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Resolution zur Finanzierung der Eingliederungshilfe


Einstimmig verabschiedet durch die LWV-Verbandsversammlung am 24. Juni 2009

„Zum 1. Januar 2009 ist die Konvention der Vereinten Nationen zum Schutz und zur Förderung der Rechte behinderter Menschen durch ein Bundesgesetz in Kraft getreten. Die 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) will im Herbst 2009 ein Eckpunktepapier für eine Gesetzgebung zur Reform der Eingliederungshilfe vorlegen.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist einer der größten Leistungsträger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Über 90 % des Haushaltes des Kommunalverbandes sind bereits Sozialausgaben mit der Eingliederungshilfe als größtem Ausgabeblock. Derzeit gibt der Landeswohlfahrtsverband für die Eingliederungshilfe jährlich über 1 Milliarde Euro für insgesamt ca. 35.000 Leistungsberechtigte (Anmerkung: Zahl ohne Leistungsempfänger Hessisches Blindengeldgesetz) aus.

Mit diesen Geldern werden Menschen mit Behinderungen und ihre Familien mit dem Ziel des Nachteilsausgleichs und der Sicherung der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unterstützt. Diesen Auftrag hat er vom Land Hessen in Umsetzung bundesgesetzlicher Regelungen – Sozialgesetzbücher IX und XII – erhalten. Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist durch seine gute fachliche und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung verlässlicher Partner sowohl für die Menschen mit Behinderung als auch für die Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Der Landeswohlfahrtsverband Hessen stellt jedoch mit Sorge fest, dass insbesondere aufgrund der demographischen Entwicklung die Zahl der Menschen mit besonderen Unterstützungsbedarfen seit Jahren erheblich zunimmt. Dies wird sich auch aufgrund des medizinischen Fortschritts weiter fortsetzen. Diese für sich betrachtete positive Entwicklung trägt aber dazu bei, dass der Landeswohlfahrtsverband die Grenzen seiner finanziellen Leistungsfähigkeit erreicht hat. Trotz der vom Landeswohlfahrtsverband ergriffenen Maßnahmen zur Kostendämpfung ergaben sich in den letzten Jahren durchschnittliche Mehrausgaben im Sozialhilfehaushalt des Verbandes von bis zu 3 %. Der Landeswohlfahrtsverband sieht daher sowohl die inhaltliche Fortentwicklung als auch die Sicherung des bisher erreichten Niveaus der Leistungen der Eingliederungshilfe gefährdet.

Der Landeswohlfahrtsverband bedauert, dass in den Beratungen zwischen Bund und Ländern offenbar weder Überlegungen zu einem eigenständigen Leistungsgesetz außerhalb des Fürsorgerechts (SGB XII) angestellt wurden, noch ein Kompromiss in der Frage der Einführung eines Bundesteilhabegeldes gefunden wurde, das bereits im Jahr 2004 vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge in die Diskussion eingebracht worden ist.

Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen fordert daher insbesondere die Bundesregierung auf, ihre ablehnende Haltung gegenüber einer Bundesbeteiligung an den Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen aufzugeben und im ersten Schritt die Empfehlung des Deutschen Vereins zum Bundesteilhabegeld in ihren Kernpunkten umzusetzen.
Im Jahr des Inkrafttretens der UN-Konvention fordert die Verbandsversammlung: Die Mitverantwortung des Bundes für Menschen mit Behinderungen darf sich nicht auf die Schaffung anspruchsbegründender Rechtsgrundlagen beschränken, sondern muss auch die Beteiligung an den erforderlichen finanziellen Mitteln umfassen!“