Betreutes Wohnen für behinderte Menschen: Neue Vereinbarung ebnet Weg zum weiteren Ausbau
Kassel (lwv): Die Verbandsversammlung des LWV hat in ihrer heutigen Sitzung einer "Vereinbarung über die Zuständigkeit, die Finanzierung und den landesweit gleichmäßigen Ausbau von Angeboten im Bereich des Betreuten Wohnens für behinderte Menschen" zugestimmt. Kern dieser Vereinbarung ist, dass für den befristeten Zeitraum von 2005 - 2008 die volle Kostenverantwortung für den Bereich des Betreuten Wohnens auf den LWV übergeht und in dieser Zeit ein landesweiter Ausbau des Betreuten Wohnens forciert wird. "Die Vereinbarung baut auf der bundesweiten Vorreiterrolle des LWV beim Betreuten Wohnen auf. Mit 0,94 Plätzen pro 1.000 Einwohnern gibt es in Hessen fast doppelt soviel Plätze im Betreuten Wohnen wie im Bundesdurchschnitt. Mehr als 550 Mio. Euro konnten seit 1986 durch den Ausbau des Betreuten Wohnens eingespart werden, weil so teurere Heimplätze nicht belegt werden mussten. Der Kostenanstieg bei den Sozialhilfeaufwendungen konnte so erfolgreich gedämpft werden", sagte LWV-Landesdirektor Lutz Bauer. Ziel der Vereinbarung sei es, so Erster Beigeordneter Uwe Brückmann, jährlich mindestens 440 neue Plätze im Betreuten Wohnen einzurichten, und dies in neuen, innovativen Wohn- und Organisationsformen.
Die Vereinbarung, die bereits von Hessischem Sozialministerium, dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag und dem LWV mit dem Ziel der abschließenden Entscheidung in den jeweils zuständigen Gremien paraphiert worden war, bestimmt neben den Ausbauzielen auch die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Regelungen. So werden u. a. die Zusammensetzung und die Aufgaben von sog. Belegungskonferenzen in Landkreisen und Städten definiert. Sie sollen die Versorgung der behinderten Menschen im Betreuten Wohnen in ihrer jeweiligen Region transparent machen und eine noch zielgenauere Steuerung ermöglichen. Landesweit, so sieht die Vereinbarung vor, wird die Entwicklung des Betreuten Wohnens durch eine Fachkommission begleitet, die jährlich die Bestands- und Entwicklungszahlen auswertet. Neben den oben genannten Vertragspartnern müssen nun noch die 21 Landkreise und 5 kreisfreie Städte Hessens ihren Beitritt zur Vereinbarung erklären.








