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Newsletter vom 05.02.2007


Newsletter vom 05.02.2007




Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,


Sie erhalten heute unseren 4. Newsletter Betreutes Wohnen. Eine Bitte vorab: Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse ändern, teilen Sie uns dies rechtzeitig mit, damit wir die neue Adresse aufnehmen können.
Um die von uns bereits versandten Newsletter abrufen zu können, wurde auf unserer Internetseite ein Archiv angelegt.
Haben Sie zusätzliche Informationen zum Betreuten Wohnen, die für andere interessant sein können? Anregungen und Fragestellungen zu unserem Newsletter nehmen wir gerne entgegen.
Senden Sie eine E-Mail an ruth.reis@lwv-hessen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.



Ihr Zielgruppenmanagement 204



Unsere Themen:

Planungskonferenzen im Zielgruppenmanagement 204
Anschlussmaßnahme nach klinischer Versorgung
Fachkommission BW
Untersuchung der Fachhochschule Wiesbaden zu den Auswirkungen des Einsatzes von Einkommen und Vermögen
Broschüre: Informationen zur Arbeitsplatzausstattung für blinde und sehbehinderte Menschen
Veranstaltungstermine
Weiterbildungsangebot zur politischen Selbstvertretung behinderter Menschen
Handbuch zum Persönlichen Budget
Bundesinitiative "Daheim statt Heim"
Häufig gestellte Frage: "Welche Regelungen gibt es im Hinblick auf die Abrechnung von Integrierten Hilfeplänen?"

Planungskonferenzen im Zielgruppenmanagement 204
Die Planungskonferenz ist ein Instrument, das Planung, Entwicklung und Steuerung von geeigneten Versorgungsangeboten unterstützen soll. Im Zielgruppenmanagement 204 umfasst eine Planungsregion mehrere Landkreise/kreisfreie Städte. Sie definiert sich über die Regionalmanagements (Kassel, Darmstadt und Wiesbaden) und den ihnen zugeordneten Landkreisen/kreisfreien Städten. Die Aufteilung ist auf der Internetseite des ZGM 204 dargestellt. Grund für die übergreifende Struktur bei den Planungskonferenzen ist u. a., dass mehrere zahlenmäßig kleine und heterogene Zielgruppen zu beachten sind, die sinnhafterweise oftmals eine stadt- oder kreisübergreifende Bereitstellung und Nutzung von Versorgungskapazitäten mit sich bringt. Ziele der Planungskonferenzen sind:

Zu diesem Zweck laden die jeweiligen Regionalmanagements mindestens einmal jährlich die zugeordneten Landkreise und kreisfreien Städte, die Verbände der Pflegekassen, das Hess. Sozialministerium und Vertretungen der Klienten/Leistungsberechtigten sowie sachverständige Personen ein. Erkenntnisse aus den Hilfeplankonferenzen zu quantitativen und qualitativen Versorgungslücken fließen in die Beratung der Planungskonferenz ein.
Gerade die obengenannte Vernetzung der Angebote war in der Vergangenheit ein zentrales Thema, das letztendlich auch in der Entwicklung der Sozialen Landkarte mündete. Nicht zuletzt ist für den weiteren Ausbau des Betreuten Wohnens die Transparenz und der Ausbau der regionalen Angebote notwendige Voraussetzung.
Aktuell fanden Planungskonferenzen im Regionalmanagement Darmstadt am 16.01.2007 und im Regionalmanagement Wiesbaden am 25.01.2007 statt. Das Regionalmanagement Kassel hat zum 15.02.2007 zu einer Planungskonferenz eingeladen.

Anschlussmaßnahme nach klinischer Versorgung
Auf ein besonderes Problem, das sich in der Praxis immer wieder stellt, wollen wir mit diesem Newsletter hinweisen und damit insbesondere die Sozialdienste der Kliniken ansprechen. Es sind dies die kurzfristigen, zwingenden Verlegungen von Kliniken (insbesondere einem Krankenhaus der Regelversorgung), ob im Zusammenhang mit der Suche nach einer Anschlussmaßnahme im stationären Bereich oder im Betreuten Wohnen. Häufig erfolgt diese Suche unter Zeitdruck. Das Ziel der Sicherstellung einer adäquaten, individuellen Hilfe ist jedoch auch und gerade bei dringlichen Verlegungen von bestimmten Voraussetzungen abhängig.

Frühzeitige Einbindung
Zum einen ist die frühzeitige Einbindung (ob telefonisch, per E-Mail, Fax) eine unumgängliche Voraussetzung. Von Seiten des Zielgruppenmanagements 204 wird ein Mindestzeitraum von 14 Tagen gesehen, der für eine Entscheidungsfindung der Sachbearbeitung erforderlich ist. Dieser Zeitraum ist Mindestvoraussetzung, um eine durchdachte Entscheidung treffen zu können.

Vollständigkeit der Informationen
Des Weiteren ist die Maßnahmeplanung an die weitgehende Vollständigkeit der Informationen gebunden. Die richtige Hilfe finden und realisieren zu können ist ohne ausreichende Unterlagen nicht in dem Maße möglich, wie dies die Aufgabe erfordert. Zu diesen Informationen im Rahmen der Bedarfsermittlung zählen nicht nur Informationen über das Behinderungsbild direkt, sondern auch zu dem bisherigen Versorgungsrahmen, der Auswahl des regionalen Versorgungsumfeldes, der Bedeutung des selbstbestimmten Lebens etc. Eine Aussage über die Leistungspflicht bzw. die grundsätzliche Möglichkeit zur Belegung einer bestimmten Einrichtung wird vom Zielgruppenmanagement 204 nur getroffen, wenn die Informationen und Unterlagen ausreichend für die weiteren Planungen im Einzelfall vorliegen.

Auf diesem Hintergrund ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Sozialdiensten und dem Zielgruppenmanagement 204 notwendig. Informationen müssen umgehend und umfassend an die zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter weitergegeben werden, d. h. sofort dann, wenn sich der Bedarf an einer Abschlussmaßnahme abzeichnet.

Fachkommission BW
Die nächste Sitzung der Fachkommission Betreutes Wohnen findet am 16.03.2007 statt. Anregungen und Anfragen können an folgende Adresse gerichtet werden: walter.horstmann@lwv-hessen.de.

Untersuchung der Fachhochschule Wiesbaden zu den Auswirkungen des Einsatzes von Einkommen und Vermögen
Am 18. Dezember 2006 wurde in Fulda im Rahmen einer Fachtagung der LAG Wohnen e. V. durch Herrn Prof. Dr. Reinhard Peukert von der Fachhochschule Wiesbaden die Studie "Abmeldungen aus dem Betreuten Wohnen wegen der Ankündigung von Heranziehung von Einkommen und Vermögen" der Fachöffentlichkeit vorgestellt.

Die vorgelegte Studie beleuchtet die Auswirkungen des Ausscheidens aus dem Betreuten Wohnen bei ehemaligen Leistungsberechtigten des Betreuten Wohnens, welche aufgrund der Einführung des Einsatzes von Einkommen und Vermögen sowie der Heranziehung von Unterhaltsverpflichteten durch den LWV Hessen zum 01.07.2005 ausgeschieden sind. Untersucht wurden die Zielgruppen "Menschen mit seelischer Behinderung" und "Menschen mit geistiger Behinderung", jedoch mit unterschiedlicher Gewichtung. Der Personenkreis der Menschen mit körperlicher Behinderung bzw. HIV/AIDS-Erkrankung war nicht mit einbezogen. Herr Prof. Dr. Peukert wurde durch die LAG Wohnen e. V. und den LWV Hessen bei der Umsetzung der Untersuchung unterstützt.
Ergebnis der Studie ist, dass das Leistungsangebot Betreutes Wohnen von der überwiegenden Mehrheit der ausgeschiedenen Personen grundsätzlich positiv und als hilfreich beurteilt wird. Nach dem Ausscheiden aus dem Betreuten Wohnen beurteilen 26,4 % diese Entscheidung als die richtige für ihr Wohlbefinden, 47,2 % sind der Ansicht, dies war eher nicht die richtige Entscheidung für ihr Wohlbefinden, 25 % wissen nicht, ob es die richtige Entscheidung war.

Grundsätzlich bestätigt die Untersuchung nicht die häufig vorgetragene Annahme, nun würden Menschen verstärkt stationäre Betreuungsformen nutzen. Die Untersuchung zeigt, dass die Leistungsanbieter im Betreuten Wohnen grundsätzlich eine gute und geschätzte Arbeit leisten. Sie macht jedoch auch eine ambulante Versorgungslücke unterhalb von 89 Fachleistungsstunden deutlich. In der Studie werden die Leistungserbringer im Betreuten Wohnen aufgefordert, ihre pädagogischen und betriebswirtschaftlichen Konzepte zu erneuern, um u. a. auch für die Gruppe der Selbstzahler angepasste, bedürfnisgerechte und individuelle Leistungsangebote zu entwickeln und diese am Markt zu einem angemessenen Preis anzubieten.
Die Studie steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Broschüre: Informationen zur Arbeitsplatzausstattung für blinde und sehbehinderte Menschen
INCOBS - Informationspool Computerhilfsmittel für blinde und sehbehinderte Menschen - gibt Produktinformationen u. a. über Hilfsmittel zur Computernutzung für diesen Personenkreis, definiert Produktanforderungen und führt Tests durch. Aktuell wurden die Broschüren "Informationen zur Arbeitsplatzausstattung" neu aufgelegt. Sie enthalten Informationen über Bildschirmlesegeräte, Braillezeilen, Flachbildschirme, Handys, Lesesprechgeräte etc. Zu den jeweiligen Hilfsmitteln erfolgen Basisinformationen, werden Tipps zur Auswahl gegeben sowie über die mögliche Finanzierung informiert. Daneben wird eine differenzierte Anbieterliste angeboten.
Diese Handreichungen werden gemeinsam mit dem DBSB e. V. (Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband) herausgegeben und stehen zum Download bereit. Sie können auch angefordert werden bei INCOBS c/o DIAS GmbH, Neuer Pferdemarkt 1 in 20359 Hamburg bzw. unter der Tel. Nr. 040/431875-0.

Veranstaltungstermine
REHAB 2007
Die REHAB, eine internationale Fachmesse für Rehabilitation, Pflege und Integration, findet in der Zeit vom 10. bis 12. Mai 2007 auf dem Messegelände in Karlsruhe statt. Die Präsentation von Hilfsmitteln und Dienstleistungen für behinderte und pflegebedürftige Menschen sowie die Information über die neuesten Entwicklungen ist Schwerpunkt dieser Messe. Mobilitätshilfen, Arbeitsplatz- und Kommunikationshilfen und vieles andere mehr können "vor Ort" getestet werden. Daneben steht der Erfahrungsaustausch zwischen Herstellern, Therapeuten, Betroffenen und Angehörigen im Blickpunkt. Die Fachmesse soll ein Forum für alle Zielgruppen rund um das Thema Rehabilitation sein, um so neue Impulse für die Rehabilitation und Integration zu gewinnen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rehab-fair.de .

DHG-Workshop
Die "Deutsche Heilpädagogische Gesellschaft" veranstaltet am 15.03.2007 und 16.03.2007 in Trendelburg (bei Kassel) für Mitglieder einen Workshop. In einem ersten Schwerpunkt geht es um die perspektivischen Themen, Ziele und Strategien des Fachverbandes. Im zweiten Schwerpunkt soll es um die Konkretisierung und Zielrichtung des DHG-Preises gehen, dessen Auslobung in der Mitgliederversammlung 2006 beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang wird unter anderem ein Ansatz zur Qualitätsentwicklung (house of quality) vorgestellt. Die Moderation erfolgt durch Prof. Dr. Michael Nagy (Heidelberg). Anmeldeschluss ist der 15.02.2007, die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt. Entstehende Kosten für Hotel, Verpflegung und Reise sind von den Teilnehmern zu tragen. Kontakt: www.dhg-kontakt.de oder E-Mail: martina.pflueger@lwv-hessen.de.

Tagung der Stiftung "Leben pur"
Die Ziele der bundesweiten Stiftung Leben pur sind auf die Belange von schwerstbehinderten Menschen gerichtet. Das Wissenschafts- und Kompetenzzentrum der Stiftung stellt die Lebensqualität und den Familienalltag von Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen in den Mittelpunkt seiner Tagungen. Vom 09.03.2007 bis 10.03.2007 findet in München eine interdisziplinäre Tagung mit dem Thema "Was bedeutet die Nacht für Menschen mit schwersten Behinderungen" statt. Nähere Informationen können Sie unter info@stiftung-leben-pur.de oder der Tel. Nr. 089/35748119 abrufen.

Fachtagung "Leben im Quartier - Inklusion konkret"
Unter der Zielperspektive "Inklusion" sind soziales Umfeld, Nachbarschaft und das Wohnquartier, in dem Menschen mit Behinderungen leben, ebenso wie die sozialen Unterstützungsstrukturen relevant. Hier gewinnt in der Sozialen Arbeit das Stichwort Sozialraumorientierung an Bedeutung und verweist auf neue Aufgaben in der Behindertenhilfe. Zur Diskussion damit verbundener Ansätze, Erfahrungen und der Präzisierung des Handlungsbedarfes auf unterschiedlichen Ebenen lädt die Lebenshilfe Berlin zu einer Fachtagung am 16.04.2007 nach Berlin ein. Informationen finden sie unter der Internetadresse der Lebenshilfe Berlin.

Weiterbildung zur politischen Selbstvertretung behinderter Menschen
Das Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) bietet eine Weiterbildung zur politischen Selbstvertretung behinderter Menschen an. Sie dient der Wissensvermittlung über die effektive Umsetzung von politischen Zielen und der Erprobung neuen Wissens in der Praxis auf der Basis eines konkreten Teilhabeprojektes. Weitere Ziele sind die Stärkung des Selbstbewusstseins und die Entwicklung der Fähigkeiten, sich selbst zu vertreten. Sieben der acht Kurseinheiten sind E-Learning-Kurse. Zugelassen werden nur Menschen mit Behinderungen. Nähere Informationen sind zu erhalten bei der bifos online Akademie unter www.bifos-ok.de.

Handbuch zum Persönlichen Budget
Bei ForseA (Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V.) kann ein Handbuch für Leistungsberechtigte zum Persönlichen Budget angefordert werden. Es bietet von "A" wie Antragstellung bis "Z" wie Zielvereinbarung Wissenswertes rund um das aktuelle Thema. Bestelladresse: Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen e. V., Nelkenweg 5, 74673 Mulfingen-Hollenbach (beifügen: an die eigene Adresse adressierter Rückumschlag (DIN C5) mit 1,45 Euro frankiert und 5 Euro).
Weitergehende Informationen dazu, aber auch andere Texte zum Persönlichen Budget, können unter www.forsea.de aufgerufen werden.

Bundesinitiative "Daheim statt Heim"
Die Initiative startete einen Aufruf für ein Leben behinderter und älterer Menschen in der Gemeinde. Zielvorstellung ist, dass Behinderte und ältere Menschen, wie alle anderen Menschen auch, so lange wie möglich in der eigenen Wohnung und im gewohnten Umfeld leben können und hier die benötigte Unterstützung bekommen.
Nähere Informationen und das erläuternde Thesenpapier sind unter www.bundesinitiative-daheim-statt-heim.de zu finden.

Häufig gestellte Frage: "Welche Regelungen gibt es im Hinblick auf die Abrechnung von Integrierten Hilfeplänen?"
In der Sitzung der Vertragskommission vom 12.07.2006 wurde beschlossen, dass Leistungserbringer, die einen Integrierten Hilfeplan (IHP-Hessen) für leistungsberechtigte Personen erstellen, ohne dass anschließend weitere Leistungen im konkreten Fall erbracht werden, je Hilfeplan einen Pauschalbetrag von 150 Euro abrechnen können. Diese Regelung wird erprobt und ist auf den Zeitraum vom 01.07.2006 bis zum 30.06.2007 begrenzt. Die Abrechnung des Betrages erfolgt fallbezogen zwischen dem Leistungserbringer und der zuständigen Ansprechpartnerin, dem zuständigen Ansprechpartner des Zielgruppenmanagements 204. Eine besondere Form der Rechnungsstellung ist nicht festgelegt, sie sollte jedoch zeitnah erfolgen.

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