Newsletter vom 17.12.2008
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute erhalten Sie den 2. Newsletter des Integrationsamtes mit Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben, von denen wir hoffen, dass diese Ihr Interesse finden.
Um Ihnen den Zugang zu älteren Ausgaben der Newsletter zu ermöglichen, besteht bereits seit dem Erscheinen des ersten Newsletter auf der Internetseite des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen ein Archiv.
Haben Sie Informationen zu dem Thema "Behinderte Menschen im Beruf - Integrationsamt", die für andere interessant sein könnten? Wünsche, Anregungen und Fragestellungen zum Newsletter nehmen wir gern entgegen.
Senden Sie eine E-Mail an kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de.
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
Wir wünschen Ihnen ein ruhiges und besinnliches Weihnachtsfest sowie alles Gute im Neuen Jahr.
Ihre
Newsletter-Redaktion
Inhalt:
Kursangebot 2009
BIH-Online-Akademie
LWV Hessen mit internationalen Beziehungen ...
Verlängerung des 4. Hessischen Schwerbehindertenprogramms (HSP4) mit dem Hessischen Sozialministerium, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und den optierenden Kommunen
Kursangebot 2009
Ab sofort steht Ihnen das Kursangebot des Integrationsamtes für 2009 im Internet zur Verfügung. Auch im kommenden Jahr werden wieder eine Vielzahl von Grund- und Aufbaukurse angeboten.
Ein wichtiges Thema in den Unternehmen und Dienststellen ist auch weiterhin das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM). Wir bieten hierzu neben einer Informationsveranstaltung auch erstmals einen Workshop an, der sich an erfahrene Mitglieder von Integrationsteams wendet und bei dem der Erfahrungsaustausch im Mittelpunkt steht.
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.
Falls Sie das Kursangebot lieber als Broschüre erhalten möchten, schreiben Sie eine E-Mail an: kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de. Wir werden Ihnen das Kursangebot auf dem Postweg zusenden.
BIH-Online-Akademie
Zu dem Thema "Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)" haben die Integrationsämter Mitte Oktober 2008 die BIH-Online-Akademie in Betrieb genommen, womit neue Wege im Internet beschritten werden. Die Akademie soll eine flexible und unbürokratische Einführung des BEM unterstützen, besonders in kleinen und mittleren Betrieben. Dabei wendet sich das Angebot an alle Akteure, die nach dem SGB IX am BEM beteiligt sind:
» Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Beauftragte der Arbeitgeber,
» Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen,
» betriebliche Experten, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit
» externe Partner wie Integrationsämter, Rehabilitationsträger, Versicherungsträger und Integrationsfachdienste.
In der Online-Akademie finden Sie im Bereich "Wissen" eine interaktive Einführung zum BEM mit individueller Auswertung, Beispiele aus der Praxis, eine Sammlung relevanter Urteile sowie Handlungshilfen zum Download. Fachforen und Experten-Chats bieten die Möglichkeit, Informationen und Erfahrungen auszutauschen, in der "Sprechstunde" werden individuelle Fragen behandelt.
» Erfahrungen austauschen...
» Experten um Rat fragen...
» Bescheid wissen...
» gute Praxis kennen lernen...
» Hilfen gezielt nutzen...
Wir laden Sie herzlich zu einem Besuch der BIH-Online-Akademie ein.
LWV Hessen mit internationalen Beziehungen ...
Im Mittelpunkt des Besuches einer Delegation aus Südkorea stand der Austausch über die Erfahrungen zu dem Thema "Integration von schwerbehinderten Menschen in das Arbeitsleben."
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Verlängerung des 4. Hessischen Schwerbehindertenprogramms (HSP4) mit dem Hessischen Sozialministerium, der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit und den optierenden Kommunen
Der Verbandsversammlung des LWV Hessen hat in ihrer Sitzung am 17.12.2008 dem Vorschlag des Hessischen Sozialministeriums vom 28.10.2008 entsprochen und einer Verlängerung des HSP4 um zwei Jahre bis zum 31.12.2010 bei gleichzeitiger Aufstockung des Finanzvolumens auf einen Betrag in Höhe von 11 Mio. Euro zugestimmt.
Die Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit (RD Hessen) und die optierenden Kommunen erhalten aus Mitteln der Ausgleichsabgabe jährlich einen Betrag in Höhe von insgesamt 2,2 Mio. Euro.
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