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Newsletter vom 25.03.2009

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute erhalten Sie den ersten Newsletter Betreutes Wohnen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für das Jahr 2009. In den vergangenen Monaten hat es im Bereich des Betreuten Wohnens eine Reihe von Veränderungen gegeben, über die wir Sie informieren möchten. Darüber hinaus haben wir weitere Themen aufgenommen, von denen wir hoffen, dass auch diese Ihr Interesse finden.

Um Ihnen den Zugang zu älteren Ausgaben des Newsletters zu ermöglichen, besteht auf der Internetseite des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ein Archiv.

Haben Sie Informationen zum Betreuten Wohnen, die für andere interessant sein könnten? Wünsche, Anregungen und Fragestellungen zum Newsletter nehmen wir gerne entgegen. Senden Sie eine E-Mail an walter.horstmann-cholibois@lwv-hessen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern sonnige Frühlingstage und ein schönes Osterfest.

Ihre
Newsletter-Redaktion


Inhalt:

Zuständigkeiten und Verfahren im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderungen nach der Neufassung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII)
Häufig gestellte Fragen
Suchmaschine für Menschen mit Handicap
Kostenzuschüsse 2009 für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Betreutes Wohnen auf dem Hessentag
85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2008: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen
Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Freiwilligendienste aller Generationen
10 Jahre Lebensräume älterer Menschen mit Behinderung in Hessen
SOZIAL-BILDET-AUS
Veröffentlichungen
Veranstaltungen/Termine

Zuständigkeiten und Verfahren im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderungen nach der Neufassung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII)


Der hessische Landtag hat die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (HAG/SGB XII) beschlossen. Es wurde am 06. Oktober 2008 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen verkündet.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist hiernach sachlich zuständiger Kostenträger für Leistungen nach dem Sechsten bis Achten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), sofern diese in einer Einrichtung zur stationären oder teilstationären Betreuung oder in einer betreuten Wohnmöglichkeit für behinderte Menschen nach Kapitel Sechs des SGB XII gewährt werden.

Die Zuständigkeiten und Verfahren im Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderungen ändern sich nach der Neufassung des HAG/SGB XII wie im Folgenden dargestellt:

Annahme von Anträgen auf Leistungen des Betreuten Wohnens
Für die Beantragung von Leistungen des Betreuten Wohnens (auch unterhalb von 89 Fachleistungsstunden) finden die bekannten Verfahren des Betreuten Wohnens weiterhin Anwendung. Ab Februar 2009 erfolgt die Antragsannahme und die Bearbeitung von Einzelfällen im Betreuten Wohnen direkt durch die zuständigen Fachbereiche des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen.

Durchführung von Hilfeplankonferenzen
Die Vereinbarung über das Betreute Wohnen in Hessen vom Dezember 2003, in der im § 10 die Zuständigkeiten und Verfahren für die Hilfeplankonferenzen geregelt waren, ist mit Ablauf des 31.12.2008 außer Kraft getreten.

In Anbetracht der Bedeutung der Hilfeplankonferenzen für die Umsetzung einer individuellen, personenzentrierten Hilfegewährung wird der Landeswohlfahrtverband Hessen ab Februar 2009 zur Sicherstellung der weiteren Arbeit in den Hilfeplankonferenzen die Geschäftsführung der Hilfeplankonferenzen übernehmen.

Beantragung von „Annex-Leistungen“ nach Kapitel 6 bis 8 SGB XII
Das Hessische Sozialministerium hat entschieden, dass der Landeswohlfahrtsverband Hessen, bei Personen für die er Leistungsträger des Betreuten Wohnens ist, nunmehr auch sachlich zuständiger Kostenträger für alle Leistungen nach Kapitel 6 SGB XII (Eingliederungshilfe), Kapitel 7 SGB XII (Hilfe zur Pflege) und Kapitel 8 SGB XII (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) ist.

Der LWV wird die Rahmenbedingungen für den Übergang dieser Aufgabe und die geeignete Form der Kostenerstattung an die örtliche Ebene mit den Kommunalen Spitzenverbänden in einer ad hoc Arbeitsgruppe abstimmen.

Anträge auf eine „Annex-Leistung“ nach Kapitel 6 bis 8 SGB XII für Leistungsberechtigte des Betreuten Wohnens sollten, bis zur Klärung des künftigen Verfahrens in der oben genannten ad hoc Arbeitsgruppe, bis auf weiteres wie bisher beim örtlichen Sozialhilfeträger gestellt werden. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird den örtlichen Trägern der Sozialhilfe die Kosten dieser Leistungen erstatten.

Weiterer Ausbau des Betreuten Wohnens
Das Betreute Wohnen ermöglicht Menschen mit Behinderungen im Rahmen eines weitestgehend selbstbestimmten Lebens ihren individuellen Fähigkeiten und Wünschen entsprechend am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen wird weiterhin die Realisierung des Grundsatzes ambulant vor stationär verfolgen und hierzu - in bewährter Abstimmung mit den örtlichen Trägern der Sozialhilfe - das Betreute Wohnen bei Bedarf ausbauen.

Zusatzvereinbarung „Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen“ zum Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG / § 79 Abs. 1 SGB XII vom Dezember 2004
Die Zusatzvereinbarung „Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen“ zum Rahmenvertrag nach § 93 d Abs. 2 BSHG / § 79 Abs. 1 SGB XII vom Dezember 2004, vereinbart zwischen den Verbänden der Leistungserbringer in Hessen, den Hessischen Kommunalen Spitzenverbänden und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen, ist weiterhin die gültige Grundlage für die Leistungserbringung im Betreuten Wohnen.


Häufig gestellte Fragen

Wer unterstützt mich bei der Wohnungssuche, wenn ich vom Altenpflegeheim in das Betreute Wohnen wechseln möchte?

Da die Ausgangssituationen des einzelnen Menschen aufgrund seiner Bedarfe, seiner Wünsche, Ziele und Lebenspläne sowie der Vorstellungen im Hinblick auf Unterstützung, Hilfe und Pflege sehr individuell ist, kann hier die Beantwortung nur generell aufgegriffen und Informationen merkblattartig zur Verfügung gestellt werden.


Wie kann der Weg in eine selbstständigere Wohnform aussehen?

1. Wunsch nach Auszug aus dem Pflegeheim anmelden: bei Mitarbeitern des Heimes, dem gesetzlichen Betreuer, den Ansprechpartnern beim Landeswohlfahrtsverband Hessen, Angehörigen oder anderen Vertrauenspersonen.

2. Über das Betreute Wohnen informieren: beim Landeswohlfahrtsverband Hessen, bei Anbietern des Betreuten Wohnens, bei Menschen die im Betreuten Wohnen leben, durch Informationsmaterial.

3. Erstellen eines Hilfeplans: Der Landeswohlfahrtsverband Hessen beauftragt einen Anbieter des Betreuten Wohnens, gemeinsam mit dem am Auszug Interessierten einen Hilfeplan zu erstellen und darin neben den individuellen Fähigkeiten und Wünschen, die Ziele und den erforderlichen Unterstützungsbedarf festzuhalten.

4. Beratung in der Hilfeplankonferenz: sofern es relevant ist, wird dabei auch der Aspekt des barrierefreien Wohnraums aufgegriffen, einschließlich der Frage einer erforderlichen Unterstützung bei der Wohnungssuche.

Wie finde ich eine barrierefreie Wohnung?
Der Aspekt der Wohnungssuche kann gerade bei Menschen mit körperlicher Behinderung, die auf barrierefreien Wohnraum angewiesen sind, besonders in Ballungsräumen eine Schwierigkeit darstellen. Die Verantwortung für die Wohnungssuche liegt beim Einzelnen selbst, doch gibt es eine Reihe von Unterstützungsmöglichkeiten, die bei der Suche genutzt werden können. Hier sind in besonderer Weise regionale, bei Kommunen oder sonstigen Trägern angeschlossene Wohnraumberatungsstellen und Anbieter des Betreuten Wohnens (siehe Soziale Landkarte) zu nennen.
Daneben können Angehörige, gesetzliche Betreuer oder Mitarbeiter des Pflegeheims wichtige Begleiter sein. Zudem bieten Selbsthilfeverbände oder Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung sowie spezifische Seiten des Internets (Prüfen des Mietspiegels etc.), die regionale Presse sowie örtliche Makler und Wohnungsbaugesellschaften Informationen über (barrierefreien) Wohnraum.
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten wie die Auszugshilfe (Sozialhilfeträger), Leistungen zur Wohnungsanpassung und für Hilfsmittel (Pflegeversicherung), etc., müssen im Hinblick auf ihre Relevanz oder Einsatzmöglichkeit im Zuge der Hilfeplanung einbezogen werden.

Einzelne Links rund um Auszug und barrierefreies Wohnen sind im Folgenden angefügt:

www.online-wohn-beratung.de
www.barrierefrei-fuer-alle.de/ca/b/a/
www.leben-mit-handicaps.de/sprache.htm

Suchmaschine für Menschen mit Handicap
Das Handicap-Netzwerk ist eine Suchmaschine für Menschen mit Behinderung wie auch für Angehörige, Ärzte und Betreuer auf der Suche nach relevanten Links im Internet. Innerhalb verschiedener Themengruppen werden Informationen angeboten, die im Leben von Menschen mit Behinderung wichtig sein können. Sie beziehen sich auf Dienstleistungen, Mobilität, Institutionen, Kommunikation und Computer, medizinische Versorgung und vieles mehr. Daneben gibt es einen Zugang zu Diskussionsforen sowie zu Hilfsmittelbörsen. Hier werden Hilfsmittel online angeboten, unter anderem können auch Anzeigen direkt aufgegeben werden.

Zur Internetplattform......


Kostenzuschüsse 2009 für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) stellt auch im Jahre 2009 Gelder zur Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum zur Verfügung. Die Kostenzuschüsse belaufen sich auf insgesamt 1 Mio. Euro. Die Landesmittel werden den Magistraten der Städte und den Kreisausschüssen der Landkreise in Hessen zugewiesen. Städte und Kreise müssen dazu bis spätestens 30.04.2009 die Bedarfsmeldung mit den notwendigen Unterlagen, insbesondere auch ihrer Stellungnahme zu der Erforderlichkeit beantragter Maßnahmen für die Beseitigung baulicher Hindernisse, beim Land einreichen.
Ansprechpartner für Antragsteller, die ihr selbstgenutztes Wohnungseigentum entsprechend umbauen möchten, sind die zuständigen örtlichen Wohnungsbauförderstellen. Deren Anschriften und weitere Informationen können im Internetabgerufen werden.


Betreutes Wohnen auf dem Hessentag

Im Mittelpunkt des Informationsstandes des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen wird beim diesjährigen Hessentag das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung stehen. Bereits in den vergangenen Jahren wurde das Betreute Wohnen durch den Landeswohlfahrtsverband Hessen vorrangig ausgebaut. Nach der Entscheidung des hessischen Landesgesetzgebers für den Verbleib der Zuständigkeit für das Betreute Wohnen beim Landeswohlfahrtsverband Hessen wird dies nun fortgesetzt. Um das Betreute Wohnen auch einem breiten Publikum vorzustellen und um vorhandene Fragen zu beantworten, soll das ambulant Betreute Wohnen als ein zentrales Thema zum Hessentag aufgegriffen und in den Mittelpunkt der Präsentation gerückt werden.

Der Hessentag findet vom 05.06.2009 bis 14.06.2009 in Langenselbold (Main-Kinzig-Kreis) statt. Der LWV ist in Halle 1 der Landesausstellung vertreten.

Mehr zum Hessentag


85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz 2008: Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

In der am 13. und 14.11. 2008 stattgefundenen Konferenz der Arbeits- und Sozialminister in Hamburg wurde das gemeinsame Ziel bekräftigt, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, besonders in den Bereichen Erziehung, Bildung, Ausbildung, Arbeit und Wohnen, zu ermöglichen und dazu die gesetzlichen Grundlagen zu verbessern.

Hier kann der dazu gefasste Beschluss heruntergeladen werden.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe“ wurde beauftragt, zur Konferenz 2009 ein Eckpunktepapier für die Reformgesetzgebung vorzulegen.
Ein ausführliches Vorschlagspapier aus 2007 mit den handlungsleitenden Grundsätzen und ein Konzept zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe liegt bereits vor. Hier geht es unter anderem um die Zuständigkeit der Hilfen aus einer Hand, eine verbesserte Steuerung und Wirkungskontrolle, um eine am individuellen Bedarf orientierte Hilfe zu sichern, um Erprobung neuer Formen von Leistungsfinanzierung, um Förderung bürgerschaftlichen Engagements, etc.

Weitere und vertiefende Informationen finden Sie hier :


Programm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ): Freiwilligendienste aller Generationen

Am 01.01.2009 startete das neue Programm „Freiwilligendienste aller Generationen“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Das Programm soll Menschen aller Altersgruppen ansprechen, die in unterschiedlichen Einsatzfeldern - von der Pflege, Gesundheit bis hin zu Bildung und Familienassistenz - tätig werden können. Ziel ist die professionelle und gut vernetzte ehrenamtliche Struktur vor Ort. Mit dem Freiwilligendienst aller Generationen hat die Bundesregierung verbindliche rechtliche Rahmenbedingungen für das Engagement der Freiwilligen geschaffen. Dazu gehört, dass Freiwillige, die sich im neuen Freiwilligendienst engagieren, unabhängig vom Einsatzfeld als Pflichtversicherte den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung genießen. Zudem sind sie über den Träger haftpflichtversichert.
Neben dem Aufbau und der besonderen finanziellen Förderung von sogenannten Leuchtturmprojekten für herausgehobenes bürgerschaftliches Engagement ist der Einsatz mobiler Kompetenzteams geplant, die bei der Organisation von Freiwilligenprojekten helfen. Zudem ist die Einrichtung von 2000 kommunalen Internetplattformen sowie Qualifikationsmaßnahmen für Freiwillige und Koordinatoren vorgesehen.
Weitergehende Informationen zu dem Programm können auf der Internetseite des BMFSFJ abgerufen werden..


10 Jahre Lebensräume älterer Menschen mit Behinderung in Hessen

Die „Fachlichen Leitlinien und Empfehlungen der Lebensräume älterer Menschen mit Behinderung“ werden in Hessen in der täglichen Arbeit in der Behindertenhilfe berücksichtigt und gelebt. In Hilfeplankonferenzen werden die Bedarfe auch von älteren Menschen mit Behinderung wahrgenommen. Im Rahmen von regionalen Planungskonferenzen wird die Angebotsstruktur in den Landkreisen und kreisfreien Städten für und im Sinne von älteren Menschen mit Behinderung weiterentwickelt. Dies betrifft auch das Betreute Wohnen.

Unter der Federführung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen und des Hessischen Sozialministeriums konstituierte sich 1998 eine Planungsgruppe, deren Aufgabe es war, auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Beispiele in Hessen Erfahrungen zum Älterwerden von Menschen mit Behinderung zu sammeln und auszuwerten. Damit startete ein bundesweit beispielloser Abstimmungsprozess. In den Jahren 1998 bis 2000 wurden insgesamt neun Veranstaltungen und mehrere Umfragen in Zusammenarbeit mit freien Trägern der Behindertenhilfe und dem Institut Gerontologie der Universität Heidelberg durchgeführt. Die Erkenntnisse aus diesem Auseinandersetzungsprozess mündeten in die „Fachlichen Leitlinien und Empfehlungen der Lebensräume älterer Menschen mit Behinderung“ und wurden im Rahmen der am 07.12.2000 durchgeführten Abschlussveranstaltung vorgestellt.

Bei sämtlichen Workshops und Fachtagungen wurden Menschen mit Behinderung aktiv als Experten in eigener Sache beteiligt. Den Angehörigen wurde die Möglichkeit geboten, ihre Erfahrungen und Wünsche einzubringen. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse und Auftragsarbeiten flossen ebenfalls in den Prozess mit ein.

Im Mai des Jahre 2001 wurden Spitzenverbände und andere fachliche Einrichtungen aufgefordert, die Fachlichen Leitlinien und Empfehlungen anzuwenden. In Form einer Stellungnahme sollten ein Jahr später die Ergebnisse dieser Prüfung und die Erfahrungen mit der Anwendung erneut diskutiert und bewertet werden. Es hatte sich gezeigt, dass die Leitlinien und Empfehlungen eine gute Grundlage für die Konzeption von Angeboten für ältere Menschen mit Behinderung sowie die regionale Planung darstellen.

Im Juni 2002 beschloss die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, dass die Fachlichen Leitlinien und Empfehlungen als Grundlage für die weitere Entwicklung in Hessen betrachtet werden.

Eine Dokumentation der Ergebnisse kann hier eingesehen und heruntergeladen werden. Gemeinsam mit dem Bundesverband der Lebenshilfe wurden Beiträge aus den Veranstaltungen in dem Buch „Lebensräume älterer Menschen mit Behinderung – hessische Erfahrungen“ veröffentlicht.


SOZIAL-BILDET-AUS

Die Initiative SOZIAL-BILDET-AUS unterstützt Einrichtungen, die eine duale Ausbildung planen

Soziale Institutionen, die neben schulischen Ausbildungsgängen auch kaufmännische oder gewerblich-technische Berufsausbildungen umsetzen möchten, erhalten bis Ende 2009 Unterstützung vom Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V. und dem Verein für Sozialpolitik, Bildung und Berufsförderung e. V..
Ausbildungsexperten der Initiative SOZIAL-BILDET-AUS suchen hessenweit interessierte Einrichtungen auf und begleiten sie auf dem Weg in die duale Berufsausbildung.
Falls eine Einrichtung selbst nicht alle Ausbildungsinhalte vermitteln kann, die zum Beispiel für eine Ausbildung zur Kauffrau im Gesundheitswesen oder zum Bürokaufmann verbindlich sind, vermitteln die Ausbildungsexperten geeignete Partnerunternehmen.
Die Initiative SOZIAL-BILDET-AUS wird aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL) und des Europäischen Sozialfonds gefördert.
Ansprechpartner und Praxisbeispiele können unter diesem Link aufgerufen werden.


Veröffentlichungen

Studenten entwickeln Kartensystem für Menschen mit geistiger Behinderung
Studenten der School of Design Thinking des Potsdamer Hasso-Plattner-Instituts haben gemeinsam mit ihren Projektpartnern Lernmobil e. V. und Special Olympics ein Kartensystem entwickelt, mit dem Menschen mit geistiger Behinderung in die Lage versetzt werden, selbstständiger am öffentlichen Leben teilzunehmen. Die Karten, bei denen es sich derzeit noch um einen Prototyp handelt, enthalten sowohl Bild- als auch Textinformationen. Grafische Darstellungen machen den Umgang mit den Karten auch für diejenigen möglich, die nicht lesen können.

Weitergehende Informationen zu dem Kartensystem erhalten Sie hier. .


Experten in eigener Sache: Aus Erfahrung anders...“
Die Fachzeitschrift Soziale Psychiatrie hat im ersten Quartal 2009 unter dem Titel „Aus Erfahrung anders...“ den Themenschwerpunkt „Beteiligung von Psychiatrie-Erfahrenen“ gewählt.
Artikel mit den Themen „Psychiatrie-Erfahrung als Kompetenz“, „Unser Anderssein ist unsere Stärke“, „Den reichen Schatz an Erfahrungen nutzen“ spiegeln ein wachsendes Selbstbewusstsein von Menschen mit seelischen Krisenerfahrungen wider. „Experten aus Erfahrung“ wehren sich gegen die Rolle des unmündigen Klienten und fordern die Anerkennung ihrer sozialen „Erfahrungskompetenz“.

Die Erfahrung und Beratung von Psychiatrie-Erfahrenen wird von Professionellen zunehmend geschätzt und in verschiedenen Funktionen gewünscht und genutzt.
Das in dieser Berichtsreihe beschriebene Konzept "Ex-In" (Experienced Involvement, deutsch: Einbeziehung Psychiatrieerfahrener) eröffnet Betroffenen die Möglichkeit, eine Qualifikation als Genesungsberater und/oder Dozenten in der Fortbildung zu erlangen.
Bislang ist dies weder ein anerkannter Ausbildungsberuf noch gab es strukturierte Qualifizierungsmaßnahmen hierfür. Zunächst als Pilotprojekt, mittlerweile regulär, wird ein eigens für diese Zielgruppe entworfenes Curriculum quasi als Ausbildung angeboten, das dann eine Basis zur Anstellung in entsprechenden Arbeitfeldern sein kann.
Auch bei der Tagung des Vereins „Aktion Psychische Kranke e. V.“ vom 03.11.2008 bis 04.11.2008 in Kassel (wir berichteten) war das EX-IN-Kursprogramm Thema eines Workshops.

Mehr zum Thema EX-IN hier...


» Zwischen Steuerfrust und Zukunftschancen: Das Betreute Wohnen in Familien... «
Das in Hessen so genannte „Begleitete Wohnen in Familien“ wird mittlerweile in immer mehr deutschen Bundesländern angeboten. Der in der Fachzeitschrift Psychosoziale Umschau unter der Rubrik „Psychiatrie & Gemeinde“ erschienene Artikel beschreibt die Chancen einer solchen Betreuungsform, die immer breiter werdende Angebotsvielfalt und berichtet auch über vergleichbare Angebote im europäischen Ausland.
In Deutschland bremste das Bundesfinanzministerium die für alle Beteiligten positive Entwicklung, als 2007 beschlossen wurde, Einkünfte aus den Betreuungsleistungen als freiberufliche Tätigkeit zu versteuern. Von vielen Stellen aus wurde sich intensiv bemüht, diese wichtigen Integrationsleistungen der Familien nicht durch Besteuerung zu erschweren. Dies ist nunmehr gelungen: im November 2008 wurde im Bundesrat beschlossen, die Einnahmen der Gastfamilien steuerfrei zu stellen.

Der Artikel zum Nachlesen: Psychosoziale Umschau 1/ 2009 (Download nach Anmeldung)
Zur LWV-Pressemeldung


Veranstaltungen/Termine

"Geheimnis der Farben - Klänge der Seele"
Vom 3. April bis zum 8. Mai 2009 ist in der LWV-Regionalverwaltung Darmstadt die Ausstellung "Geheimnis der Farben - Klänge der Seele" zu sehen. Gezeigt werden Bilder von Menschen mit einer psychischen Erkrankung, die in der Tagesstätte des Diakonischen Werkes Bergstraße in Wald-Michelbach entstanden sind. Die Regionalverwaltung Darmstadt befindet sich am Steubenplatz 16. Die Ausstellung kann montags - donnerstags von 9 - 16 Uhr und freitags von 9 - 13 Uhr besucht werden.


ausgrenzen? – begrenzen? – entgrenzen?
Teilhabechancen von Menschen mit schwerwiegend herausforderndem Verhalten

Am 23. und 24. Oktober 2009 veranstaltet die Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft (DHG) in Kooperation mit dem Netzwerk Intensivbetreuung an der SRH Hochschule Heidelberg die oben genannte Fachtagung.
Menschen, die schwerwiegend herausforderndes Verhalten zeigen, stellen das Hilfesystem und die Menschen, die dort tätig sind, immer wieder vor große Herausforderungen, manchmal bis an die Grenze der Überforderung. Die Auseinandersetzung mit diesem Personenkreis wirft eine Reihe von zentralen Fragen des Handelns in modernen Hilfesystemen auf. Vier Schwerpunkte bilden den Rahmen für den fachlichen Diskurs: Ermittlung des Unterstützungsbedarfs, Handlungsorientierung, Rolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, strukturelle und leistungsrechtliche Aspekte.
Ziel der Tagung ist, die Anforderungen im Umgang mit schwerwiegend herausforderndem Verhalten zu konkretisieren, ausgewählte pädagogisch-therapeutische Handlungsansätze vorzustellen, erforderliche Hilfesysteme in der Gemeinde zu diskutieren und Mitarbeitende von Diensten und Einrichtungen in der Arbeit mit diesem Personenkreis zu stärken.
Das Tagungsprogramm kann auf den Internet-Seiten der DHG und des Netzwerks Intensivbetreuung ab dem 30.04.2009 abgerufen werden.

Veranstaltungen 2009 des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvmk)
Seminare, Fortbildungen, Tagungen – eine Reihe von Angeboten für Menschen mit Behinderung, Eltern behinderter Kinder und Fachkräfte zu unterschiedlichen Themen bietet das Veranstaltungsprogramm 2009 des Bundesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen (bvkm). Sie reichen von der Werkstatt für behinderte Menschen über Projekte für Frauen und Männer mit und ohne Behinderung bis hin zu Clubs und Gruppen zu rechtlichen Themen und Trauerarbeit. Nähere Informationen zu den Veranstaltungen sind zu erhalten beim bvkm, Brehmstraße 5-7, 40339 Düsseldorf, oder unter der Internetadresse.


Geschichtenwettbewerb: „Frauen sind anders - Männer auch“
Wie war Ihr Leben als Mädchen oder Junge mit Behinderung?“ Liebe und Freundschaft, Hobbys und Arbeit, Träume und Ängste - zu diesen und anderen Themen sollen ausgewählte Beiträge als „Geschichten die das Leben schreibt“ in einem Buch veröffentlicht werden. Aufgefordert zum Schreiben (oder jemand anderes kann in Vertretung schreiben) sind Frauen und Männer mit Behinderung. Der Beitrag soll nicht länger als fünf DIN A4 Seiten sein und kann zusammen mit einem Anmeldebogen eingereicht werden bei der Aktion Mensch, Stichwort: Geschichten, Heinemannstraße 36, 53175 Bonn oder der E-Mail-Adresse geschichten@dieGesellschafter.de .
Weitere Infos...


Zukunftsplanung für Menschen mit einer geistigen Behinderung – Akademieabend in Fulda mit Prof. Dr. Petra Gromann

Im Rahmen des gemeinsamen Projektes des Antoniusheimes und Bonifatiushauses Fulda fand am 18. Februar 2009 ein Akademieabend mit dem Thema „Zukunftsplanung für Menschen mit einer geistigen Behinderung“ statt. Es referierte Prof. Dr. Petra Gromann (Fachhochschule Fulda) über die individuelle Hilfeplanung.

Näheres hierzu ....


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