ZSP Bergstraße: Offizielle Eröffnung der Bibliothek mit behindertengerechtem Arbeitsplatz
Sperrfrist: 1. April 2004, 10 Uhr
Kassel/Heppenheim (lwv): Als Gewinn für viele bezeichnete der Landesdirektor des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen (LWV), Lutz Bauer, die neue Patienten- und Ärztebibliothek im Zentrum für Soziale Psychiatrie Bergstraße in Heppenheim heute bei der offiziellen Einweihung. Im Rahmen der Bibliothekseinweihung wurde auch offiziell der neu geschaffene Arbeitsplatz für einen behinderten Mitarbeiter in der Bücherei seiner Bestimmung übergeben. Die neue Bibliothek, die in drei ehemaligen Casinoräumen des ZSP untergebracht ist, fasst den Bücherbestand der verschiedenen Einrichtungsbereiche zentral zusammen. Die Inventarisierung der Bücher und die zentrale Ausleihe liegt in der Verantwortung des behinderten Beschäftigten Horst Lipps. Die Einrichtung seines Arbeitsplatzes ist von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), dem Integrationsamt beim LWV und dem ZSP selbst finanziert worden.
Die neue Bibliothek ist im Wesentlichen in drei Bereiche aufgegliedert. Da ist zum einen die öffentliche Patientenbibliothek, die ein weites Themenspektrum vom Kriminalroman bis zum Sachbuch bietet. Hier können Patienten, Mitarbeiter und Besucher im Lesenswerten stöbern und Bücher ausleihen. In der nicht öffentlichen, sog. Ärztebibliothek sind dagegen die medizinischen Fachbücher zentral zusammengefasst. Die Ausleihe der zum Teil sehr hochwertigen Bücher ist nur begrenzt und nur den Mitarbeitern des Hauses möglich. In einem weiteren Teil steht den Bibliotheksnutzern ein Lesesaal offen.
Die Organisation der Bibliothek liegt bei Horst Lipps, einem ehemaligen Krankenpfleger im ZSP. Aufgrund einer Schwerbehinderung ist er nicht mehr in der Lage, diesen Beruf auszuüben. Für Herrn Lipps wurde mit Hilfe eines beratenden Ingenieurs vom LWV-Integrationsamt ein behindertengerechter PC-Arbeitsplatz geschaffen, der auch eine Tätigkeit im Rollstuhl ermöglicht. Einen wesentlichen Teil der behinderungsbedingten Mehrkosten beim Umbau und der Ausstattung des Arbeitsplatzes sowie Schulungskosten von insgesamt 115.000 € hat die BfA finanziert, 40.000 € steuerte das LWV-Integrationsamt bei, und weitere Mittel hat das ZSP selbst zur Verfügung gestellt. So konnte eine Kündigung des Mitarbeiters verhindert werden.








