Schwalm-Eder-Kreis: Modellprojekt erfolgreich angelaufen
Sperrfrist: 21. April 2004, 15 UhrKassel/Homberg (Efze) (lwv): Im Februar 2002 wurde der Startschuss für ein Modellprojekt zur schulischen Integration körperlich, geistig und mehrfach behinderter Kinder im Schwalm-Eder-Kreis gegeben. Gut zwei Jahre später haben Landrat Frank-Martin Neupärtl und der Erste Beigeordnete des LWV, Uwe Brückmann, für die beiden Vertragspartner Schwalm-Eder-Kreis und LWV Hessen eine positive Bilanz gezogen: In drei von insgesamt vier Fällen, die in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe, bestehend aus LWV, Landkreis und Staatlichem Schulamt, bisher beraten wurden, konnte eine Internatsunterbringung oder eine lange und strapaziöse tägliche Anfahrt vermieden werden. Die Vertragspartner haben nun vereinbart, dass diese Hilfen dauerhaft gewährt werden sollen.
Den Kindern wurde vom LWV eine zusätzliche Förderung bewilligt, mit der sie am heimatlichen Schulort bleiben können. "Entwicklungsfördernd ist vor allem, dass die Kinder durch gezielte und individuelle Hilfen in ihrem vertrauten sozialen Umfeld bleiben können", resümierte Uwe Brückmann das Projekt: "Nach den positiven Erfahrungen im Schwalm-Eder-Kreis wollen wir mit weiteren Landkreisen in Kontakt treten, um über eine Ausweitung des Modellprojektes zu verhandeln." Landrat Neupärtl hob die vertrauensvolle Kooperation zwischen den Beteiligten in der gemeinsamen Arbeitsgruppe hervor: "Dies geschah stets mit umfassender Beteiligung der Eltern, der Elternwunsch war mit ausschlaggebend für die Entscheidung der Fachleute in der Arbeitsgruppe."
Neupärtl und Brückmann sind sich einig, dass das Modellprojekt Anforderungen an eine bedarfsgerechte, integrative und möglichst früh einsetzende Förderung von Menschen mit Behinderungen erfülle: "Auch hier gilt der Grundsatz des 'Ambulant vor stationär', weil so stabile soziale Strukturen gefördert werden. Des weiteren trägt das Projekt zur Kostendämpfung der wachsenden Sozialausgaben bei."
Im Februar 2002 unterzeichneten Schwalm-Eder-Kreis und LWV eine "Kooperationsvereinbarung zur schulischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit einer körperlichen, geistigen und mehrfachen Behinderung im Schwalm-Eder-Kreis". Die Vereinbarung ermöglicht wohnortnahe Alternativen zur schulischen Versorgung von behinderten Kindern und Jugendlichen. Der LWV verpflichtet sich darin, ambulante Hilfen für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu gewähren, um eine voll- oder teilstationäre Unterbringung, z. B. in einem entfernt gelegenen Internat, zu vermeiden. Ohne gesetzliche Ver-pflichtung stellt er für die ambulanten Hilfen bis zu zwei Drittel der Kosten zur Verfügung, die ansonsten entstünden.
Individuelle Fördermaßnahmen in drei von vier beratenen Fällen ermöglichen nun den Besuch der örtlichen Grundschule. Dort erhalten die Kinder entweder eine zusätzliche personelle Betreuung oder eine besondere Ausstattung. So wurde in einem Fall ein therapeutisch gestalteter Stuhl mit Tisch beschafft, um dem Schüler die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. In einem Fall wurde zugunsten einer Internatsunterbringung entschieden, da die tägliche Betreuung des Kindes im Elternhaus nicht hätte geleistet werden können. Durch die Beratung in der Arbeitsgruppe konnten vorhandene und zusätzlich benötigte Ressourcen für den Schulbesuch der Kinder ermittelt werden. Wichtige Erkenntnisse erbrachte eine intensive Einschulungsberatung mit den Eltern.








