Newsletter vom 31.10.2006
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Sie erhalten heute unseren 2. Newsletter Betreutes Wohnen. Um die von uns bereits versandten Newsletter abrufen zu können, wurde auf unserer Internetseite ein Archiv angelegt. Hier können z. B. neue Interessenten und Abonnenten die bisherigen Newsletter lesen. Nicht alle Informationen sind sogleich veraltet, sondern bieten auch zu einem späteren Zeitpunkt noch Wissenswertes.
Haben Sie zusätzliche Informationen zum Betreuten Wohnen, die für andere interessant sein können? Anregungen und Fragestellungen zu unserem Newsletter nehmen wir gerne entgegen. Senden Sie eine E-Mail an ruth.reis@lwv-hessen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihr Zielgruppenmanagement 204
Unsere Themen:
E-Mail-Verschlüsselung im Internet
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Betreuten Wohnen
Fachkommission Betreutes Wohnen
Fachkommission Betreutes Wohnen beschließt Empfehlungen zur Durchführung von Belegungs-/Hilfeplankonferenzen
Standardisierter Jahresbericht 2006
Familienratgeber der Aktion Mensch
Selbstbestimmtes Wohnen mit IT-Unterstützung
E-Mail-Verschlüsselung im Internet
Seit März diesen Jahres kann dem Landeswohlfahrtsverband Hessen elektronische Post mit verschlüsseltem Inhalt gesandt werden. Grundlage ist eine Verschlüsselungs-Software. Durch seinen im Internet abrufbaren öffentlichen Schlüssel lassen sich Mitteilungen an ihn verschlüsseln. Sobald diese E-Mails versendet wurden, ist nur der LWV Hessen in der Lage, diese E-Mails wieder zu entschlüsseln - ein unberechtigter Dritter kann diese nicht lesen. Das kann nur der LWV Hessen als berechtigter Empfänger in Kombination mit seinem geheimen privaten Schlüssel. Umgekehrt ist der Ablauf ebenso.
Einfacher erklärt: Stellen Sie sich einen Briefkasten vor, neben dem ein Schlüssel des Briefkasten-Besitzers hängt. Das ist der öffentliche Schlüssel. Damit können Sie den Briefkasten, in den Sie Ihre Nachricht gelegt haben, nur zuschließen. Niemand kann nun den Briefkasten öffnen, selbst derjenige nicht, der abgeschlossen hat. Aufschließen läßt er sich nur mit dem eigenen geheimen Schlüssel des Nachrichten-Empfängers.
Damit stellt der LWV Hessen als sozialer Dienstleister für den Umgang mit sensiblen Daten einen wichtigen Service zur Verfügung. Bisher gilt z. B. die Regelung, dass ein ausgefüllter IHP (Integrierter Hilfeplan) nicht per E-Mail weitergeleitet werden darf. Durch die Nutzung des neuen Service ist eine schnelle Übersendung auch von schützenswerten Unterlagen möglich. Daten können weitergeleitet werden, ohne dass deren Einsicht durch einen Unbefugten möglich ist.
Wie bekommen Sie den öffentlichen Schlüssel des LWV Hessen, um Daten verschlüsselt weiterzusenden?
Den öffentlichen Schlüssel des LWV Hessen finden Sie in seinem Internetauftritt unter Service/Öffentlicher Schlüssel oder klicken Sie einfach hier.
Wie bekommen wir Ihren öffentlichen Schlüssel, damit wir Daten verschlüsselt an Sie senden können?
Haben Sie einen öffentlichen Schlüssel, senden Sie ihn bitte an zertifikat@lwv-hessen.de. Haben Sie ihn nicht, so können von uns dennoch Daten verschlüsselt versandt werden. Dabei wird die E- Mail hinterlegt, der Empfänger erhält eine Benachrichtigung und kann nach Anruf beim Absender, der ihm Username und Passwort nennt, die Daten abrufen.
Die notwendige Software kann über die Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kostenlos zur Installation auf den eigenen PC heruntergeladen werden. Die Internetadresse lautet www.gpg4win.de. Alternativ dazu ist diese Software auch über den LWV Hessen zu bekommen. Dieser hat eine CD erstellt, welche die Verschlüsselungssoftware GnuPG, eine Schritt für Schritt Anleitung und den öffentlichen Schlüssel des LWV Hessen enthält. Die CD kann telefonisch bei Herrn Pölitz unter 06151/801-178 angefordert werden.
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Betreuten Wohnen des Zielgruppenmanagements 204
Für die Bearbeitung des Betreuten Wohnens stehen im Zielgruppenmanagement 204 spezialisiert arbeitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung. Ihre Zuständigkeit bezieht sich u. a. auf die Beratung von nachfragenden Personen, die Mitarbeit in den regionalen Hilfeplankonferenzen, die Antragsbearbeitung einschließlich der Entscheidung und Bescheiderteilung sowie die Begleitung der Maßnahme (besondere Fragestellungen im Laufe des Betreuungsprozesses, Verlängerungen der Maßnahme etc.). Die Bearbeitungszuständigkeit ist umfassend auf den gesamten Personenkreis des Betreuten Wohnens (Menschen mit körperlicher Behinderung und HIV/AIDS-Erkrankung) der jeweiligen kreisfreien Städte bzw. Landkreise festgelegt. Lediglich bei der Regionalverwaltung Wiesbaden wurde eine andere Regelung getroffen. Da hier der Kreis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter größer ist, liegt - um dem besonderen Anonymitätsbedarf der Menschen mit HIV/AIDS besser zu entsprechen - die Bearbeitungszuständigkeit für das Betreute Wohnen HIV/AIDS in allen Landkreisen und kreisfreien Städten in der Hand einer Sachbearbeiterin.
Um Ihnen die Kontaktaufnahme zu erleichtern, ist auf der Internetseite des Zielgruppenmanagement 204 eine Auflistung hinterlegt, in der Sie die direkten Ansprechpartnerinnen und -partner finden. Zur Auflistung ...
Fachkommission Betreutes Wohnen
Zur Förderung von Entwicklung und Ausbau des Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen der Vereinbarung zum Betreuten Wohnen zwischen dem Hessischen Sozialministerium und dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen die Bildung der Fachkommission vereinbart. Seit der konstituierenden Sitzung am 21. Dezember 2004 fanden 6 Sitzungen des Gremiums statt. Die nächste Zusammenkunft ist für den 03. November 2006 terminiert. In den bisherigen Sitzungen wurden beispielsweise folgende Themen beraten:
- Abstimmung der Planungsdaten für das Betreute Wohnen in Hessen bis zum 31.12.2008
- Verfahren bei zusätzlichen Plätzen im Betreuten Wohnen sowie deren Genehmigung
- Regelungen zur Frage der Anrechnung von Plätzen (Selbstzahler, über 65-jährige, andere Kostenträger) auf die Planungsdaten
- Auswirkungen des Einsatzes von Einkommen und Vermögen
- Empfehlungen zur Durchführung von Belegungs-/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen
Weitere Informationen zum Auftrag und der Zusammensetzung des Gremiums Fachkommission Betreutes Wohnen können Sie hier abrufen.
Bei weiteren Fragen kann der Vorsitzende der Fachkommission, Herr Kron, unter der E-Mail-Adresse winfried.kron@hsm.hessen.de, oder der Geschäftsführer, Herr Horstmann-Cholibois, unter der E-Mail-Adresse walter.horstmann-cholibois@lwv-hessen.de erreicht werden.
Fachkommission Betreutes Wohnen beschließt Empfehlungen zur Durchführung von Belegungs-/Hilfeplankonferenzen
Die Fachkommission Betreutes Wohnen hat in ihrer Sitzung am 30.06.2006 die "Empfehlungen zur Durchführung von Belegungs-/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen" beschlossen. Die nun vorliegenden Empfehlungen sollen den Belegungs-/Hilfeplankonferenzen in den kreisfreien Städten und Landkreisen in Hessen als Orientierung bei der Entwicklung ihrer örtlichen Strukturen dienen. Ziel ist eine möglichst gleichmäßige Umsetzung von Regelungen in den entsprechenden Gremien der verschiedenen Regionen in Hessen. Zu den Empfehlungen ...
Standardisierter Jahresbericht 2006
Mit der Zusatzvereinbarung zum Betreuten Wohnen in Hessen wurden u. a. auch die standardisierten jährlichen Berichte der Leistungserbringer Betreutes Wohnen festgelegt. Der nächste Bericht erfolgt zum Stichtag 30.11.2006. Eine Neuerung hat sich dabei zum Vorjahr ergeben: In der Vertragskommission am 12.07.2006 wurde festgelegt, dass gemeinsam mit dem standardisierten Jahresbericht ergänzende Sozialplanungsdaten für die hessischen Gebietskörperschaften durch den LWV Hessen erhoben werden sollen. Die ausgewerteten Daten werden dann an die Gebietskörperschaften weitergeleitet, so dass die Daten auch den zuständigen örtlichen Hilfeplankonferenzen zur Verfügung stehen. In Kürze werden entsprechende Unterlagen und ergänzende Informationen auf den Weg gebracht und den Leistungserbringern zum Stichtagstermin zur Verfügung stehen.
Familienratgeber der Aktion Mensch
Die "richtigen" Informationen zur Verfügung zu haben, ist gerade für Menschen mit Behinderung von Wichtigkeit. Eine Unterstützung bietet hier der Familienratgeber der Aktion Mensch. Adressaten des Onlineportals sind Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und sie betreuende Stellen. Im konkreten Blick sind Themen, die sich in Familien im Zusammenhang mit der Behinderung stellen. Sie beziehen sich auf themenspezifische Rechtsfragen, den Umgang mit Behinderung, Pflege und Betreuung, Literaturhinweise, Anlaufstellen und vieles mehr.
Wer Näheres erfahren möchte, kann die Internetadresse www.familienratgeber.de aufrufen.
Selbstbestimmtes Wohnen mit IT-Unterstützung
"Assisted Living - selbstbestimmtes Wohnen durch moderne Technologien" ist ein vom Land Rheinland-Pfalz gefördertes Projekt an der Technischen Universität Kaiserslautern. Möglichst langes Wohnen in der eigenen Wohnung bei zunehmenden körperlichen Einschränkungen ist Ziel des Projektes, welches die Unterstützungsmöglichkeiten einer IT-Ausstattung im Blick hat. Dabei geht es u. a. um Hilfen wie Alarmierungstechnik, Sturzdetektoren, Bewegungsbeleuchtung, Türöffnungs-Transponder, die über eine elektronische Tafel gesteuert werden können. Pilothaft sollen entsprechend Wohnungen gebaut oder nachgerüstet werden.
Bei diesem Projekt ist zunächst das Wohnen im Alter bzw. das generationenübergreifende Wohnen im Blick, doch können die Projektideen auch für jüngere Menschen mit Pflegebedürftigkeit Relevanz haben. Wer sich näher informieren möchte, kann dies unter folgender Internetadresse tun: www.eit.uni-kl.de/litz/assisted_living/projekt.htm.








