 21. Dezember 2012 hat LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann den Haushaltsplan für 2012 in der ersten Lesung eingebracht. In den kommenden Monaten wird das Zahlenwerk in den Fachausschüssen und Fraktionen der Verbandsversammlung beraten.

  • Zur Pressemitteilung


  • Zahlen-Daten-Fakten zum Haushaltsentwurf 2012




  • | Bild: Fotomotiv: Geld | Haushalt 2011

    Am 6. April 2011 hat die Verbandsversammlung den Haushaltsplan für 2011 verabschiedet.

  • Zur Pressemitteilung


  • Leistungen des LWV in den Landkreisen und kreisfreien Städten


  • Zahlen-Daten-Fakten zum Haushaltsentwurf 2011


  • Einbringungsrede zum Haushalt 2011 von Landesdirektor Uwe Brückmann


  • Hier finden Sie den Haushaltsplan 2011 komplett (21,6 MB)