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Home >> Über uns >> Finanzierung/ Haushalt Finanzierung/ Haushalt
Die gesetzliche Grundlage der Finanzierung des LWV und seine Aufgaben bildet § 20 des Gesetzes über die Mittelstufe der Verwaltung und den Landeswohlfahrtsverband Hessen (Mittelstufengesetz).

Dieser beschreibt die drei Säulen der Finanzierung des LWV:

  • Verbandsumlage der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte als Mitglieder des LWV

  • Finanzzuweisung des Landes aus dem Kommunalen Finanzausgleich

  • Eigene Einnahmen (z. B. Kostenerstattungen aus Rente oder Vermögen der Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger).


Die Verbandsumlage, also der Mitgliedsbeitrag, den Kreise und Städte gemessen an ihrer Steuerkraft jährlich an den LWV zahlen, ist mittlerweile zur Hauptsäule der Finanzierung des Landeswohlfahrtsverbandes geworden.



| Bild: Fotomotiv: Geld | Haushalt 2010

Am 18. März 2010 hat die Verbandsversammlung den Haushaltsplan für 2010 beschlossen.

  • Zur Pressemitteilung


  • Die wichtigsten Daten und Zahlen


  • Leistungen des LWV in den Landkreisen und kreisfreien Städten


  • Rede von Landesdirektor Uwe Brückmann bei der Einbringung des Haushaltes für 2010


  • Hier finden Sie den Haushaltsplan 2010 komplett




  • Überblick über die Finanz- und Personalentwicklung des LWV von 1953 - 2003