Newsletter vom 19.12.2006
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Sie erhalten heute unseren 3. Newsletter Betreutes Wohnen.
Nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner des Betreuten und des Stationären Wohnens verfügen über einen Zugang zum Internet. Deshalb die Bitte an die Leistungserbringer, die jeweiligen Newsletter in Papierform weiterzugeben. Vielen Dank.
Haben Sie zusätzliche Informationen zum Betreuten Wohnen, die für andere interessant sein können? Anregungen und Fragestellungen zu unserem Newsletter nehmen wir gerne entgegen. Senden Sie eine E-Mail an ruth.reis@lwv-hessen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihr Zielgruppenmanagement 204
Unsere Themen:
Vereinbarte Plätze im Betreuten Wohnen zum Jahresende 2006
Das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB)
Diskussionsforum SHV vom ZGM 204 eingerichtet
Weihnachtsbeihilfe 2006
Erhöhung des Barbetrages im kommenden Jahr 2007
Verlagerung von ambulanten Eingliederungshilfen nach dem SGB XII
Marktplatz der Generationen: Onlineportal freigeschaltet
Wohnen zu Hause - Internetratgeber
Online Wohnberatung
Bildungswesen - neues Innovationsportal
Häufig gestellte Frage: Wer trägt die Kosten bei einer Betreuung im Betreuten Wohnen außerhalb von Hessen?
Häufig gestellte Frage: Welche Leistungen können neben dem Betreuten Wohnen noch übernommen werden?
Vereinbarte Plätze im Betreuten Wohnen zum Jahresende 2006Der erfolgreiche weitere Ausbau des Betreuten Wohnens hat sich auch im Jahr 2006 fortgesetzt. So wurden über die im Jahr 2005 mit den örtlichen Sozialhilfeträgern abgestimmten Planungsdaten hinaus aufgrund des in verschiedenen Regionen festgestellten Bedarfes zusätzliche 15 Plätze über die Fachkommission beantragt und nach Zustimmung eingerichtet. Aktueller Stand ist, dass 286 Plätze für Menschen mit körperlicher Behinderung zur Verfügung stehen neben 199 Plätzen für den Personenkreis der Menschen mit HIV/AIDS-Erkrankung.
Die Verteilung auf die Regionen und mit welchen Leistungsanbietern die Plätze vereinbart sind, können Sie der Sozialen Landkarte entnehmen.
Das Trägerübergreifende Persönliche Budget (TPB)Bereits seit Juli 2004 können Menschen mit Unterstützungsbedarf ein Persönliches Budget erhalten. Erforderliche Hilfen können als Persönliches Budget in Form einer Geldleistung beantragt werden, über deren Verwendung die Budgetnehmerin bzw. der Budgetnehmer auf der Basis einer Zielvereinbarung frei verfügt. So kann der Mensch mit Behinderung eigenverantwortlich bestimmen, in welcher Form und von wem die Leistungen erbracht werden sollen. Dies kann sich auf Hilfen im ambulanten Bereich (z. B. Betreutes Wohnen nebst ggf. erforderlicher ergänzender Hilfen) beziehen, aber auch auf Hilfen im stationären Bereich.
In der Zeit vom 01.07.2004 bis 31.12.2007 werden Persönliche Budgets bundesweit erprobt und ab dem Jahr 2008 in allen Regionen regelhaft eingeführt. In Hessen nehmen die Landkreise Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau seit dem 01.07.2005 als Modellregionen an der Erprobung des Persönlichen Budgets teil. Dazu wurde zwischen den beiden Landkreisen, dem Hessischen Sozialministerium und dem LWV Hessen eine Vereinbarung abgeschlossen.
Ein Persönliches Budget kann bei den beiden Landkreisen oder beim LWV Hessen beantragt werden. Für Menschen mit körperlicher Behinderung und HIV/AIDS stehen beim Zielgruppenmanagement 204 folgende Ansprechpartner/innen zur Verfügung:
- Für Menschen aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf: Herr Müller in der Regionalverwaltung Kassel unter der Tel-Nr. 0561/1004-2498 und der E-Mail-Adresse:wilhelm.mueller@lwv-hessen.de.
- Für Menschen aus dem Landkreis Groß-Gerau: Frau Pabst in der Regionalverwaltung Darmstadt unter der Tel-Nr. 0561/801-160 und der E-Mail-Adresse:christiane.pabst@lwv-hessen.de.
Hier können auch Informationen rund um das Persönliche Budget, zu den Voraussetzungen und zum konkreten Beantragungsweg erfragt werden.
Weitere Informationen können abgerufen werden unter der Internetseite des LWV Hessen zum Trägerübergreifenden Persönlichen Budget.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Leistungsform des Persönlichen Budgets nicht der Vereinbarung Betreutes Wohnen unterliegt. Eine Anrechnung von Budgetnehmern auf die zwischen dem LWV Hessen und dem Träger vereinbarte Platzzahl im Betreuten Wohnen erfolgt nicht.
Hier noch ein Veranstaltungshinweis:
Unter dem Thema "Das Persönliche Budget auf dem Prüfstand - Bisherige Erfahrungen und Forderungen an eine Weiterentwicklung" findet am 25.01.2007 eine Fachtagung in der Kulturinitiative Kassel statt. Veranstalter sind der LWV Hessen und der Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter (fab e. V.). Weitere Informationen können erfragt werden unter der Telefonnummer 0561/72885 - 51 (H. Chatzievgeniou, fab e.V.) oder im Internet unter www.fab-kassel.de/selbstbestimmung.html.
Diskussionsforum Schädel-Hirn-Verletzungen vom ZGM 204 eingerichtet
Ein wichtiges Thema, das wir weiter "bewegen" wollen, ist die adäquate Versorgung von Menschen mit schweren und schwersten Schädel-Hirn-Verletzungen und Menschen mit sonstigen Erkrankungen des ZNS. Im Internet hat der LWV Hessen zu diesem Thema ein Diskussionsforum eingerichtet, um Informationen, Überlegungen, Gedanken und Ideen aus verschiedenen Blickwinkeln zusammenzutragen und auch auf diesem Weg miteinander ins Gespräch zu kommen. Das Diskussionsforum richtet sich an alle Interessierte, selbst Betroffene, deren Angehörige sowie professionell Tätige. Der LWV Hessen als überörtlicher Sozialhilfeträger erhofft sich eine rege Diskussion, welche die Weiterentwicklung einer Versorgungsstruktur im Sinne einer zukunftsorientierten Versorgung unterstützt.
Zum Diskussionsforum ...
Weihnachtsbeihilfe 2006
Leistungsberechtigte in stationären Einrichtungen in Hessen erhalten eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 36 Euro für das Jahr 2006. Die Einrichtungsträger wurden bereits vom LWV Hessen über die Bewilligung dieser Leistung informiert, damit diese noch vor dem Weihnachtsfest an alle ausbezahlt werden kann. In der Regel wird die Leistung in bar ausbezahlt, in besonderen Fällen jedoch auch als Sachgeschenk im entsprechenden Wert weitergegeben.
Die Weihnachtsbeihilfe ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So haben einen rechtlichen Anspruch auf Zahlung Leistungsberechtigte, die in Zuständigkeit des LWV Hessen in einer stationären Einrichtung betreut werden, das 18. Lebensjahr vollendet und am Stichtag 01.12.2006 Ansprüche auf Leistungen nach § 35 Abs. 2 SGB XII haben.
Im Interesse der Gleichbehandlung hat der LWV Hessen beschlossen, die Weihnachtsbeihilfe für das Jahr 2006 auch an diejenigen Leistungsberechtigten zu zahlen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei denen die sonstigen oben genannten Voraussetzungen gegeben sind.
Erhöhung des Barbetrages im kommenden Jahr 2007
Ab dem 01.01.2007 wird der monatliche Barbetrag erhöht. Dann erhalten Leistungsberechtigte einen monatlichen Barbetrag in Höhe von 93,15 Euro zur persönlichen Verfügung. Diese gesetzliche Regelung ist jedoch damit verbunden, dass künftig kein Anspruch mehr auf eine separate Weihnachtsbeihilfe besteht. Leistungsberechtigt sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, in einer stationären Einrichtung in Hessen betreut werden und für die der LWV Hessen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe nach dem SGB XII zuständig ist. Die Einrichtungen wurden bereits durch den LWV Hessen informiert. Bei Rückfragen können sich Leistungsberechtigte auch an die für sie zuständige Sachbearbeiterin bzw. den für sie zuständigen Sachbearbeiter beim LWV Hessen wenden.
Die Barbeträge für unter 18-jährige Leistungsberechtigte setzt das Hessische Sozialministerium per Erlass fest. Ob dies erfolgt, ist derzeit noch nicht bekannt.
Verlagerung von ambulanten Eingliederungshilfen nach dem SGB XII
Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben (Hessisches Ausführungsgesetz/SGB XII) gehen bisher vom LWV Hessen sichergestellte Leistungen der ambulanten Eingliederungshilfen in die gesetzliche Zuständigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers über. Die Zuständigkeitsveränderung erfolgt zum 01.01.2007. Betroffen von dieser Änderung sind Hilfen zum Hochschulbesuch, Kraftfahrzeughilfen sowie die Hilfsmittelversorgung.
Ziel des LWV Hessen ist es, den Umstellungsprozess so zu gestalten, dass dieser reibungslos und ohne Unterbrechung sichergestellt wird und jede/r Leistungsberechtigte auch während der Umstellungszeit eine gute, adäquate Hilfe erhält. Dazu wurden mit den örtlichen Sozialhilfeträgern Absprachen getroffen. Diese regeln u. a. , dass alle dem LWV Hessen bereits vorliegenden und bis zum 31.12.2006 gestellten Anträge noch von diesem bearbeitet werden, die Bewilligung und Auszahlung bereits zugesagter Leistungen noch bis zum 31.03.2007 durch den LWV Hessen erfolgt; danach erfolgt die Abgabe an den zuständigen örtlichen Sozialhilfeträger. Alle neuen Anträge ab dem 01.01.2007 bearbeitet der jeweils zuständige örtliche Sozialhilfeträger. Ab April 2007 soll dann die gesamte Bearbeitung durch die örtlichen Träger erfolgen.
Bei Rückfragen in der Übergangszeit steht Herr Ganz, Telefonnummer 06151/801 - 142, E-Mail: hans.ganz@lwv-hessen.de als Ansprechpartner zur Verfügung.
Marktplatz der Generationen: Onlineportal freigeschaltet
Durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend wurde ein Internetportal www.wirtschaftskraft-alter.de freigeschaltet. Aber nicht nur die ältere Generation ist mit dem Portal angesprochen, das Portal soll "Marktplatz für alle Generationen" sein. Betrachtet man das Portal, so ist schnell festzustellen, dass mit den Themen gerade auch jüngere Menschen mit körperlichen Behinderungen interessante Informationen abrufen können. Es finden sich Rubriken wie Technik und Mobilität (z. B. mit Hinweisen zur barrierefreien Unterhaltungselektronik), Wohnen und Bauen (z. B. mit Tipps zum barrierefreien Leben), Heim und Handwerk (z. B. mit Hinweisen zur Küchenanpassung) und vieles mehr.
Wohnen zu Hause - Internetratgeber
Eine wahre Quelle mit Informationen über Hilfen, die das selbständige Leben bei körperlichen Einschränkungen unterstützen können, bietet der Internetratgeber www.hilfe-und-pflege-im-alter.de. Unter der Rubrik "Die stummen Helfer im Alltag" finden sich Informationen über Hilfsmittel im Alltag, Hilfsmittel in der Pflege, Zuzahlungsregelungen und vieles mehr. Das Hilfsmittelverzeichnis der Gesetzlichen Krankenversicherungen als auch eine Datenbank bieten Informationen zu den in Deutschland erhältlichen Hilfsmitteln (nebst Hersteller- und Preisangabe).
Online Wohnberatung
Ein weiterer Tipp: Im Hinblick auf einen notwendigen "Wohnungsumbau/eine Wohnungsanpassung" sowie bezüglich "Hilfsmittel für die Wohnung" berät der gemeinnützige Verein "Barrierefrei Leben e.V." im Internet. Das Angebot wendet sich auch an Menschen, die trotz körperlicher Einschränkungen selbständig leben und deshalb ihr Wohnumfeld verbessern wollen. Sofern die persönliche Beratung bei den in vielen Städten und Kommunen vorhandenen Wohnberatungsstellen (siehe dazu auch die Soziale Landkarte des ZGM 204) nicht genutzt werden kann, bietet die Online Beratung eine weitere Informations- und Beratungsmöglichkeit, um die Veränderung der Wohnsituation zu unterstützen. Die Beratung über den Einsatz von Hilfsmitteln in der Wohnung erfolgt zu jenen Hilfsmitteln, die keine individuelle Anpassung erfordern (kleine Alltagshilfen, Hilfsmittel für Bad/WC, Mobilität in der Wohnung etc.).
Wer Näheres erfahren oder sich beraten lassen möchte kann die Internetadresse www.online-wohnberatung.de aufrufen.
Bildungswesen - Neues Innovationsportal
Alle, die sich mit Thema Ausbildung, Umschulung, Qualifizierung etc. auseinandersetzen, finden u. a. Informationen in dem seit kurzem eingerichteten "Innovationsportal im Deutschen Bildungsserver". Reformmaßnahmen im Bildungswesen (Projekte, Programme, Modellversuche) sollen systematisch erfasst und zugänglich gemacht werden, so dass ein schneller Zugriff auf die Informationen möglich ist. Die Suche ist u. a. nach verschiedenen Bildungsbereichen möglich, vom Elementarbereich über die berufliche zu der universitären Bildung.
Die Informationsplattform ist zu erreichen über den Deutschen Bildungsserver: www.bildungsserver.de/innovationsportal.
Häufig gestellte Frage: Wer trägt die Kosten bei einer Betreuung im Betreuten Wohnen außerhalb von Hessen?
Für die Leistungen in Form ambulanter betreuter Wohnmöglichkeiten bleibt der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, der vor Eintritt des Leistungsberechtigten in diese Wohnform zuletzt örtlich zuständig war (§ 98 Abs. 5 SGB XII).
Möchte ein Leistungsberechtigter aus Hessen die Leistungen des Betreuten Wohnens außerhalb Hessens in Anspruch nehmen, ist der LWV Hessen der für ihn zuständige Ansprechpartner. Im Rahmen der Antragstellung beim LWV Hessen wird mit ihm gemeinsam eine Hilfeplanung erstellt und diese mit ihm zusammen in der Hilfeplankonferenz des zuständigen Landkreises bzw. der zuständigen kreisfreien Stadt beraten. In diese Beratung fließen auch die weiteren erforderlichen Leistungen ein, wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung, ergänzende Hilfe zur Pflege. Für diese Hilfen bleibt der hessische örtliche Sozialhilfeträger zuständig, dessen Leistungen vom LWV Hessen erstattet werden. Die Zuständigkeit eines außerhessischen Sozialhilfeträgers ist somit für sämtliche der o. a. Leistungen ausgeschlossen.
Häufig gestellte Frage: Welche Leistungen können neben dem Betreuten Wohnen noch übernommen werden?
Bei der Entscheidung über die Leistungen im Betreuten Wohnen muss immer auch der Aspekt des zusätzlichen Bedarfs an weiteren Hilfen mit einbezogen werden. Das heißt, dass immer alle relevanten Lebensbereiche zu betrachten sind und diese sich in der Gesamtplanung finden müssen. So kann im Einzelfall der Hilfebedarf neben der Leistung Betreutes Wohnen zusätzlich z. B. über Haushaltshilfen, Assistenzleistungen, Mobilitätshilfen etc. abgedeckt werden - diese Leistungen müssen beim örtlichen Träger beantragt werden. Des Weiteren kann sich der Bedarf an Hilfen, z. B. in einer Tagesförderstätte, in der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), in einem Kurzzeitpflegeheim etc. stellen. Der Antrag auf Übernahme der Kosten für diese Leistungen, die parallel zum Betreuten Wohnen übernommen werden können, ist beim LWV Hessen zu stellen. Voraussetzung ist immer, dass der Bedarf nachgewiesen ist.








