Newsletter vom 18.12.2008
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,
heute erhalten Sie den Newsletter Betreutes Wohnen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für das vierte Quartal 2008. Wir haben eine Reihe von Themen aufgenommen, von denen wir hoffen, dass diese Ihr Interesse finden. Um Ihnen den Zugang zu älteren Ausgaben der Newsletter zu ermöglichen, besteht auf der Internetseite des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ein Archiv.
Haben Sie zusätzliche Informationen zum Betreuten Wohnen, die für andere interessant sein könnten? Wünsche, Anregungen und Fragestellungen zum Newsletter nehmen wir gerne entgegen. Senden Sie eine E-Mail an walter.horstmann-cholibois@lwv-hessen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein gutes, gesundes und erfolgreiches Jahr 2009.
Ihre
Newsletter-Redaktion
Inhalt:
Das Betreute Wohnen verbleibt in der Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
Qualitätsprüfungen im Betreuten Wohnen
Keine Medikamentengabe im Betreuten Wohnen
Erster Kontaktstudiengang zum Fallmanager abgeschlossen
Personenzentrierte Steuerung der Engliederungshilfe in Hessen / Integrierter Teilhabeplan - aktueller Stand der Entwicklung
Pflegedatenbank der BKK
Informationen für Menschen mit Behinderungen
BAR-Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
Newsletter Behinderte Menschen im Beruf / Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
Neue Broschüre des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen zum Betreuten Wohnen
Sportreport für Menschen mit Behinderungen
"Betreutes Wohnen" ist nicht gleich "Betreutes Wohnen"
"Hessen und Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur vernetzten Versorgung in der Eingliederungshilfe"
Veröffentlichungen
Veranstaltungen / Termine
Das Betreute Wohnen verbleibt in der Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
Mit der Zustimmung aller im Hessischen Landtag vertretenen Parteien wurde am 25.09.2008 die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII) beschlossen. Mit der Verkündung der Gesetzesänderung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen seit dem 07. Oktober 2008 der sachlich zuständige Kostenträger für betreute Wohnmöglichkeiten für behinderte Menschen in Hessen.
Ziel des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ist es, auch in Zukunft seine Aufgaben in Abstimmung mit seinen Trägern und Partnern, den Kreisen und kreisfreien Städten zu erfüllen. Daher werden zur Zeit Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land Hessen über den Abschluss einer Folgevereinbarung zum Betreuten Wohnen vorbereitet. In der Folgevereinbarung soll es nach den Vorstellungen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen im Wesentlichen um die Schwerpunkte: „Fortführung der Hilfeplankonferenzen, Kostenerstattung der örtlichen Aufwendungen und Aufgaben der Fachkommission Betreutes Wohnen“ gehen. Über die Ergebnisse der noch anstehenden Gespräche werden wir berichten.
Qualitätsprüfungen im Betreuten Wohnen
Wie bereits Anfang diesen Jahres berichtet, führt der Landeswohlfahrtsverband Hessen auf der Grundlage des § 13 der Zusatzvereinbarung "Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung" seit November 2007 - auch ohne Anlass - Qualitätsprüfungen bei Angeboten des Betreuten Wohnens durch. Geprüft werden die in der Zusatzvereinbarung festgeschriebenen und durch die Leistungsanbieter zu erbringenden Leistungen. Parallel zu den Prüfungen der Leistungserbringer erfolgt eine Nutzerbefragung bei den Klienten des Betreuten Wohnens.
Hintergrund dieser Maßnahme ist die Absicht des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, das Instrument der Qualitätsprüfung als qualitätssichernde Maßnahme in partnerschaftlicher Anwendung zum Erhalt des hohen Qualitätsstandards im Betreuten Wohnen zu nutzen.
Mittlerweile wurden bei Leistungserbringern aller Zielgruppen Qualitätsprüfungen durchgeführt. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen zeugen von einer im Durchschnitt guten Qualität der Leistungserbringung im Betreuten Wohnen. Bei vereinzelt sichtbar gewordenen Mängeln wurden Zielvereinbarungen zu ihrer Korrektur abgeschlossen.
Ein positiver Effekt der Qualitätsprüfung ist die deutliche Zunahme der fachlich-inhaltlichen Kommunikation zwischen Leistungsträger und Leistungserbringern. Qualitätsprüfungen sichern Qualität und schaffen ein Mehr an Sicherheit für Leistungsberechtigte, Leistungserbringer und Leistungsträger.
Keine Medikamentengabe im Betreuten Wohnen
Die Medikamentengabe ist eine Leistung im Rahmen der Behandlungspflege. Die im Rahmen der "Zusatzvereinbarung Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung" zwischen den hessischen Kostenträgern der Maßnahmen der Eingliederungshilfe und den Verbänden der Leistungserbringer vereinbarten Leistungsinhalte des Betreuten Wohnens umfassen nach § 5 die erforderlichen Hilfen zur Beratung, Begleitung, Betreuung und Förderung. Leistungen der Behandlungspflege bzw. der häuslichen Krankenpflege sind keine Bestandteile der oben genannten Zusatzvereinbarung oder der mit den Leistungserbringern des Betreuten Wohnen abgeschlossenen Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen.
Im Rahmen der Beratung und Unterstützung des Leistungsberechtigten im Betreuten Wohnen gehört es zu den Aufgaben der betreuenden Fachkraft, leistungsberechtigte Personen darauf hinzuweisen, ärztlich verordnete Medikamente einzunehmen. Eine Überwachung der Medikamenteneinnahme kann im Betreuten Wohnen nicht gewährleistet werden, da eine Betreuungskraft im Unterschied zur Heimbetreuung nicht ständig präsent ist.
Erster Kontaktstudiengang zum Fallmanager abgeschlossen
Um den Erfordernissen bedarfsgerechter Hilfen für Menschen mit Behinderungen zu entsprechen und personenzentrierte Hilfen zu installieren, kann ein spezifisches Fallmanagement entsprechende Methoden und Instrumente bieten. Diese Qualifikation zu forcieren, war Ziel eines Kontaktstudiengangs, das der Landeswohlfahrtsverband Hessen gemeinsam mit der Fachhochschule Heidelberg und dem Institut „Ideas for Systems“ entwickelte und nun mit 17 Absolventen zum Abschluss brachte. Weitere Informationen können hier abgerufen werden.
Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen / Integrierter Teilhabeplan - aktueller Stand der Entwicklung
Seit einigen Jahren forciert der Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV Hessen) die Veränderung der Eingliederungshilfe hin zu Personenzentrierten Hilfen. Verbunden damit ist die Verlagerung der Steuerung von der Angebotsebene hin zur Einzelfallsteuerung. Nach einer Phase der Erprobung neuer Wege in Projekten und Einführung neuer Elemente in Teilbereichen (z. B. bei der Übernahme des Betreuten Wohnens) war der nächste konsequente Schritt, ein einheitliches System für die Behindertenhilfe in Hessen zu entwickeln und einzuführen. Seit April dieses Jahres wird in einem Projekt zum Thema „Personenzentrierte Steuerung der Eingliederungshilfe in Hessen" (mit der Abkürzung PerSEH) gearbeitet.
Der Verwaltungsausschuss des LWV Hessen hat am 22.11.2007 den Auftrag erteilt, die Vereinheitlichung der Verfahren und Instrumente vorzubereiten und im Sinne eines Sysstems der Gesamtsteuerung mit der Finanzierung und Planung strukturell zu verknüpfen. Damit wurde der Startschuss für ein Umsetzungskonzept gegeben, das den seit einigen Jahren laufenden Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe in Verfahrens- und Finanzierungsstrukturen übersetzt. Elemente aus den bisherigen Projekten und eingeführten Verfahren, die sich bewährt haben, flossen als Eckpunkte in ein mit den Vertragspartnern (Liga der Freien Wohlfahrtspflege, Verbände Privater Träger, Hessischer Städte- und Landkreistag, LWV Hessen) abgestimmtes Eckpunktepapier ein. Eine Steuerungsgruppe, bestehend aus Vertretern der Leistungsträger und Leistungserbringer, wurde zur weiteren Umsetzung des Eckpunktepapiers gebildet.
Zur Vereinheitlichung der Hilfeplanung für alle Zielgruppen im SGB XII-Bereich, wurde mit externer Unterstützung ein „Integrierter Teilhabeplan“ (ITP) erarbeitet, der in gleicher Weise für Menschen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung sowie Abhängigkeitserkrankung Anwendung finden kann. Dieser wird derzeit im Praxistest erprobt. Für den Praxistest wurde die Region Wiesbaden ausgewählt, da hier bereits Erfahrungen mit der neuen Finanzierungssystematik bestehen und die teilnehmenden Einrichtungsträger Leistungen für alle Zielgruppen vorhalten. Träger sind: JJ (Jugendberatung und Jugendhilfe – Anbieter für Betreutes Wohnen für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung) und EVIM (Evangelischer Verein für innere Mission – Anbieter für die übrigen Zielgruppen ). Der Praxistest hat auch die Aufgabe, das bereits für die Zielgruppe der Menschen mit seelischer Behinderung erprobte Konzept der personenzentrierten Finanzierungssystematik um die anderen Zielgruppen zu erweitern.
Die Planung sieht als nächsten Schritt die Erweiterung der Erprobung in Pilotprojekten vor. Diese haben zum Ziel, die entwickelten Instrumente und Konzepte in einem größeren Rahmen in der Praxis einzusetzen, um nach entsprechender Bewertung eine Entscheidungsgrundlage zur hessenweiten Umsetzung einer personenzentrierten Steuerung der Eingliederungshilfe zu erhalten. Die Pilotprojekte wurden von den zuständigen Gremien – der Hessischen Vertragskommission und dem Verwaltungsausschuss des LWV Hessen – beschlossen. Zwischenzeitlich wurde sich auf die Regionen für die Pilotprojekte geeinigt. So soll das neue Konzept in der Region Fulda für alle Zielgruppen erprobt werden, im Werra-Meißner-Kreis für die Zielgruppen der Menschen mit seelischen und der Menschen mit körperlichen Behinderungen.
Pflegedatenbank der BKK
Eine bundesweite Pflegedatenbank wurde vom Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK) veröffentlicht. Die daraus abrufbaren Informationen beziehen sich auf Adressen und Informationen zu Betreuungsangeboten der vollstationären Pflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Hospize, ambulante Pflege sowie auf spezielle Betreuungsangebote für demenziell erkrankte Menschen und für Menschen mit Behinderungen.
Die Pflegedatenbank bietet einen Preisvergleich ambulanter Pflegeeinrichtungen mit entsprechender Preisliste. Bezogen auf die stationäre Pflege erhalten Interessierte gestaffelt nach Pflegestufe eine Preisauskunft zu den monatlichen Heimkosten, dem Anteil der Pflegeversicherung und dem Versichertenanteil.
Die Pflegedatenbank „Paula“ kann hier aufgerufen werden.
Informationen für Menschen mit Behinderungen
In der CD „Informationen für behinderte Menschen“ (Stand Oktober 2008) sind verschiedene Broschüren zusammengefasst. Sie beinhaltet die Broschüren: „Ratgeber für behinderte Menschen“, das „Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen“, SGB IX“, „Berufsförderungswerke“, Berufsbildungswerke“, „Medizinische Rehabilitation“ und „Menschenrechte und Behinderung“. Herausgeber der CD (Artikelnummer C720) ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Sie kann dort unter dem nachstehenden Link angefordert werden.
http://www.bmas.de/coremedia/generator/10154/informationen__fuer__behinderte__menschen.html
BAR-Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation
In 3. Auflage (Stand Juli 2008) hat die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) auf CD-ROM ein Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation herausgegeben. Erfasst sind über 650 Einrichtungen, die das gesamte Behandlungsspektrum der medizinischen Rehabilitation abdecken. Angeboten werden allgemeine Informationen zu den Kliniken sowie Indikationen, diagnostische und therapeutische Verfahren, personelle Besetzung, besondere Aufnahmemöglichkeiten etc.
Das Verzeichnis dient als Praxishilfe für Fachkreise.
Die CD-ROM „Verzeichnis von stationären Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation“ kann über die Internetseite der BAR bezogen werden, wo auch weitergehende Informationen abgerufen werden können.
Zur Internetseite der BAR ...
Newsletter Behinderte Menschen im Beruf / Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen
Der Fachbereich Behinderte Menschen im Beruf / Integrationsamt des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen stellt als neues Serviceangebot einen Newsletter zur Verfügung. Der Newsletter bietet Informationen zu den Aufgabenbereichen Teilhabe am Arbeitsleben, Kündigungsschutz, Integrationsprojekte, Ausgleichsabgabe und zur Aufklärungs- und Schulungsarbeit des Integrationsamtes.
Zum Newsletter des Integrationsamtes ...
Neue Broschüre des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen zum Betreuten Wohnen
"Ein Schlüssel zu mehr Selbstständigkeit“ - so heißt die neue Broschüre zum Betreuten Wohnen, die vom Landeswohlfahrtsverband Hessen herausgegeben wird und nun zur Verfügung steht. Die Broschüre richtet sich im Wesentlichen an Klienten/Klientinnen des Betreuten Wohnens, an ihre Angehörigen und gesetzlichen Betreuer, aber auch an sonstige Interessierte. Wesentliche Anliegen des Betreuten Wohnens werden anhand von persönlichen Beispielen aufgegriffen. Vorgestellt werden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen, aus verschiedenen Regionen und in unterschiedlichen Lebenssituationen. Zusätzlich gibt es allgemeine Informationen zum Betreuten Wohnen und einen Kontaktdaten- / Adressenteil.
Die Broschüre wird direkt zum Herunterladen unter den Publikationen des LWV Hessen angeboten, kann aber auch angefordert werden beim LWV Hessen, - Pressestelle -, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel.
Zu den Publikationen.....
Sportreport für Menschen mit Behinderungen
Der Förderkreis Behindertensport hat ein weiteres Mal das Magazin „Sportreport für Menschen mit Behinderung“ veröffentlicht. In seiner zweiten Ausgabe informiert das Magazin über aktuelle Angebote des Rehabilitations- und Breitensports. Antwort erhält der Leser zu den Fragen: Wer bietet Breitensport an? Wer berät im Bereich Sport? Wer engagiert sich für Sport? Interessierte Menschen mit Behinderung erhalten Informationen darüber, welcher Sport für ihre spezifische Einschränkung sinnvoll ist und wo man die jeweilige Sportart ausüben kann. Zahlreiche Verbände, Vereinigungen und Selbsthilfegruppen waren an der Zusammenstellung des Sportreports beteiligt und stellen ihre Angebote vor (z. B. die Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe, der Deutsche Rollstuhlsportverband, die Lebenshilfe e. V.).
Herausgeber ist der Förderkreis Behindertensport e. V. und die Informationsstelle für den Sport behinderter Menschen. Die Geschäftsstelle, bei der das Magazin angefordert werden kann, ist erreichbar unter der folgenden Adresse: Geschäftsstelle Förderkreis Behindertensport e. V., c/o Panta Rhei GmbH, Am Hof 28, 53113 Bonn. Die Mailadresse lautet: agentur@panta-rhei-berlin.eu .
Der Sportreport kann auch hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
"Betreutes Wohnen" ist nicht gleich "Betreutes Wohnen"
Wenn die Mitarbeiter des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen vom „Betreuten Wohnen“ sprechen, sind im Regelfall die betreuten Wohnmöglichkeiten nach Kapitel Sechs des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für erwachsene Menschen mit einer Behinderung gemeint.
Dies ist aber nur ein Teilbereich der Leistungsangebote, die als „Betreutes Wohnen“ bezeichnet werden. Daneben gibt es Betreutes Wohnen für Jugendliche, aber auch in großer und weiter anwachsender Zahl Betreutes Wohnen für ältere und zum Teil pflegebedürftige ältere Menschen. Seit der Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 90er Jahre entstand dieses Versorgungsangebot häufig als „Ableger“ der bereits bestehenden Altenheime, mit dem Ziel, auch im Alter ein selbständiges Wohnen so lange wie möglich zu erhalten und bei Bedarf die notwendige ergänzende Unterstützung im Alltag, im Haushalt und bei Pflege zu organisieren. Hier fallen die unterschiedlichsten Begrifflichkeiten auf, wie zum Beispiel „Seniorengerechtes Wohnen“, „Betreutes Wohnen im Alter“, „Wohnen Plus“, „Service-Wohnen“, etc.
Dabei wird deutlich, dass der Begriff „Betreutes Wohnen“, aber auch die parallel genutzten Varianten, rechtlich nicht definiert sind, was damit einhergeht, dass die einzelnen Angebote sehr unterschiedliche Konzeptionen, Leistungen, Infrastruktur und Kosten beinhalten und Vergleiche schwierig sind. Verwiesen sei hier auf einen weiterführenden link vom Hessischen Sozialministerium, das sich dieser schwierigen und wenig übersichtlichen Thematik ebenfalls angenommen hat.
Im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Hessen sichert der Landeswohlfahrtsberband Hessen durch den Abschluss von Leistungs-, Prüfungs- und Vergütungsvereinbarungen nach § 75 SGB XII mit den Leistungsanbietern des Betreuten Wohnens eine angemessene Leistungserbringung. Seit Ende 2007 werden durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen Qualitätsprüfungen mit dem Ziel im Dialog mit den Leistungserbringern die Qualität der Leistungen im Betreuten Wohnen zu sichern, durchgeführt.
Eine vollständige und aktuelle Übersicht der in Hessen tätigen Leistungserbringer des Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen ist in der Sozialen Landkarte des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen zu finden. Diese Angebote stehen auch Selbstzahlern oder Budgetnehmern eines persönlichen trägerübergreifenden Budgets zur Verfügung.
Für das Betreute Wohnen für Jugendliche sind die zuständigen Jugendhilfeträger, im Bereich der Altenhilfe die zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger, also die Landkreise und kreisfreien Städte, Ansprechpartner.
"Hessen und Nordrhein-Westfalen auf dem Weg zur vernetzten Versorgung in der Eingliederungshilfe"
Bereits im Newsletter vom 19.09.2008 wurde im Artikel „Beim Ausbau des Betreuten Wohnens ist Hessen vorbildlich“ auf die wissenschaftliche Begleitstudie der Universität Siegen zur Entwicklung des Betreuten Wohnens in Nordrhein-Westfalen hingewiesen. Nunmehr liegt der Abschlussbericht vor und kann bei Interesse hier eingesehen oder heruntergeladen werden.
Die oben genannte wissenschaftliche Begleitstudie wurde durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen mit großem Interesse verfolgt und mit den Bedingungen in Hessen verglichen.
Neben den Strukturveränderungen in beiden Bundesländern werden vor allem auch die notwendigerweise dahinter stehenden Paradigmenwechsel (Haltungsänderungen) der in der Betreuung und in der Verwaltung Tätigen beschrieben. Welche positiven Auswirkungen der Blick auf den individuellen Hilfebedarf eines jeden Menschen mit Behinderung auf eine Umgestaltung des Versorgungssystems mit sich bringt - im Gegensatz zur bisher vorherrschenden Einrichtungszentrierung -, zeigt der Fachartikel zum 2. Zwischenbericht der Studie aus dem Fachbereich 207. Auf die Darstellung des umfangreichen Datenmaterials wird an dieser Stelle zu Gunsten der fachspezifischen inhaltlichen Aussagen bewusst verzichtet.
Veröffentlichungen
"Jetzt will ich’s wissen"Im Zuge des Empowerment-Denkens werden Angebote, die die Persönlichkeitsentwicklung zum Ziel haben, immer wichtiger. So ist es nicht erstaunlich, dass im neuen Fortbildungsprogramm der Bundesvereinigung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Seminare zu den Themen rund um Empowerment, die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit, das Selbstständigerwerden sowie die Themen der Teilhabe und Selbstbestimmung mit 91 Angeboten mehr als die Hälfte aller Angebote ausmachen.
Psychosoziale Arbeitshilfen 26
Stepps: Emotionale Stabilität und Problemlösen systematisch trainieren
Unter diesem Titel ist in der Reihe der Psychosozialen Arbeitshilfen ein Gruppenprogramm für Borderline-Betroffene erschienen. Die Arbeitshilfe ist aufgrund ihrer Alltagsnähe für Nutzer ohne therapeutische Ausbildung geeignet - für Angehörige, Freunde aber auch für betreuende Berufsgruppen im psychosozialen Arbeitsfeld, die Menschen mit einer Borderline-Störung begleiten. Die Arbeitshilfe bietet einen Zugang zum Krankheitsbild und konkrete Lernschritte für einen angemessenen Umgang mit den Emotionen und zur Steuerung des Verhaltens.
Blum, N.; Bartels, N. F.; St. John, D.; Pfohl, B.
Stepps: Emotionale Stabilität und Problemlösen systematisch trainieren
Ein Gruppenprogramm für Menschen mit Borderline-Persönlichkeitsstörungen. Psychosoziale Arbeitshilfen, ISBN 978-3-88414-449-7, 150 S. + CD-ROM
Keine Geschenke mehr...
Aufgefallen ist....
...die Veröffentlichung eines Briefes der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Uniklinikums Mainz in der Fachzeitschrift Soziale Psychiatrie 04/2008 an Pharmahersteller und -vertreter unter oben genanntem Titel.
Hierbei geht es um von der Klinkleitung erstellte Richtlinien zum Umgang mit Vertreterbesuchen der Pharmaindustrie, mit gesponserten Fortbildungsveranstaltungen und mit dem Umgang mit Medikamentenstudien.
Ziel ist eine konstruktive Zusammenarbeit auf sachlich und wissenschaftlich orientierter Basis zwischen den Ärzten dieser Klinik und der Pharmaindustrie zum Erreichen einer besseren Patientenversorgung. Neue Arzneimittel sollen künftig nur dann getestet werden, wenn sie einen erkennbaren Fortschritt gegenüber bereits bekannten Substanzen erwarten lassen. Werbegeschenke, kostenfreie Fortbildungen und industriefinanzierte Anwendungsbeobachtungen werden von dieser Klinik künftig abgelehnt.
Ausführlicher Bericht hier...
Veranstaltungen / Termine
Rückblick: – Fest für Körper und Sinne am 06.09.2008 in Wiesbaden
Bereits zum dritten Mal wurde gemeinsam vom Arbeitskreis der Behindertenorganisationen der Stadt Wiesbaden und dem Bischöflichen Ordinariat im Bistum Limburg ein großer Aktionstag für und von Menschen mit Behinderungen organisiert. An rund 50 Informations- und Verkaufsständen konnten sich Besucherinnen und Besucher über die Arbeit und Leistungen von südhessischen Behindertenhilfeträgern informieren. Auch der Landeswohlfahrtsverband Hessen war mit einem Stand vertreten. Informationsmaterial über Aufgaben und Leistungen des Verbandes sowie die Möglichkeit, den persönlichen Kontakt zu suchen, wurde von interessierten Besucherinnen und Besuchern gern wahrgenommen. Entsprechend dem Motto des Festes boten sich für Körper und Sinne viele Angebote. Das ganztägige Bühnenprogramm reichte von Pantomime, Tanz, Jazz über Judo und Theater hin zu einem großen Abschlusskonzert. Zusätzlich gab es durch einen Rolli-Parcours und ein Dunkelzelt für Besucherinnen und Besucher die Möglichkeit, neue und ungewohnte Erfahrungen zu machen. Für alle Festteilnehmerinnen und –teilnehmer war es eine gelungene Veranstaltung, die darüber hinaus einen Beitrag im Sinne und für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen bot. Bilder und weitere Informationen sind auf den Internetseiten des und des zu erhalten.
Kooperation und Verantwortung in der Gemeindepsychiatrie
Die AKTION PSYCHISCH KRANKE e. V. (APK) hat in ihrer zweitägigen Jahrestagung in Kassel (03./04.11.2008) zum Thema „Kooperation und Verantwortung in der Gemeindepsychiatrie“ unter Mitwirkung bundesweit anerkannter Fachreferenten aus Sozialpsychiatrie und Politik und einem großen Fachpublikum Wege gesucht, wie auch unter der Bedingung von beschränkten Budgets die erforderlichen Hilfeleistungen für Menschen mit seelischen Behinderungen und Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen durch kooperative und verbindlich koordinierte regionale Hilfenetzwerke in einem Qualitätswettbewerb organisiert und gesteuert werden können.
Um personenzentrierte Hilfen realisieren zu können und bedarfsgerechte Hilfsangebote in der jeweiligen Region der behinderten Menschen sicherzustellen, bedarf es einer intensiven Kooperation und regionaler Verbundstrukturen. Dabei geht es nicht nur um die Kooperation der Leistungsträger und der professionellen Leistungsanbieter. Eine mindestens gleichwertige Aufgabe besteht in der Einbeziehung von Selbsthilfe und Nachbarschaftshilfe sowie der Schaffung einer sozialen Infrastruktur, die auch für psychisch beeinträchtigte Menschen offen ist.
In interessanten Fachvorträgen, parallel laufenden Symposien mit Impulsbeiträgen und Diskussionen wurde sich dem Thema auf vielfältige Weise genähert und in einer abschließenden Gesprächsrunde mit Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung verbindlichen Aussagen zugeführt.
Das ausführliche Programm ist hier abrufbar.
Unter dem genannten Tagungsthema wird, wie gewohnt, ein Tagungsband erscheinen. Dazu nähere Angaben nach Fertigstellung auf der Internetseite der AKTION PSYCHISCH KRANKE e. V.
Unser Newsletter-Service ist kostenlos. Haben Sie diesen Newsletter als Ausdruck gesehen und möchten Sie ihn selbst regelmäßig beziehen, bitte E-Mail an walter.horstmann-cholibois@lwv-hessen.de senden. Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Herausgebers liegen, kann keine Haftung für die Richtigkeit oder Gesetzmäßigkeit der dort publizierten Inhalte gegeben werden.
Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband Hessen, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel
Hier können Sie sich vom Newsletter abmelden
Rückfragen/Anregungen bitte an E-Mail: iuk@lwv-hessen.de oder Telefon 0561/1004-2060








