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Newsletter vom 19.04.2010


Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

heute erhalten Sie den 5. Newsletter des Integrationsamtes beim Landeswohlfahrtsverband Hessen mit Themen zur Teilhabe am Arbeitsleben, von denen wir hoffen, dass diese Ihr Interesse finden.

Haben Sie Informationen zu dem Thema "Behinderte Menschen im Beruf - Integrationsamt", die für andere interessant sein könnten?
Anregungen, Wünsche und Fragestellungen zum Newsletter nehmen wir gern entgegen.

Senden Sie eine E-Mail an kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de.

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Ältere Ausgaben unserer Newsletter finden Sie in unserem Archiv.

Ihre
Newsletter-Redaktion






Inhalt:

Wahl der Schwerbehindertenvertretung
Kursangebot 2010
Kundenbefragung
Job Coaching soll Arbeitsplätze sicherer machen
BSG urteilt zugunsten Hörbehinderter
"Arbeitsplätze gestalten - Gesundheit erhalten"
"Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung für schwerbehinderte Menschen"
Handbuch neu aufgelegt






Wahl der Schwerbehindertenvertretung

In 2010 stehen wieder Wahlen für die Schwerbehindertenvertretungen an. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Mehr Handlungssicherheit bei Vorbereitung und Durchführung der Wahlen gibt die Broschüre "Wahl der Schwerbehindertenvertretung". Die überarbeitete Auflage berücksichtigt die neueste Rechtsprechung und Literatur zu diesem Thema. Die Broschüre können Sie kostenlos beim Integrationsamt bestellen oder hier. als PDF-Datei herunterladen.

Neben der Broschüre stehen Ihnen als praxisgerechte Hilfsmittel ein Wahlkalender als Schnellübersicht und ein Plakat "Behinderte Menschen wählen" als Blickfang für Aushänge zur Verfügung.
Spezielle Kursangebote zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Integrationsamtes.




Kursangebot 2010

Das Kursangebot des Integrationsamtes für 2010 offeriert Ihnen eine Vielzahl von Grund-, Aufbau- und Spezialkursen sowie Informationsveranstaltungen zum Schwerbehindertenrecht. Anmeldungen können Sie uns per Internet, E-Mail oder Postkarte zuleiten. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Neben der Wahl der Schwerbehindertenvertretung ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement ein zentrales Thema in den Unternehmen und Dienststellen. Hierzu bieten wir neben drei Informationsveranstaltungen zwei Workshops an, die sich an erfahrene Mitglieder von Integrationsteams wenden. Neu in das Kursangebot aufgenommen haben wir für Sie die Kurse „Was ist zu tun im Kündigungsschutz-Verfahren?“ und "Personalmanagement in Integrationsprojekten" (Workshop).

Erstmals bieten wir ab 2010 zertifizierten Disability Managern Weiterbildungsstunden zur Zertifikatserhaltung bei der Teilnahme an unseren Kursen und Infoveranstaltungen an. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat verschiedene Kurse und Infoveranstaltungen zur Rezertifizierung anerkannt.

Das Kursangebot finden Sie auf unserer Website:
www.integrationsamt-hessen.de.
Mit einer E-Mail können Sie es auch als Broschüre bestellen:
kontakt-integrationsamt@lwv-hessen.de.




Kundenbefragung

Mit dem Kursangebot für das Jahr 2010 wurde im Dezember 2009 ein Fragebogen versandt. Es interessierte uns, welche Personen in welchen Funktionen unser Angebot nutzen, inwieweit Informationen im Internet zugänglich sind und wie die Kunden unsere Arbeit und den Kontakt zum Integrationsamt einschätzen. Bei der Kundenbefragung konnten einzelne Aspekte mit Noten von "sehr gut" bis "nicht gut" beurteilt werden.

Die Auswertung aller Fragebögen ergab einen Gesamtdurchschnitt von 1,72. Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Das Kursangebot wurde durchweg positiv bewertet. Auch Gliederung, Verständlichkeit und Struktur des Programmheftes, die enthaltenen Informationen und das neue Layout fanden Anklang. Die häufigsten Rückmeldungen erhielten wir auf die Frage der Kontakte zum Integrationsamt. Die Antworten verdeutlichen, dass die Mitarbeiter/innen regelmäßig in gutem und engem Kontakt mit ihren Kunden stehen. Ihre Arbeit wird als unbürokratisch, kompetent und freundlich eingeschätzt.

Kritikpunkte waren der zum Teil späte Versand der Zusagen oder fehlende Anfangs- und Endzeiten für die einzelnen Tage bei mehrtägigen Veranstaltungen. Das wollen wir nachbessern. Dort wo es möglich ist, organisatorische Abläufe zu verbessern, greifen wir die Anregungen gerne auf und werden Themenvorschläge für künftige Kursangebote berücksichtigen. Vielen Dank an alle, die sich beteiligt haben!




Job Coaching soll Arbeitsplätze sicherer machen

Für schwerbehinderte Beschäftigte, für die am bisherigen Arbeitsplatz ein Qualifizierungsbedarf entstanden ist, gibt es das Job Coaching. Job Coaching ist ein betriebsintegriertes, zeitlich begrenztes Arbeitstraining, das vom Integrationsamt gefördert werden kann. Ausführlicher über Job Coaching informiert ein neues Faltblatt des Integrationsamtes. Es kann unter Publikationen heruntergeladen werden.

Sämtliche Publikationen des Integrationsamtes stehen auf unserer Internetseite für Sie bereit. Nur ein paar Klicks und schon können Sie sich ausführlich über die vielfältigen Themengebiete des Integrationsamtes informieren und sich einen ersten Überblick verschaffen.




BSG urteilt zugunsten Hörbehinderter

Viele hörbehinderte Menschen wünschen sich digitale Hörgeräte, die analogen Hörgeräten überlegen, aber meist auch teurer sind. Unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe die Krankenkasse die Kosten für ein digitales Hörgerät zu tragen hat und ob sie ihre Leistungspflicht auf einen Festbetrag begrenzen kann, ist jetzt höchstrichterlich geklärt.

Der 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat Ende 2009 entschieden, dass die Krankenkasse für die medizinische Versorgung eines nahezu ertaubten Versicherten mit einem digitalen Hörgerät über einen Festbetrag hinaus auch die restlichen Kosten zu tragen hat. Zum Ausgleich von Hörbehinderungen haben die Krankenkassen die Kosten für Hörgeräte zu tragen, die nach dem Stand der Medizintechnik die bestmögliche Angleichung an das Hörvermögen gesunder Menschen erlauben. Daran müssen auch die Festbeträge der Krankenkassen ausgerichtet werden.

Demzufolge begrenzt der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag die Leistungspflicht der Krankenkasse dann nicht, wenn er für den Ausgleich der Behinderung objektiv nicht ausreicht. Das beurteilt sich nach den Versorgungsanforderungen der jeweils betroffenen Gruppe von Versicherten, hier der etwa 125.000 Personen mit einem Hörverlust von nahezu 100%. Sie konnten nach Überzeugung des BSG mit den für Baden-Württemberg im Jahr 2004 geltenden Festbeträgen nicht ausreichend versorgt werden.




"Arbeitsplätze gestalten - Gesundheit erhalten"

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen e. V. und das Integrationsamt bieten auch in 2010 Informationsveranstaltungen für Schwerbehindertenvertretungen, Beauftragte der Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte an. Das Thema der diesjährigen Veranstaltungen lautet:"Arbeitsplätze gestalten - Gesundheit erhalten"
Auf den Tagungen in Großenlüder und Frankenberg haben sich bereits jeweils ca. 100 Teilnehmer/innen informiert.

Weitere Veranstaltungen sind am

  • 28.04.2010 in Obertshausen

  • 01.09.2010 in Baunatal

  • 22.09.2010 in Großen-Buseck

  • 29.09.2010 in Kelkheim/Taunus.
Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 9.30 Uhr und enden mit einem gemeinsamen Mittagessen gegen 14.00 Uhr.

Im Mittelpunkt dieser Tagungen stehen folgende Fachvorträge/Gesprächsrunden:

» Gesund im Betrieb – aus der betriebsärztlichen Praxis
Ein Arbeitsmediziner berichtet aus seiner täglichen Praxis im Betrieb.

» Arbeitsplatzgestaltung - Aus der Praxis des Technischen Beratungsdienstes HessenBeispiele für technische Arbeitsplatzausstattungen und die Möglichkeiten der behinderungsgerechten Arbeitsplatzgestaltung werden vom Technischen Beratungsdienst des Integrationsamtes anschaulich erläutert.

» Expertengespräch - Wer zahlt?Vertreter des Sozialverbandes VdK Hessen-Thüringen e. V. und des Integrationsamtes erklären anhand von Beispielfällen, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welcher Träger die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbringt.

Folgende Informations- und Beratungsstände sind vorgesehen:

  • Agentur für Arbeit

  • Integrationsamt

  • Integrationsfachdienst

  • Sozialverband VdK Hessen-Thüringen

  • Versorgungsamt
Wenn Sie Schwerbehindertenvertreter, Arbeitgeber-Beauftragter, Betriebs- oder Personalratsmitglied sind und an einer der Veranstaltungen teilnehmen möchten, können Sie sich hier anmelden.




"Arbeitsmarkt und Soziale Sicherung für schwerbehinderte Menschen"

Die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise zeigen sich auch bei der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen. Dieser Personenkreis ist von der negativen Entwicklung am Arbeitsmarkt besonders bedroht. Der DGB Bezirk Hessen-Thüringen und das Integrationsamt laden zu einer Fachtagung während des Hessentages nach Stadtallendorf ein. Die Veranstaltung findet am 1. Juni 2010 von 10 - 16 Uhr im Bürgerhaus Stadtallendorf-Hatzbach statt.

Ingo Nürnberger vom Bundesvorstand des DGB referiert zu dem Thema
"Von gleichberechtigter Teilhabe am Arbeitsmarkt weit entfernt, Reformbedarf bei der sozialen Absicherung von Menschen mit Behinderung". Werner Feldes vom Bundesverband der IG-Metall zeigt neue Impulse zu dem Thema "Prävention und Rehabilitation gehen immer vor" auf.

Am Nachmittag werden zwei Workshops angeboten: Martin Bauer von der DGB-Rechtschutz GmbH leitet den Workshop "Neuregelung der Regelleistungen im SGB II für Schwerbehinderte und ihre Familien". Zu dem Thema "Wie tragen die Zugangskriterien zur Erwerbsminderungsrente dem veränderten Arbeitsmarkt Rechnung?" wird ein Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Hessen Stellung nehmen und den Workshop leiten.

Für die Veranstaltung können Sie sich beim DGB Hessen-Thüringen in Frankfurt anmelden.




Handbuch neu aufgelegt

Das Integrationsamt hat das Handbuch "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Nachteilsausgleiche" vollständig neu aufgelegt. Es kann kostenlos beim Integrationsamt bestellt oder als PDF-Datei unterer Publikationen heruntergeladen werden.

Die Publikation informiert über Rechte, Hilfen und Ermäßigungen, die schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen können. Im ersten Teil wird dargestellt, welche Hilfen das Integrationsamt und die Rehabilitationsträger im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen und deren Arbeitgeber bereithalten. Der zweite Teil konzentriert sich auf allgemeine Nachteilsausgleiche, wie zum Beispiel soziale Sicherung, Steuerermäßigungen, Mobilitäts- und Kommunikationshilfen.