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Newsletter vom 28.09.2007



Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,



erstmals übersenden wir Ihnen heute den Newsletter Betreutes Wohnen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in seiner neuen Form. Der bislang im Wesentlichen an den Personenkreis der Menschen mit einer körperlichen Behinderung oder einer HIV/AIDS-Erkrankung gerichtete Newsletter wird mit der heutigen Ausgabe auf alle für das Leistungsangebot Betreutes Wohnen in Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen relevanten Zielgruppen erweitert.

Um die bereits versandten Newsletter abrufen zu können, wurde auf der Internetseite des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ein Archiv angelegt.

Haben Sie zusätzliche Informationen zum Betreuten Wohnen, die für andere interessant sein könnten? Wünsche, Anregungen und Fragestellungen zum Newsletter nehmen wir gerne entgegen. Senden Sie eine E-Mail an walter.horstmann-cholibois@lwv-hessen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.



Ihre
Newsletter-Redaktion



Inhalt:

Platzzahlerweiterungen im Betreuten Wohnen
Neuer Leistungsanbieter im Landkreis Groß-Gerau
Informationstage in südhessischen Einrichtungen
Neues Rahmenkonzept liegt vor
Versorgung von CMA-Klienten im Betreuten Wohnen
Das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen ist in Nordrhein-Westfalen ein Erfolg
Veröffentlichungen
Häufig gestellte Fragen

Platzzahlerweiterungen im Betreuten Wohnen
Zur Sitzung am 15.06.2007 wurden der Fachkommission Betreutes Wohnen durch das Zielgruppenmanagement 204 erneut Anträge auf weitere Plätze im Betreuten Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung vorgelegt. Hintergrund ist der in einzelnen Regionen über die im Zusammenhang mit der Vereinbarung abgestimmten Plätze hinausgehende Bedarf. Die hier sich zeigende erfreuliche Entwicklung einer verstärkten Nutzung des Leistungsangebotes verdeutlicht die Zielperspektive, dieses Angebot zunehmend als Versorgungsalternative vorzuhalten. Nicht zuletzt soll damit den Fehlplatzierungen von Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen - insbesondere in den Altenpflegeheimen - entgegengewirkt werden. Die Fachkommission stimmte den Anträgen zu. Sie bezogen sich auf den Main-Kinzig-Kreis, die Stadt Frankfurt und den Landkreis Bergstraße, wo nun durch ein erweitertes Platzangebot dem sich stellenden Bedarf entsprochen werden kann.

Die zur Verfügung stehenden Platzkontingente im Betreuten Wohnen sowie weitergehende Informationen über verschiedene Angebote für Menschen mit körperlicher Behinderung in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten in Hessen können über die vom Zielgruppenmanagement 204 zur Verfügung gestellte Soziale Landkarte abgerufen werden.

Weitere Sitzungstermine der Fachkommission Betreutes Wohnen: 21.09.2007 und 14.12.2007.

Neuer Leistungsanbieter im Landkreis Groß-Gerau
Ab 1. September 2007 stehen 5 neue Plätze Betreutes Wohnen für Menschen mit geistiger Behinderung bei der Nieder-Ramstädter Diakonie im Landkreis Groß-Gerau zur Verfügung.

Informationstage in südhessischen Einrichtungen
Das Zielgruppenmanagement 204 bietet derzeit Informationstage in Einrichtungen im Bereich der Regionalverwaltung Darmstadt an. Weitere Veranstaltungen für dieses Jahr sind geplant. Dabei sollen Informationen über Leistungsangebote und Kostenbeteiligung, Zugangs- und Verlaufssteuerung sowie zum Betreuten Wohnen und zu der Leistungsform Trägerübergreifendes Persönliches Budget angeboten werden. Ziel ist es, auf direktem und unkompliziertem Weg zur Transparenz der Leistungsangebote und angrenzender Themen beizutragen und sich ergebende Fragestellungen unmittelbar zu erläutern. Des Weiteren wird durch den persönlichen Kontakt eine solide Basis für eine erfolgreiche Kooperation geschaffen. Wer an der Teilnahme an den geplanten nächsten Informationstagen Interesse hat, kann sich unter der E-Mail-Adresse: timo.mausehund@lwv-hessen.de informieren. Sofern die Kapazitäten ausreichend sind, wird die Absprache der Teilnahme an einem Termin in einer naheliegenden Einrichtung durch das Regionalmanagement 204.4 angeboten. Gleichzeitig besteht das Angebot, dass interessierte Träger über diese E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen können, die eine entsprechende Veranstaltung in der eigenen Einrichtung ausrichten wollen.

Neues Rahmenkonzept liegt vor
Die Verbesserung der Lebenssituation von unter 65-jährigen pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen, die fehlplatziert in Altenpflegeheimen leben, ist ein zentrales Anliegen des LWV Hessen. Fachlich einvernehmlich besteht die Einschätzung, dass Altenpflegeheime mit einer Ausrichtung auf betagte und hochbetagte Menschen keine adäquaten Lebensorte sind, welche der Bedürfnislage von jüngeren Menschen gerecht werden.

Der LWV Hessen hat gemeinsam mit den Verbänden der Pflegekassen, den kommunalen Spitzenverbänden, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) und dem Regierungspräsidium Gießen - Heimaufsicht - ein Rahmenkonzept zur vollstationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder seelischer Behinderung und/oder Abhängigkeitserkrankung in Verbindung mit Comorbidität erstellt. Das vorliegende Rahmenkonzept zielt auf einen Personenkreis, bei dem sowohl dem Bedarf an Eingliederungshilfe als auch Pflege Rechnung getragen werden muss. Der Ansatz im vorliegenden Rahmenkonzept verfolgt zwei Ziele. Durch ein einzelfallbezogenes Assessment ist die richtige Hilfe im Einzelfall erfasst und die erforderlichen Hilfemaßnahmen erfolgen wirkungsorientiert. Wenn Hilfen der stationären Dauerpflege erforderlich sind, erfolgen diese in sogenannten Wohnpflegeheimen, die auf eine Betreuung, Förderung und Pflege dieses Personenkreises eingerichtet sind.

Das Rahmenkonzept kann angefordert werden per E-Mail über karin.waldherr@lwv-hessen.de oder unter der Telefonnummer 0561/1004-2831.

Versorgung von CMA-Klienten im Betreuten Wohnen
Hinter dem Kürzel CMA verbirgt sich nicht etwa, wie man annehmen könnte, ein Gütesiegel, sondern CMA steht für die Personengruppe der Chronisch Mehrfachbeeinträchtigten Abhängigkeitskranken Menschen, bei der zu einer bereits bestehenden Abhängigkeitserkrankung oft weitere körperliche Erkrankungen und Beeinträchtigungen kommen. Ein häufig auftretendes Krankheitsbild dieser Personengruppe ist das Korsakow-Syndrom. Seit einiger Zeit gibt es für diese Klienten auch besondere Angebote im Rahmen des Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen. Einige Leistungserbringer haben bereits vor einigen Jahren mit der Betreuung dieses Personenkreises begonnen und mittlerweile tragen die Ergebnisse dieser Betreuungsarbeit erste Früchte. So entstand z.B. im Landkreis Groß-Gerau eine Wohngemeinschaft mit 8 Plätzen in einem speziell für die Bedürfnisse dieses Personenkreises umgestalteten Haus. Hier können auch chronisch mehrfach beeinträchtigte abhängigkeitskranke Menschen leben, die sonst in einem Wohnheim leben müssten. Das Haus ist barrierefrei und kann auch von älteren Menschen bewohnt werden, die nicht mehr so mobil sind und zunehmend Pflegeleistungen benötigen. Manche Bewohner der Wohngemeinschaft in Rüsselsheim konnten aus einem Wohn- oder Pflegeheim in die Wohngemeinschaft umziehen, oder durch den Einzug in die Wohngemeinschaft konnte ein Heimaufenthalt vermieden werden.

Grundsätzlich ist es durch die Umsetzung des Ansatzes Personenzentrierte Hilfen in Hessen gewährleistet, dass Menschen mit einer CMA-Diagnose in ihrer Heimatregion versorgt werden können. Hilfesuchende können sich an die in der Heimatregion tätigen Leistungserbringer für Betreutes Wohnen für Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen wenden oder auch an die Psychiatriekoordinatoren der Städte und Landkreise, die dann weitere Unterstützung in die Wege leiten.

Nachdem ein individueller Hilfeplan erstellt wurde, kann entschieden werden, welcher Leistungserbringer die erforderlichen Hilfeleistungen anbieten kann.

Das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen ist in Nordrhein-Westfalen ein Erfolg
Die beiden nordrhein-westfälischen Landschaftsverbände, Landschaftsverband Rheinland (LVR) und Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL), stellten am 14.08.2007 gemeinsam in Düsseldorf ihre Bilanz vor, nach der sich die Zahl der Menschen mit Behinderung, die in Nordrhein-Westfalen in ihrer eigenen Wohnung betreut werden, in den vergangenen vier Jahren verdoppelt hat. In Nordrhein-Westfalen werden zur Zeit knapp 22.000 Menschen in ihrer eigenen Wohnung betreut, 2003 waren es nur 11.000. Weitere Informationen gibt es hier.

In Hessen leben fast 38 % der leistungsberechtigten erwachsenen Menschen mit Behinderungen im Betreuten Wohnen. Damit liegt der LWV Hessen beim Vergleich aller Flächenländer nach wie vor an der Spitze bei dieser zukunftsgerichteten ambulanten Wohnform. Weitere Informationen finden Sie hier.

Veröffentlichungen
Broschüre: Welche Wohnung passt zu mir? Drei gute Gründe für das Betreute Wohnen - Broschüre für Menschen mit geistiger Behinderung -

Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband Hessen

Die Informationsbroschüre richtet sich insbesondere an alle am Betreuten Wohnen interessierten Menschen mit geistiger Behinderung, deren Angehörige und Betreuer. Ziel ist es, Interesse am Betreuten Wohnen zu wecken und in einfacher Sprache die Chancen und Möglichkeiten des Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen darzustellen. Gleichzeitig werden die Ansprechpartner beim LWV Hessen für mögliche Fragen benannt. Interessenten steht die Broschüre im Internet zur Verfügung oder kann über das Zielgruppenmanagment für Menschen mit geistiger Behinderung bezogen werden.

Broschüre: Erläuterungen zum Betreuten Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung

Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband Hessen

Die „Erläuterungen“ haben das Ziel, auf dem Hintergrund der in Hessen geltenden Vereinbarungen und der dort festgelegten Regelungen für das Betreute Wohnen, fachliche und strukturelle Anforderungen der Umsetzung zu konkretisieren, die aufgrund der bei der Personengruppe der Menschen mit körperlicher Behinderung gegebenen speziellen Situation zu beachten sind. Die Erläuterungen stellen insoweit Aspekte der konzeptionellen Umsetzung der Vorgaben mit Blick auf den besonderen Personenkreis dar.

Die Informationsbroschüre richtet sich zunächst an Leistungserbringer. Aber auch am Betreuten Wohnen interessierten Menschen, ihren Betreuern und Angehörigen, werden weitergehende Informationen angeboten. Interessenten steht die Broschüre demnächst im Internet unter www.lwv-hessen.de > Service > Publikationen > Überörtliche Sozialhilfe zum Herunterladen zur Verfügung. Sie kann auch als Druckversion angefordert werden per E-Mail über karin.waldherr@lwv-hessen.de oder unter der Telefonnummer 0561/1004-2831.

Was ist das Persönliche Budget?

Herausgeber: Netzwerk People First – Deutschland e.V.

Ein Heft vom „Netzwerk People First – Deutschland e.V.“ erläutert in leichter Sprache alles, was man über das Persönliche Budget wissen sollte. Die Broschüre steht allerdings nicht zum Herunterladen zur Verfügung, sondern muss bestellt werden. Hier kann sie angefordert werden.


Handreichung: Abgrenzung rechtlicher Betreuung und Sozialleistungen

Herausgeber: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.

Mit dieser Handreichung hat der Deutsche Verein die Thematik der Abgrenzung an der Schnittstelle von rechtlicher Betreuung und Betreuung als Sozialleistung aufgegriffen sowie Empfehlungen zur Kooperation der Beteiligten erstellt. Ausgangspunkt ist, die verschiedenen Betreuungsarten voneinander abzugrenzen und für jede zu verrichtende Tätigkeit die entsprechende Betreuungsart zu ermitteln. In der Handreichung werden umfassende Informationen über Grundsätze der rechtlichen Betreuung und der Betreuung als Sozialleistung gegeben. Daneben werden wesentliche rechtliche Grundlagen für das Handeln benannt. Nicht zuletzt wird ein Verfahren für konkrete Kooperationen aller Beteiligten im Einzelfall aufgeführt. Die Handreichung/Empfehlung wurde gemeinsam mit Akteuren/Akteurinnen beider Betreuungsarten erstellt und richtet sich an Betreuer/Betreuerinnen, Betreuungsvereine etc. als auch an Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen von sozialen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen und Sozialverwaltungen etc. Weitere Informationen erhalten Sie beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V., Sachbearbeitung Arbeitsfeld IV - Altenhilfe, Pflege, Rehabilitation, Gesundheit, Michaelkirchstr. 17/18, in 10179 Berlin, Tel.: 030/62 980-306, Fax: 030/62 980-350 und über die Internetadresse http://www.deutscher-verein.de/. Die Publikation ist ab Ende August 2007 lieferbar.

Häufig gestellte Fragen
Wer hilft mir, wenn ich in das Betreute Wohnen möchte?

Verschiedene Anlaufstellen sind möglich. Dies kann zum Beispiel der Landeswohlfahrtsverband Hessen sein. Er hat an 3 Standorten Regionalverwaltungen. Die Anschriften lauten:

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel
Tel.: 0561/1004-0

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Regionalverwaltung Darmstadt
Steubenplatz 16
64293 Darmstadt
Tel.: 06151/801-0

Landeswohlfahrtsverband Hessen
Regionalverwaltung Wiesbaden
Frankfurter Str. 44
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611/156-0

Daneben ist es möglich, sich an alle örtlichen Sozialämter, Gesundheitsämter, Sozialpsychiatrischen Dienste oder Anbieter des Betreuten Wohnens in Hessen zu wenden. Wer in einem Wohnheim wohnt und dort ausziehen möchte, kann sich auch an die Mitarbeiterinnen Und Mitarbeiterin der Wohneinrichtung wenden.

An den genannten Stellen bekommt man Informationen rund um das ambulant betreute selbstständige Wohnen und findet kompetente Ansprechpartner für das durchzuführende Hilfeplangespräch.

Und so geht es weiter: In einem Formular, dem individuellen Hilfeplan, werden Wünsche und Ziele des/der AntragstellerIn für die Lebensbereiche Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Freizeit und soziale Beziehung festgehalten. Angehörige, Freunde, gesetzliche Betreuer oder der Begleitende Dienst der Werkstätten für behinderte Menschen können Hilfestellungen geben. Die Wünsche und Ziele werden neben dem Hilfeplan durch die fachliche Sicht, z.B. die des Gesundheitsamtes, ergänzt. Im Ergebnis wird im Hilfeplan der konkrete Unterstützungsbedarf mit einer bestimmten Zahl von Fachleistungsstunden und andere Hilfsmöglichkeiten festgehalten.


Was ist, wenn ich, meine Tochter oder mein Sohn doch nicht allein im Betreuten Wohnen leben kann?

Es gilt der Grundsatz: Selbstständiges Wohnen nur dann, wenn es geht! Aus dem Hilfeplangespräch ergibt sich, welche Wohnform individuell die richtige ist. Das kann ein Wohnheim sein oder das ambulant betreute selbstständige Wohnen. Wer die Sicherheit und Unterstützung im Wohnheim braucht, kann selbstverständlich dort wohnen bleiben oder dort einziehen. Haben sich z.B. während des Betreuten Wohnens Schwierigkeiten ergeben, die nicht durch zusätzliche Unterstützung oder Krisenintervention aufgefangen werden können, ist es möglich, aus dem Betreuten Wohnen in ein Wohnheim zu wechseln. Das bedeutet aber nicht, dass bei einem sich ergebenden zusätzlichen Unterstützungsbedarf im Betreuten Wohnen immer auch ein sofortiger Umzug in ein Wohnheim erfolgen muss. Hat sich der individuelle Bedarf grundsätzlich verändert, ist auch die bewilligte Hilfe (Art und Umfang) im Betreuten Wohnen anzupassen.


Werde ich auch gefragt? Wie und was kann ich bestimmen?

Vor Aufnahme in das Betreute Wohnen ist ein individueller Hilfeplan von dem/der AntragstellerIn aufzunehmen. Dort soll stehen, welche Wünsche und Ziele man für sich selbst hat. Das heißt, in welchen Bereichen und in welcher Form man Unterstützung bei der Erledigung der alltäglichen Dinge haben möchte. Man sagt, an welchem Ort man leben möchte und wann und von wem man Unterstützung wünscht. Beim individuellen Hilfeplan ist die aktive Mitarbeit gefordert und wird mit der Unterschrift sozusagen „besiegelt“.

Wer im Betreuten Wohnen lebt, hat viele Mitbestimmungsmöglichkeiten. Informationen hierzu finden Sie in der Broschüre Welche Wohnung passt zu mir?

Sie können selbst entscheiden, wie Sie Ihr Leben gestalten möchten, z.B. wie Sie ihre Freizeit gestalten, was Sie wann essen möchten, Ihre Schlafenszeiten usw.

Sie können in Ihrer eigenen Wohnung leben, ob alleine, in Partnerschaft oder in einer Wohngemeinschaft – und Sie sind selbst für Ihr Leben verantwortlich.

Sie erhalten die Unterstützung im Alltag, die Sie benötigen, um selbständig leben zu können.