Dieser beschreibt die drei Säulen der Finanzierung des LWV:
- Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Mitglieder des LWV
- Finanzzuweisung des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich
- Eigene Einnahmen (z. B. Kostenerstattungen aus Rente oder Vermögen der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger).
Die Verbandsumlage, also der Mitgliedsbeitrag, den Kreise und Städte gemessen an ihrer Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen, ist mittlerweile zur Hauptsäule der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes geworden.
Haushalt 2010Am 18. März 2010 hat die Verbandsversammlung den Haushaltsplan für 2010 beschlossen.
Überblick über die Finanz- und Personalentwicklung des LWV von 1953 - 2003








