Newsletter vom 29.03.2007
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
Sie erhalten heute unseren 5. Newsletter Betreutes Wohnen. Um die von uns bereits versandten Newsletter abrufen zu können, wurde auf unserer Internetseite ein Archiv angelegt.
Haben Sie zusätzliche Informationen zum Betreuten Wohnen, die für andere interessant sein können? Anregungen und Fragestellungen zu unserem Newsletter nehmen wir gerne entgegen. Senden Sie eine E-Mail an ruth.reis@lwv-hessen.de. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Ihr Zielgruppenmanagement 204
Unsere Themen:
- Budgeterhöhung 2007 für das Betreute Wohnen im Zielgruppenmanagement 204
- Platzzahlerhöhung durch die Fachkommission Betreutes Wohnen
- Freiwilligenagenturen in Hessen
- Neues Qualitätshandbuch Betreutes Wohnen der AIDS-Hilfen Hessen
- Trägerübergreifendes Persönliches Budget - letztes Jahr der Erprobungsphase
- Vorankündigung: Informationsveranstaltung für Krankenhaussozialdienste
- Überarbeitung des Integrierten Hilfeplanes (IHP-Hessen)
- Antrag auf Mittel für das Programm "Job 4000" gestellt
- Häufig gestellte Frage: Wo liegt die Abgrenzung zwischen gesetzlicher Betreuung und Betreutem Wohnen?
Budgeterhöhung 2007 für das Betreute Wohnen im Zielgruppenmanagement 204
Der LWV Hessen geht konsequent den Weg, den Grundsatz ambulant vor stationär umzusetzen. Am 21.03.2007 hat die Verbandsversammlung des LWV Hessen das Budget für das Jahr 2007 für das Betreute Wohnen im Zielgruppenmanagement 204 um 28,7 % erhöht. Im Hinblick auf die Fallzahlen bedeutet dies, dass eine Finanzierung von nun 488 Betreuungen im Jahr 2007 gegenüber 402 Betreuungen im Jahr 2006 möglich ist.
Platzzahlerhöhung durch die Fachkommission Betreutes Wohnen
Damit dem Bedarf an Plätzen im Betreuten Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung entsprochen werden kann, wurden der Fachkommission Betreutes Wohnen Anträge auf Platzzahlerhöhung vorgelegt. Den Anträgen wurde in der Sitzung der Fachkommission am 15.03.2007 zugestimmt. Danach können in der Stadt Frankfurt 9 Plätze, in der Stadt Wiesbaden 10 Plätze und im Werra-Meißner-Kreis 3 Plätze für Menschen mit körperlicher Behinderung - zusätzlich zu den im Zusammenhang mit der Vereinbarung abgestimmten Plätzen - umgesetzt werden.
Freiwilligenagenturen in Hessen
Die Förderung ehrenamtlichen Engagements wird in Hessen u. a. durch die Ehrenamtskampagne "Gemeinsam aktiv" der Hessischen Landesregierung umgesetzt. Die LandesEhrenamtsagentur ist eine Servicestelle für Kommunen, Verbände, Vereine und Einzelpersonen, die sich über die Thematik informieren möchten. Sie verknüpft die Aktivitäten der hessischen Städte und Gemeinden, organisiert Fachtagungen und Fortbildungen (Erfahrungsaustausch, Ideentransfer) etc. Daneben werden konkrete Arbeitshilfen bereitgestellt. Nähere Informationen dazu sind zu finden unter www.gemeinsam-aktiv.de.
Eine beratende Infrastruktur, die Menschen Gelegenheit bietet für einen Einstieg in ein freiwilliges Engagement, es dauerhaft fördert und langfristig begleitet, bieten die hessischen Freiwilligenagenturen. Sie beraten individuell über Aufgaben und Einsatzfelder und sehen sich als "Bindeglied" zwischen Einzelpersonen und Einrichtungen, die mit Freiwilligen zusammenarbeiten. Gerade in der Beratung versuchen die Freiwilligenagenturen zwischen den Wünschen und Bedürfnissen der Interessierten und den Anforderungen von Initiativen, Projekten, Vereinen, gemeinnützigen Organisationen etc. zu vermitteln und setzen hier an einem Pool von Einsatzstellen an. Ein Bereich ehrenamtlicher Arbeit kann sich auf das Handlungsfeld "Behinderungen" beziehen. Gerade bei Menschen, die im Betreuten Wohnen leben, sind Anknüpfungspunkte und Einsatzmöglichkeiten für ehrenamtlich Tätige denkbar. Hier bieten die Freiwilligenagenturen in der Regel keine direkte Vermittlung an, sie können jedoch Initiativen und Projekte von Vereinen, Organisationen etc. nennen, die mit ehrenamtlich Tätigen arbeiten. Für die Träger des Betreuten Wohnens kann die Nutzung und Vernetzung mit Freiwilligenagenturen eine Möglichkeit sein, die Gestaltung der Arbeit mit den Betreuten qualitativ zu erweitern. Dabei kann das "Zeitspendeportal" der Freiwilligenagenturen ein sinnvolles Mittel sein, um darüber Engagementmöglichkeiten bekannt zu machen. Eine Übersicht über die hessischen Freiwilligenagenturen mit den jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern ist hier zu finden.
Neues Qualitätshandbuch Betreutes Wohnen der AIDS-Hilfen Hessen
Von den AIDS-Hilfen Hessen e. V. wurde in einer Neufassung das Qualitätshandbuch Betreutes Wohnen für Menschen mit HIV/AIDS entwickelt. Mit dem Qualitätshandbuch soll Betreuerinnen und Betreuern, Betreuten sowie der interessierten Öffentlichkeit erläutert werden, auf welcher Grundlage, nach welchen Prinzipien und Regeln hessische AIDS-Hilfen das Betreute Wohnen anbieten. Die Erstellung des Qualitätshandbuches folgt der Strukturierung, Darstellung der Personenkreise und der Problemlagen der Betreuten, Darstellung der Ziele, Leitbilder und Arbeitsprinzipien der Betreuungsarbeit sowie deren Umsetzung über die Einteilung in Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität des Betreuten Wohnens.
Bei Interesse kann das Qualitätshandbuch mit dem Titel "Betreutes Wohnen für Menschen mit HIV/AIDS - Qualitätshandbuch der Hessischen AIDS-Hilfen" bei dem Landesverband der AIDS-Hilfen Hessen angefordert werden. Die E-Mail-Adresse lautet aids-hilfe-hessen@t-online.de.
Trägerübergreifendes Persönliches Budget - letztes Jahr der Erprobungsphase
Derzeit werden Verfahren zur Umsetzung des Persönlichen Budgets noch in Modellregionen (in Hessen in den Landkreisen Marburg-Biedenkopf und Groß-Gerau) erprobt und wissenschaftlich begleitet. Daneben wurden in Einzelfällen bereits jetzt auch außerhalb der Modellregionen Persönliche Budgets vereinbart. Mit dem 31.12.2007 ist die vom Gesetzgeber festgelegte mehrjährige Erprobungsphase abgeschlossen. Ab dem 01.01.2008 besteht ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Das Trägerübergreifende Persönliche Budget ist danach als besondere Form der Leistungsgewährung nicht mehr eine sogenannte Ermessensleistung. Im laufenden Jahr 2007 wird es u. a. auch darum gehen, mit allen Beteiligten gemeinsam konkrete Voraussetzungen im Hinblick auf die geregelte Umsetzung des Persönlichen Budgets in Hessen ab dem Jahr 2008 festzulegen. In der Praxis gewonnene Erfahrungen und Ergebnisse mit Instrumenten und Verfahren werden bewertet und auf diesem Hintergrund eine Umsetzung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets in den verschiedenen Regionen Hessens vorbereitet.
Um möglichst viele Stimmen in diesen Prozess einzubeziehen, hat der LWV Hessen ein Diskussionsforum zu diesem speziellen Thema eingerichtet. Hier können Sie mit dem LWV Hessen oder mit anderen Teilnehmern diskutieren.
Zum Diskussionsforum ...
Vorankündigung: Informationsveranstaltung für Krankenhaussozialdienste
Im 2. Quartal 2007 findet eine Informationsveranstaltung für Krankenhaussozialdienste statt. Sie richtet sich an Sozialdienste im Bereich der Regionalverwaltung des LWV Hessen in Darmstadt. Ein inhaltlicher Schwerpunkt ist das Trägerübergreifende Persönliche Budget, zu dem grundlegende Informationen gegeben werden. Daneben ist das Verfahren, welches im Zusammenhang mit den regionalen Hilfeplankonferenzen relevant ist, als Veranstaltungsthema vorgesehen. Gleichzeitig wird in der Veranstaltung über das "Rahmenkonzept zur vollstationären Versorgung von pflegebedürftigen Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder seelischer Behinderung und/oder Abhängigkeitserkrankung in Verbindung mit Comorbidität" informiert. Eine gesonderte Einladung des Regionalmanagements für Menschen mit einer körperlichen oder einer Sinnesbehinderung in Darmstadt wird in Kürze an die Krankenhaussozialdienste erfolgen.
Überarbeitung des Integrierten Hilfeplanes (IHP-Hessen)
Der Integrierte Hilfeplan (IHP-Hessen) wurde überarbeitet. Er umfasst
- den Vordruck des IHP Hessen einschließlich einer "Bedarfsliste"
- als Anlage eine Erklärung zum Schutz personenbezogener Daten sowie
- den Anwenderleitfaden zum IHP Hessen.
Antrag auf Mittel für das Programm "JOB 4000" gestellt
Mit dem Programm "Job 4000" soll die berufliche Integration schwerbehinderter Menschen gezielt unterstützt werden. Das Programm basiert auf den Säulen "Arbeit, Ausbildung und Unterstützung". Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen soll intensiviert und es sollen mehr Arbeitsmöglichkeiten außerhalb von Werkstätten für Menschen mit Behinderung geschaffen werden. Auf Landesebene ist zwischen dem Land, der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit und dem Landeswohlfahrtsverband eine gemeinsame Abstimmung im Hinblick auf die Umsetzung in Hessen erfolgt. Dazu wurden Mittel beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt.
Weitergehende Informationen können hier abgerufen werden.
Häufig gestellte Frage: "Wo liegt die Abgrenzung zwischen gesetzlicher Betreuung und Betreutem Wohnen?"
Mehrfach erhielten wir die Anfrage, wo die Abgrenzung zwischen dem Aufgabenkreis der gesetzlichen Betreuung und den über die Fachleistungsstunden finanzierten Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen des Betreuten Wohnens liegt.
Zur Beantwortung wollen wir auf einen Beitrag zum Thema: "Der Auftrag des Betreuten Wohnens - Anforderungen an pädagogische Fachkräfte und die Einbeziehung der gesetzlichen Vertreter" zurückgreifen, da er wesentliche Aspekte der Thematik, auch unter Einbeziehung von maßgeblichen Schnittstellen, verdeutlicht.
Zum Beitrag ...








