Newsletter vom 24.09.2009
Sehr geehrte Leserin,sehr geehrter Leser,
heute erhalten Sie den Newsletter Betreutes Wohnen des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für das dritte Quartal 2009. Wir haben eine Reihe von Themen aufgenommen, von denen wir hoffen, dass diese Ihr Interesse finden.
Um Ihnen den Zugang zu älteren Ausgaben des Newsletters zu ermöglichen, besteht auf der Internetseite des LWV ein Archiv.
Haben Sie Informationen zum Betreuten Wohnen, die für andere interessant sein könnten? Wünsche, Anregungen und Fragestellungen zum Newsletter nehmen wir gerne entgegen. Senden Sie eine E-Mail an walter.horstmann-cholibois@lwv-hessen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen schönen Herbst, bei guter Gesundheit.
Ihre
Newsletter-Redaktion
Inhalt:
Erweiterte Zuständigkeiten des LWV bei ambulanten Leistungen
Fehlplatzierungen in Altenpflegeheimen abbauen
Walter-Picard-Preis 2010
"Muss ich dahin?" Teilnahme von Klienten an der Hilfeplankonferenz
Webportal "Einfach teilhaben"
Behindertenbericht der Bundesregierung 2009
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Veröffentlichungen
Termine / Veranstaltungen
Erweiterte Zuständigkeiten des LWV bei ambulanten Leistungen
Der LWV ist als überörtlicher Sozialhilfeträger durch die Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes (HAG) nunmehr auch zuständig für alle Leistungen des Sozialgesetzbuches XII nach Kapitel 6 (Eingliederungshilfe), Kapitel 7 (Hilfe zur Pflege) und Kapitel 8 (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten). Und zwar dann, wenn ein Leistungsberechtigter durch den LWV auch Leistungen des Betreuten Wohnens oder Leistungen in einer teilstationären Einrichtung erhält.
Bei den Leistungen des Kapitel 6 (Eingliederungshilfe) handelt es sich im Wesentlichen um Assistenzleistungen und Freizeithilfen, wie zum Beispiel die Begleitung bei Sport- und Kulturveranstaltungen, oder behinderungsbedingte Hilfen zur Aufrechterhaltung des Haushalts.
Leistungen des Kapitel 7 sind Hilfen zur Pflege für Personen, die nicht pflegeversichert sind. Hierunter fallen auch ergänzende Pflegeleistungen. Dies kann der Fall sein, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Pflegeleistungen nicht ausreichen, oder auch Haushaltshilfen, damit die eigene Wohnung aufrecht erhalten werden kann.
Diese sogenannten „Annexleistungen“ können formlos beim LWV beantragt werden.
Fehlplatzierungen in Altenpflegeheimen abbauen
In der Fachöffentlichkeit, zwischen Hessischem Ministerium für Arbeit, Familie und Gesundheit, der hessischen Heimaufsicht und dem LWV besteht Konsens, dass Altenpflegeheime keine adäquaten Lebensorte für unter 65-jährige Menschen mit Behinderung sind. Dementsprechend wird die Versorgung dieses Personenkreises in Altenpflegeheimen als „Fehlplatzierung“ bezeichnet. Dazu liegen verschiedene Studien vor. Diese, als auch eine Aufarbeitung durch das damalige Hessische Sozialministerium, Heimaufsicht und LWV im Jahr 2002, analysierten die Situation in Hessen und entwickelten Gegenkonzepte.
In den Folgejahren ging es verstärkt darum, bestehende Wohnangebote zu differenzieren und alternative Wohnangebote zu schaffen. Daneben wurde schon im Rahmen der Hilfeplanung beim Zugang zu Hilfen darauf geachtet, dass es zu keinen neuen Fehlplatzierungen kommt. In Wohnheimen lebenden Menschen wurden in Beratungsgesprächen geeignete Alternativen empfohlen. In Einzelfällen haben behinderte Menschen den Schritt in die eigene Wohnung erfolgreich gewagt. Sie wurden dabei durch das Betreuten Wohnen unterstützt.
Bei Menschen, die seit längerem im Altenpflegeheimen leben, können beim Weg in eine adäquate, selbständigere Lebens- und Wohnform intensive Hilfen erforderlich sein. Die Praxis zeigt, dass hier oftmals eine systematische Begleitung notwendig ist. Die Begleitung dient zunächst dazu, Wünsche und Bedürfnisse zu erkennen und zu formulieren. Gemeinsam wird dann geklärt, wie ein Wechsel zu schaffen ist. Auch werden Umsetzungsschritte erarbeitet.
Diese Situation greift der LWV-Fachbereich 204 (Menschen mit körperlicher Behinderung oder einer Sinnesbehinderung) auf und schließt für die Leistung „Begleitung zum Auszug aus dem Altenpflegeheim in alternative Betreuungs- und Wohnformen“ mit interessierten und geeigneten Leistungsanbietern Verträge ab. Die Dienstleister werden einzelfallbezogen durch den LWV beauftragt. Mit individueller Beratung und Begleitung soll ein Auszug von jüngeren Menschen mit Behinderung aus dem Altenpflegeheim erreicht werden. Die dafür vorgesehenen Leistungsprämien orientieren sich am Erfolg und der Nachhaltigkeit der Maßnahme.
Für projektrelevante Informationen (Vertragsbedingungen, etc.) sind die jeweiligen Regionalmanager des Fachbereiches 204 Ansprechpartner (siehe Soziale Landkarte).
Wer sich über das Ursprungsprojekt „Wohnen am richtigen Platz“ der Landesarbeitsgemeinschaft freier ambulante Dienste in Hessen e. V. (LAGfAD) informieren möchte, kann die Projektbeschreibung hier abrufen.
Walter-Picard-Preis 2010
Alle zwei Jahre wird vom LWV der Walter-Picard-Preis verliehen. Er kann an Personen, Institutionen und Organisationen vergeben werden, die sich im Sinne der Psychiatrie-Enquete bei der psychiatrischen Versorgung der hessischen Bevölkerung verdient gemacht haben. Die Personen können sowohl im institutionellen Bereich (medizinisch, ambulant, teilstationär, stationär) wie auch im nicht-institutionellen Bereich (Beratung, Nachbarschaftshilfe, etc.) tätig sein. Hinweise zu den Richtlinien für die Vergabe und weitere Informationen können hier abgerufen werden.
"Muss ich dahin?" Teilnahme von Klienten an der Hilfeplankonferenz
In der letzten Ausgabe des Newsletters wurde das Thema „Hilfeplankonferenzen“ unter dem besonderen Aspekt der Teilnahme von Klienten betrachtet. Die Anzahl der an diesen Konferenzen teilnehmenden Klienten variiert innerhalb Hessens ganz erheblich. Dass eine hohe Beteiligung ein Qualitätskriterium der Konferenz darstellt, ist in Fachkreisen unbestritten. Ist der Klient selbst mit anwesend, kann er seine eigenen Wünsche und Vorstellungen oder auch Bedenken zu den geplanten Maßnahmen einbringen. Er übernimmt damit auch mehr Verantwortung für sich und sein Leben.
Die Newsletter-Redaktion hatte Klienten und auch deren Betreuer aufgerufen, ihre Erfahrungen bei Hilfeplankonferenzen in einem Leserbrief zu schildern. Weil uns bisher nur wenige Reaktionen vorliegen, bitten wir erneut darum, von Ihren Erfahrungen aus der Hilfeplankonferenz zu berichten. Selbstverständlich wird Ihre Aussage anonym behandelt.
Webportal "Einfach teilhaben"
Seit Juli 2009 steht das Portal www.einfach-teilhaben.de des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zur Verfügung. Das Webportal soll alle zum Thema „Behinderung“ vorhandenen und relevanten Informationen bündeln und vernetzen. Es richtet sich an Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige sowie an Arbeitgeber und Verwaltungen. Einige Informationen sind bereits in „Leichter Sprache“ und Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Das Portal ist Teil der „eGovernment-Strategie Teilhabe“ des Bundesministeriums.
Hintergrund der Strategie ist der Zugang und die Nutzbarkeit von Informations- und Kommunikationstechnologien für den beruflichen und privaten Alltag auch für Menschen mit Behinderungen. Das Internetportal wird in den kommenden drei Jahren schrittweise ausgebaut und technologisch angepasst.
Behindertenbericht der Bundesregierung 2009
Der Bericht der Bundesregierung zum Stand Juli 2009 über die Lage von Menschen mit Behinderungen zieht eine Bilanz für die 16. Legislaturperiode. Dargestellt wird im Bericht die aktuelle Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. Der Bericht gliedert sich in fünf Bereiche: Gleichbehandlung, Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe und Verfahrensoptimierung sowie Barrierefreiheit. Er zeigt Ergebnisse und Herausforderungen für die Politik auf.
Der Bericht kann hier abgerufen werden.
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung
Im Dezember 2006 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Konvention zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen verabschiedet. Damit gibt es erstmalig ein Völkerrechtsdokument, in dem die Rechte behinderter Menschen vollständig zusammengefasst worden sind. Leitlinie dieser Konvention ist die Anerkennung von Menschen mit Behinderungen als vollwertige Bürger ihrer jeweiligen Gesellschaft.
Wie alle anderen UN-Mitgliedsstaaten war die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, den Konventionstext zu unterzeichnen. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz ist am 26. März 2009 in Kraft getreten. Durch die Konvention sollen keine Sonderrechte für gesellschaftliche Gruppen geschaffen werden. Die Norm soll die allgemeinen Menschenrechte bezogen auf Menschen mit Behinderungen konkretisieren und im Rechtssystem besser verankern.
Veränderungs- und Innovationsprozesse sind durchaus beabsichtigt: Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen wird künftig an den Maßstäben der UN–Konvention gemessen werden.
Zum Text der UN-Konvention
Der 15. Weltkongress von “Inclusion International” findet vom 16. Juni bis 19. Juni 2010 in Berlin statt. Zentrales Thema ist die Umsetzung UN-Konvention sowie Impulse für die Zukunft, die von der Konvention ausgehen sollen. Die Themen reichen von der Rolle der Menschen mit Behinderung und ihrer Beteiligung an Planungsprozessen bis hin zu Arbeit, Wohnungsbeschaffung, sozialem Leben und Entwicklungszusammenarbeit. Auch eine inklusive Bildung und Fragen vollständiger Bürgerrechte stehen auf dem Programm. Der Kongress richtet sich an Menschen mit Behinderung, deren Eltern und sonstige Angehörige, Fachleute, Wissenschaftler und Politiker.
Weitergehende Infos hier.
Veröffentlichungen
Broschüre „Ein Schlüssel zur eigenen Wohnung“ jetzt in leichter Sprache
Die Broschüre, in der Menschen aus ihrem Leben im Betreuten Wohnen erzählen liegt nun auch in leichter Sprache vor. Der LWV möchte mit dieser Publikation einmal mehr das Interesse für das Betreute Wohnen wecken und Betroffene direkt ansprechen. Die Broschüre steht hier zum Lesen im Internet und Herunterladen bereit. Eine Papierausgabe kann angefordert werden bei der LWV-Öffentlichkeitsarbeit, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel, Tel. 0561/ 1004-2060.
Betreuungsvertrag zum Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Der Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung hat einen Muster-Betreuungsvertrag für das Betreute Wohnen erarbeitet. So lang wie nötig und so kurz wie möglich wird beschrieben, welche Rechte und Pflichten Nutzer wie auch Mitarbeiter des Betreuten Wohnens haben. Interessierte können den Betreuungsvertrag hier herunterladen.
„Ich will mich“ – Ein Leben mit weniger Medikamenten
Im Frühjahr dieses Jahres hat in Magdeburg ein Modellprojekt für Menschen mit geistiger Behinderung begonnen. Es wird von Experten der Universität Halle-Wittenberg wissenschaftlich begleitet. Ziel dieser Studie ist es, den Betroffenen ein Leben mit weniger Medikamenten zu ermöglichen. Beteiligt sind 35 Bewohner des Magdeburger Regenbogenhauses, die momentan bis zu fünf verschiedene Medikamente einnehmen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband bestätigt, dass dieses auf drei Jahre ausgelegte Projekt bundesweit einmalig ist.
Weitere Informationen hier.
„Für die Betreuung von behinderten Menschen öffnen“
Der medizinische Fortschritt bringt für erwachsene Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung Licht und Schatten: Ihre Lebenserwartung steigt deutlich, zum Beispiel bei Menschen mit Down-Syndrom pro Jahr um 1,7 Jahre. Ähnlich sieht die Entwicklung bei Menschen mit anderen geistigen oder körperlichen Behinderungen aus, schreibt die Ärztezeitung.
Für Kinder mit Behinderungen gibt es zusätzlich zur ärztlichen Regelversorgung Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren. Sobald ein behinderter Mensch erwachsen wird, steht ihm aber nur noch die medizinische Regelversorgung zur Verfügung. Die Diagnostik dort birgt Risiken. Selbst einfache Diagnosen könnten nicht richtig festgestellt werden. Das führe zu Mortalitätsraten deutlich über dem sonst üblichen, heisst es in dem Fachblatt.
Für Ärzte entstehen neue Herausforderungen, die der Deutsche Ärztetag debattiert. „Mehr Interesse und Aufmerksamkeit für die Bedürfnisse von Menschen mit mehrfacher oder geistiger Behinderung“ fordert Prof. Michael Seidel: „Wichtig bei der Betreuung von Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung ist nicht nur die fachliche Kompetenz. Auch Kommunikation, Respekt und Achtung des Selbstbestimmungsrechtes gehören zu einer bedarfsgerechten Versorgung.“
Mehr dazu: Das unbekannte Leben der Anderen, UN fordert mehr Unterstützung für Behinderte , Ärzte sollten sich für die Betreuung von Behinderten öffnen
Vom Erfahrenen zum Experten – Wie Peers die Psychiatrie verändern
Im Newsletter 01/2009 berichteten wir unter dem Titel „Experten in eigener Sache“ von dem Konzept „EX-IN“, das Psychiatrieerfahrenen die Möglichkeit eröffnet, an Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Ziel dieser Massnahme ist, im sozialpsychiatischen Bereich Beschäftigung und angemessene Entlohnung zu erreichen. Die Beteiligung psychiatrieerfahrener Menschen in der psychiatrischen Hilfe sei die konsequente Fortentwicklung der Reformbewegung der letzten zwei Jahrzehnte, heisst es dazu in einem Verlagsprospekt.
Zum Thema wurde nun ein Fachbuch verlegt, das Lesern, bei denen bereits Interesse an diesem Thema geweckt wurde, Vertiefung bietet.
Utschakowski, Sielaff, Bock (Hg.): Vom Erfahrenen zum Experten – Wie Peers die Psychiatrie verändern, 24,95 Euro.
ProPsychiatrieQualität. Leitzielorientiertes Qualitätsmanagement
Die Qualität sozialpsychiatrischer Hilfen ist kein Zufallsprodukt. Man kann sie beschreiben, fördern und überprüfen. Wie das gelingen kann, zeigt ein Handbuch, das gemeinsam vom Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V., der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. herausgegeben wurde. Es bietet eine Synthese aus sozialpsychiatrischer Fachlichkeit, international etabliertem Qualitätsmanagement und sozialethischen Leitzielen auf der Grundlage eines christlichen Menschenbildes.
Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (Hg.): PPQ: ProPsychiatrieQualität. Leitzielorientiertes Qualitätsmanagement, 29,95 Euro
Materialien für die Arbeit mit Kindern psychisch erkrankter Eltern
"Mamas Monster", "Was keiner weiß", "Das Seelenentdeckeralbum" - drei neue Bilderbuchbroschüren bereiten in kindgerechter Form schwierige Themen auf. In einer geht es um die depressive Erkrankung eines Elternteils. Die Hefte erleichtern es, mit Kindern über seelische Erkrankungen ins Gespräch zu kommen. Erhältlich sind die Broschüren über den Dachverband Gemeindepsychiatrie gegen eine Schutzgebühr von 2 Euro pro Stück.
Information und Bestelladresse unter „Kinderbroschüren des Dachverbandes“ hier.
Termine / Veranstaltungen
LWV vor Ort
Seit dem 7. August 2009 bietet der Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung bei der Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) eine Sprechstunde für leistungsberechtigte Personen, deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer an. Jeweils am 1. Freitag im Monat in der Zeit von 14.00 bis 16.00 Uhr steht Mitarbeiter Georg Hassenzahl für Fragen und Informationen im Erdgeschoss des NRD-Verwaltungsgebäudes in Mühltal, Stiftstraße 2, zur Verfügung.
Eine Vorstellung dieses Angebotes in leichter Sprache kann hier abgerufen werden.
Georg Hassenzahl, Steubenplatz 16, 64293 Darmstadt, Tel. 06151 801-279, Fax 06151 801-57279, E-Mail: georg.hassenzahl@lwv-hessen.de
"Unterstütztes Wohnen der Zukunft"
Die Veranstaltung „Unterstütztes Wohnen im Gemeinwesen der Zukunft - Die Fachtagung zur Kundenstudie“ richtet den Blick auf Strategien für Dienste und Einrichtungen zur Stärkung der Teilhabechancen von Menschen mit Behinderung. Ausgangspunkt sind die Ergebnisse eines Forschungsprojektes, in dem gegenwärtige Angebotsstrukturen sowie Teilhabevorstellungen von Menschen mit Behinderungen analysiert wurden. Diese sollen, neben den Ergebnissen quartiersbezogener Forschungsprojekte, Impulse zur Weiterentwicklung der Behindertenhilfe geben. Stichworte sind Ansätze der Sozialraumorientierung, Zusammenleben in Nachbarschaften, Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Migrationshintergrund.
Die Tagung findet am 8.Oktober 2009 im Rathaus Schöneberg in Berlin statt.
Weitere Informationen...
„Initiativpreis Deutsche Sprache“ an „Mensch zuerst – Netzwerk People First“
Am 31. Oktober 2009 wird „Mensch zuerst – Netzwerk People First“ für seine Bemühungen um leichte Sprache mit dem 5.000 Euro dotierten „Initiativpreis Deutsche Sprache“ ausgezeichnet. Das Team von „Mensch zuerst“ unterstützt bei der Übersetzung von Texten in leichte Sprache - auch den LWV: Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V., Kölnische Straße 99, 34119 Kassel, Tel. 0561 7288555, Fax 0561 7288558, E-Mail:info@menschzuerst.de..
Genialer Wahnsinn. Die Kunst der Prinzhorn-Sammlung
In der weltweit einzigartigen Prinzhornsammlung in Heidelberg wurden Bilder, Skulpturen und Texte aus psychiatrischen Anstalten der letzten Jahrzehnte des 19. und der ersten zwei Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts zusammengetragen. Hans Prinzhorn wurde 1919 von der damaligen Klinikleitung beauftragt, die von Emil Kraepelin begonnene Sammlung fortzuführen. Seit 2001 verfügt die Sammlung über ein eigenes Museum. Teile der Sammlung oder Ausstellungen zu sammlungsrelevanten Themen präsentiert das Museum in jährlich 2 bis 3 Wechselausstellungen. Vom 2. Juli - 18. Oktober 2009 zeigt das Museum Werke des zeitgenössischen Künstlers Normann Seibold. Die nächste Ausstellung ab dem 26. November 2009 wird sich um "Surrealismus und Wahnsinn" drehen.
Weitere Informationen gibt es hier.
„Kinderwunsch und Elternschaft bei Menschen mit geistiger Behinderung“
Am 4. Dezember 2009 von 11.00 bis 15.15 Uhr findet eine Arbeitstagung zu diesem Thema statt. Veranstalter ist die Deutsche Gesellschaft für seelische Gesundheit bei Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Infos zum Programm der Arbeitstagung gibt es hier.
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