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Trägerübergreifendes Persönliches Budget
[ Themen: 1 | Beiträge: 41 ]
Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Hiermit wird in Deutschland weitgehend Neuland betreten, insbesondere dann, wenn das Persönliche Budget trägerübergreifend, d. h. durch mehrere Rehabilitationsträger gemeinsam erbracht wird. Nachdem durch das SGB IX 2001 erste Möglichkeiten für diese Form der Leistung eröffnet wurden, führen die zum 01. Juli 2004 wirksam gewordenen Konkretisierungen dieser Regelungen im SGB IX in Verbindung mit der zur gleichen Zeit in Kraft getretenen Budgetverordnung zu einer deutlichen Aufwertung des Persönlichen Budgets.
Das Trägerübergreifende Persönliche Budget stellt alle Beteiligten vor große Veränderungen und Herausforderungen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine 3 1/2 jährige Erprobungsphase (Laufzeit: 01.07.04 bis 31.12.07) vorgesehen, die wissenschaftlich begleitet wird. In 8 Modellregionen in Deutschland werden Verfahren zur Umsetzung von Persönlichen Budgets entwickelt und erprobt. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur der Hilfen für Menschen mit Behinderungen betrachtet werden.
Zwei dieser Modellregionen sind die hessischen Landkreise Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf. Der LWV Hessen hat mit diesen Gebietskörperschaften sowie dem Hessischen Sozialministerium eine Vereinbarung über die Durchführung des bundesweiten Modellprojektes abgeschlossen.
Ab dem 01. Januar 2008 soll ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget eingeführt werden. Aber bereits jetzt können Leistungen zur Teilhabe auch außerhalb der Modellregionen durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Thema und sind sehr an Ihrer Meinung interessiert.
Hier geht es zur Diskussion ...
Mit dem Persönlichen Budget gibt der Gesetzgeber Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohten Menschen die Möglichkeit, ihren Bedarf an Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in eigener Verantwortung und Gestaltung mit Hilfe eines monatlich ausgezahlten Geldbetrages (Budget) zu decken. Hiermit wird in Deutschland weitgehend Neuland betreten, insbesondere dann, wenn das Persönliche Budget trägerübergreifend, d. h. durch mehrere Rehabilitationsträger gemeinsam erbracht wird. Nachdem durch das SGB IX 2001 erste Möglichkeiten für diese Form der Leistung eröffnet wurden, führen die zum 01. Juli 2004 wirksam gewordenen Konkretisierungen dieser Regelungen im SGB IX in Verbindung mit der zur gleichen Zeit in Kraft getretenen Budgetverordnung zu einer deutlichen Aufwertung des Persönlichen Budgets.
Das Trägerübergreifende Persönliche Budget stellt alle Beteiligten vor große Veränderungen und Herausforderungen. Deshalb hat der Gesetzgeber eine 3 1/2 jährige Erprobungsphase (Laufzeit: 01.07.04 bis 31.12.07) vorgesehen, die wissenschaftlich begleitet wird. In 8 Modellregionen in Deutschland werden Verfahren zur Umsetzung von Persönlichen Budgets entwickelt und erprobt. Dabei sollen auch die Auswirkungen auf die Versorgungsstruktur der Hilfen für Menschen mit Behinderungen betrachtet werden.
Zwei dieser Modellregionen sind die hessischen Landkreise Groß-Gerau und Marburg-Biedenkopf. Der LWV Hessen hat mit diesen Gebietskörperschaften sowie dem Hessischen Sozialministerium eine Vereinbarung über die Durchführung des bundesweiten Modellprojektes abgeschlossen.
Ab dem 01. Januar 2008 soll ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget eingeführt werden. Aber bereits jetzt können Leistungen zur Teilhabe auch außerhalb der Modellregionen durch ein Persönliches Budget ausgeführt werden.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem Thema und sind sehr an Ihrer Meinung interessiert.
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