Persönliches Budget beim LWV
Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Das heißt, Menschen mit einer Behinderung können eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem sie Leistungen erbringen lassen. Über die Verwendung der Geldleistungen kann der Budgetnehmer auf der Basis einer Zielvereinbarung frei verfügen.
Das Persönliche Budget kann trägerübergreifend erbracht werden. Das bedeutet, dass verschiedene Träger der Rehabilitation, die Pflegekassen und das Integrationsamt gleichzeitig an dem Persönlichen Budget beteiligt sein können. Das Persönliche Budget kann bei jedem dieser Leistungsträger beantragt werden. Sinnvoll ist es jedoch, einen Leistungsträger auszuwählen, der bereits vor Beantragung eines Persönlichen Budgets für einen Teil der Leistungen zuständig war.
Wenn Sie möchten, dass sich dieser Träger weiter darum kümmert, dass alle notwendigen Leistungsträger einbezogen werden, sollten Sie ihm bekannt geben, dass Sie ihn als Beauftragten seines trägerübergreifenden Persönlichen Budgets betrachten. Damit ist der Leistungsträger verpflichtet, alle weiteren Schritte in diesem Zusammenhang für Sie vorzunehmen.
Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget.
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist als überörtlicher Sozialhilfeträger in folgenden Fällen für Ihr Persönliches Budget zuständig:
Zum Faltblatt
Zum Faltblatt in Leichter Sprache
Fragen und Antworten zum Persönlichen Budget
Antragsformular für das Persönliche Budget
Ansprechpartner für das Persönliche Budget beim LWV
Vertragsmuster zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit Ihrem Unterstützer
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