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LEISTUNGEN ZUR HOCHSCHULBILDUNG

LEISTUNGEN ZUR HOCHSCHULBILDUNG

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gehört es, einen angemessenen Beruf zu erlernen. Die Hochschulbildung ist ein möglicher Weg. Gleichberechtigte Teilhabe an der Hochschulbildung sicherzustellen ist unter anderem Aufgabe der staatlichen Ausbildungsförderung sowie der Hochschulen.

Der LWV Hessen kann Leistungen der Eingliederungshilfe erbringen. Hierfür ist ein Antrag notwendig. Typische Leistungen sind die Finanzierung von Hilfsmitteln und Assistenzleistungen (siehe unten: Wie wird die Leistung erbracht?). Notwendige Leistungen werden finanziert, wenn der Bedarf nicht von den Studierenden selbst gedeckt werden kann und die Verpflichtungen und sonstigen Möglichkeiten anderer Stellen ausgeschöpft sind.

Eine Unterstützung auf dem Weg in den Beruf erhalten Studieninteressierte und Studierende durch

  • Arbeitsagenturen (zum Beispiel durch eine Berufs- und Studienberatung),
  • Krankenkassen (zum Beispiel durch die Bereitstellung von Hilfsmitteln) oder
  • Hochschulen (zum Beispiel durch Beratungsangebote, barrierefreie Lern- und Arbeitsumgebungen, Vorlesekräfte oder digitale Lehr-, Lern- und Arbeitsmaterialien).

Schritte zur Leistung

  • Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Sind die Voraussetzungen erfüllt?

    Leistungen der Eingliederungshilfe zur Hochschulbildung können Personen erhalten, die durch eine Behinderung wesentlich in der Fähigkeit eingeschränkt sind, an der Hochschulbildung teilzuhaben oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind. Leistungen zur Hochschulbildung kommen meist für Studierende in Betracht, die körperlich behindert, blind, sehbehindert, gehörlos, schwerhörig oder seelisch behindert sind.

    Weitere Voraussetzungen sind insbesondere ein für das Berufsziel geeigneter und notwendiger Studiengang, die persönliche Eignung für das Berufsziel sowie eine für den Studiengang geeignete Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife) und ein Studienplatz an einer anerkannten Hochschule. 

  • Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Was ist eine wesentliche Behinderung?

    Wenn Sie einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe beim LWV stellen, muss der LWV prüfen, ob eine "wesentliche Behinderung" vorhanden ist.
    Dies ist der Fall, wenn zwei Voraussetzungen vorliegen:

    Erstens müssen Sie eine chronische Erkrankung haben, zum Beispiel

    • eine körperliche Erkrankung, auch Erkrankung des Gehirns, mit verschiedenartigen dauerhaften Folgen,
    • eine seelische Erkrankung und Abhängigkeitserkrankung,
    • eine geistige Beeinträchtigung,
    • eine Sinnesbeeinträchtigung wie Blindheit, Taubheit, fehlende Sprache oder andere Störungen der Wahrnehmung.

      Weitere Informationen erhalten Sie im Rahmen der Beratung durch den LWV Hessen oder den Träger der Rehabilitation, bei dem Sie einen Antrag gestellt haben.

    Zweitens muss Ihre Erkrankung Ihren Alltag so einschränken, dass eine selbstständige Lebensführung erschwert ist.

    Betroffen sein können die Bereiche

    • Haushaltsführung und Selbstversorgung,
    • Schulbesuch und Ausbildung,
    • Arbeitsleben,
    • Freizeitgestaltung,
    • Mobilität.

      Die Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Der Körper- und Gesundheitszustand muss zugleich von dem „für das Lebensalter typischen Zustand abweichen“.

    Leistungen der Eingliederungshilfe können auch Menschen in Anspruch nehmen, bei denen eine Behinderung droht. Dies wird in der Regel durch Ärztinnen und Ärzte im Rahmen einer Begutachtung festgestellt.

  • An wen kann ich mich wenden?

    An wen kann ich mich wenden?

    Um möglichst schnell und reibungslos zu klären, ob Sie einen Anspruch auf Leistungen zur Hochschulbildung haben, empfehlen wir frühzeitig die für behinderte Menschen eingerichteten Beratungsangebote der Hochschule in Anspruch zu nehmen. Die Behindertenbeauftragten sowie weitere Beratungsstellen der Hochschulen und Studierendenwerke ermitteln im Gespräch mit den angehenden Studierenden, in welchen Bereichen im Hochschulalltag eine Unterstützung notwendig sein kann und in welchem Umfang diese direkt an der Hochschule oder durch andere Stellen gedeckt werden kann. Zur Bedarfsermittlung und Dokumentation kann die Anlage Hochschulbildung verwendet werden.

    Ihr hessenweit zuständiger Ansprechpartner beim LWV ist

    Stephan Lauer
    Funktionsbereich Spezialisierte Leistungen
    Regionalverwaltung Wiesbaden
    Frankfurter Straße 44
    65189 Wiesbaden
    Telefon 0611 156 - 218
    Fax 0611 156 - 57218
    E-Mail stephan.lauer@lwv-hessen.de

  • Welche Formulare und Unterlagen?

    Welche Formulare und Unterlagen?

    Über unser Online-Formular können Sie einen 

    stellen. Dieser Antrag wird direkt online ausgefüllt und an den LWV Hessen übermittelt. Es ist nicht notwendig, den Antrag nachträglich auszudrucken und in Papierform an uns zu übersenden.

     
    Alternativ stehen Ihnen das Antragsformular und die außerdem erforderliche Anlage  Hochschulbildung als PDF-Dateien zur Verfügung. Sie können diese hier herunterladen, ausfüllen, auf Ihrem Rechner speichern und ausdrucken. Bitte schicken Sie die fertiggestellten Unterlagen unterschrieben an uns. Vollständige Unterlagen helfen uns, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten.

    Bitte beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX


    Bitte reichen Sie außerdem ein: 

    • eine amts- oder fachärztliche Stellungnahme zu Art, Umfang und Auswirkung der Behinderung,
    • eine Kopie des Zeugnisses über die Hochschulreife,
    • ein Nachweis über die beantragte oder vorliegende Zulassung zum Studium (z. B. Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule, ggf. den Bescheid der Zentralen Vergabestelle für Studienplätze (ZVS) oder den Antrag an die ZVS und die bisher erworbenen Leistungsnachweise in Kopie),
    • die Studienordnung und der Studienverlaufsplan (oder auch die Modulübersicht) des maßgeblichen Studiengangs,
    • bei der Beantragung eines Hilfsmittels beschreiben Sie bitte, zu welchen Zwecken innerhalb und außerhalb des Studiums das Hilfsmittel eingesetzt werden soll. Legen Sie bitte eine ärztliche Verordnung vor, die eine Begründung enthält, warum das Hilfsmittel notwendig ist. Bitte legen Sie mindestens zwei Kostenvoranschläge von mindestens zwei Anbietern vor (zum Beispiel von zwei Sanitätshäusern). Bitte lassen Sie von jedem Anbieter zusätzlich auch mögliche Produktalternativen verschiedener Hersteller oder Produktlinien in den Kostenvoranschlag einbeziehen,
    • ein Nachweis über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse und falls vorhanden: den Bescheid der Pflegekasse über die Einstufung in einen Pflegegrad,
    • sofern die Behinderung durch einen Unfall verursacht wurde, ist eine Mitteilung erforderlich, ob es sich dabei um einen selbstverschuldeten Unfall handelt oder ob dieser Unfall durch Fremdeinwirkung verursacht wurde; falls der Unfall durch Fremdeinwirkung verursacht wurde, sind zusätzlich folgende Angaben/Nachweise notwendig

      • Name und Anschrift des Unfallgegners,
      • ggf. Name und Aktenzeichen der gegnerischen Versicherung,
      • eine Mitteilung, ob eine Versicherung bereits Leistungen erbracht hat (zum Beispiel in Form einer Abfindung).

    Auf der Grundlage dieser Unterlagen entscheidet der LWV Hessen über die Kostenübernahme.

    Sie finden die Formulare für den Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe auch im Formular-Finder auf dieser Seite unten rechts.

  • Wie wird die Leistung erbracht?

    Wie wird die Leistung erbracht?

    Leistungen der Hochschulbildung umfassen die Kosten für behinderungsbedingt notwendige studienbezogene Mehrbedarfe. Lebenshaltungskosten (zum Beispiel Lebensmittel, Miete) oder Aufwendungen, die von allen Studierenden zu tragen sind (zum Beispiel Semesterbeiträge, Studiengebühren, Computer), werden daher nicht als Leistungen der Hochschulbildung finanziert.

    Typische Leistungen der Eingliederungshilfe zur Hochschulbildung sind behinderungsbedingt notwendige Hilfsmittel und Assistenzleistungen, die bezogen auf das Studium erforderlich sind und über die Bedarfe von nicht-behinderten Studierenden hinausgehen.

    Hilfsmittel

    Hilfsmittel werden durch die darauf spezialisierten Leistungserbringer bereitgestellt und mit dem LWV Hessen abgerechnet. Die Leistungen enthalten neben dem eigentlichen Hilfsmittel regelhaft auch Beratung, Anlieferung, Anpassung, Reparatur sowie eine umfassende Einweisung und Nachbetreuung in den sachgerechten Gebrauch.

    Assistenzleistungen

    Bedarfe an Assistenzleistungen, zum Beispiel zum Vorlesen nicht barrierefreier Materialien oder zum Anfertigen von Mitschriften, werden regelhaft durch Mitstudierende, Freunde, Bekannte, Familienangehörige gedeckt.

    Sofern diese Unterstützung nicht oder nicht immer kostenfrei zur Verfügung steht, kann eine Assistenzleistung im notwendigen Umfang auf Basis eines Minijobs durch den LWV Hessen finanziert werden. Die Studierenden werden dabei zum Arbeitgeber und organisieren die notwendige Umsetzung der Assistenzleistungen eigenständig, ggf. unterstützt durch Angehörige, die Hochschule oder Studierendenwerke.

    Die Studierenden melden die von ihnen ausgewählte Person bei der Minijobzentrale an. Die Studierenden erhalten eine monatliche Pauschalzahlung auf Grundlage des durch den LWV Hessen als Obergrenze festgestellten zeitlichen Bedarfs sowie des Mindestlohns, um die Assistenzkraft zu finanzieren.

    Der Bedarf wird dazu für das gesamte Semester festgestellt. Durch die Studierenden und ihre Assistenzkräfte sind Nachweise zu führen, die belegen, wie die Mittel verwendet wurden. Die Nachweise sind dem LWV Hessen monatlich vorzulegen. Liegen die Nachweise nicht rechtzeitig vor, können die monatlichen Zahlungen eingestellt werden. Am Ende eines Semesters erfolgt eine Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich für die vereinbarten Zwecke erbrachten und nachgewiesenen Assistenzleistungen.

  • Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Muss ich mich an den Kosten beteiligen?

    Leistungsberechtigte Personen sowie Unterhaltsverpflichtete müssen sich ggfs. finanziell an den Kosten beteiligen, wenn bestimmte Freigrenzen überschritten sind. Detaillierte Informationen dazu finden Sie hier.

Formular-Finder

Von Blindengeld bis
Persönliches Budget

Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Antrag auf Leistungen des LWV Hessen, aufgegliedert in Themengebiete.