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18.06.2008

LWV-Verbandsversammlung: Vereinbarung soll auch in Zukunft Qualität und Ausbau des Betreuten Wohnens sichern – Wichtige Ergänzung zum Gesetzentwurf fördert Wohl der Menschen mit Behinderung

| Bild: Verwaltungsausschuss und Präsidium während der Verbandsversammlung am 18.6.2008
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Kassel (lwv): In einer heute einstimmig verabschiedeten Resolution hat sich die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) für ein gleichmäßig ausgebautes und qualitätsorientiertes Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung stark gemacht. Dazu müsse eine landesweite Vereinbarung, die zum Jahresende 2008 ausläuft und die von Kommunalen Spitzenverbänden, dem Hessischen Sozialministerium und den Leistungsanbietern abgeschlossen wurde, verlängert werden. Mit der Vereinbarung soll einvernehmlich sichergestellt werden, dass mit den regionalen Hilfeplankonferenzen weiterhin ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Verfügung steht, in dem passgenaue Hilfen mit den Beteiligten entwickelt werden. Weiterhin möchten die Abgeordneten mit der Vereinbarung fortschreiben, dass der LWV den Landkreisen und kreisfreien Städten die laufenden Kosten des Lebensunterhaltes für die Menschen, die im Betreuten Wohnen leben, erstattet. Nur auf der Grundlage einer neuen Vereinbarung könne die bewährte Kooperation zum Wohl der Menschen mit Behinderung fortgesetzt werden, hieß es in der Plenardebatte.


Damit bezogen sich die Abgeordneten auf einen Gesetzentwurf zum Betreuten Wohnen, der am Montag in einer Anhörung des Sozialpolitischen Ausschusses im Hessischen Landtag beraten wurde. Der Gesetzentwurf sieht vor, dem LWV die Zuständigkeit für das Betreute Wohnen für Menschen mit Behinderung bis 2012 zu übertragen. In der Anhörung hatte LWV-Landesdirektor Uwe Brückmann dafür plädiert, die Zuständigkeit beim LWV zu belassen und damit den Grundsatz „Hilfen aus einer Hand“ zu sichern (siehe Pressemitteilung vom 16. Juni 2008). Zahlreiche Institutionen, die bei der Anhörung Stellung nahmen, sprachen sich ebenfalls für den Verbleib dieser Aufgabe beim LWV aus.