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Wie wird das Gehörlosengeld beantragt?

Wie wird das Gehörlosengeld beantragt?

 

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WIE WIRD DAS GEHÖRLOSENGELD BEANTRAGT?

Auf unserer Homepage ist ein Antrag hinterlegt. Dieser muss ausgefüllt und unterschrieben werden. Es ist egal, ob Sie den grünen Antrag (den Sie vielleicht schon von uns zugeschickt bekommen haben) oder den Antrag von unserer Homepage nehmen. Es ist derselbe Antrag.

Zu dem Antrag gehört auch die Kontoerklärung. Auf diesem zusätzlichen Blatt tragen Sie die Bankverbindung ein, auf die das Geld überwiesen werden soll. Dieses Blatt muss von Ihnen unterschrieben werden.

WELCHE UNTERLAGEN SIND DEM ANTRAG BEIZUFÜGEN?

Beizufügen sind eine Kopie des Schwerbehindertenausweises (beide Seiten) mit dem Merkzeichen "Gl" und einem Grad der Behinderung von 100. Außerdem legen Sie bitte eine Kopie des letzten Bescheides des Versorgungsamtes bei. Auf diesem Bescheid muss auch bestätigt sein, dass Sie einen Grad der Behinderung von 100 haben und dass das Merkzeichen "Gl" vergeben wurde. Wenn der Bescheid alt ist, reicht er auch aus, wenn darin angegeben ist, dass Sie taub sind.

Außerdem benötigen Sie eine Kopie des Personalausweises (beide Seiten). Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, schicken eine Kopie ihres Passes und des gültigen Aufenthaltstitels.

Falls Sie im Antrag angegeben haben, dass Sie Ihre Schreiben per E-Mail erhalten möchten, wird Ihnen zusammen mit dem ersten Schreiben per Post Ihr Passwort mitgeteilt. Das Passwort ist nötig, damit niemand außer Ihnen selbst unsere Nachrichten an Sie lesen kann. Damit sind die Nachrichten noch einmal besonders gesichert. Bitte warten Sie den Eingang des Passwortes ab und beantragen Sie nicht vorher die Rücksetzung im Internet! Sie bekommen unsere Schreiben immer auch per Post.

Wenn der Antrag beim LWV eingegangen ist, wird ein Aktenzeichen vergeben und die Unterlagen werden geprüft. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird das Gehörlosengeld ab dem 01. des Monats, in dem der Antrag beim LWV eingegangen ist, bewilligt.

Derzeit bitten wir Sie, auf Anfragen nach dem aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Antrages zu verzichten. Seit der Verkündigung des Landesgehörlosengeldgesetzes sind sehr viele Anträge eingegangen, die von uns so schnell wie möglich abgearbeitet werden. Wenn Sie Ihren Antrag an uns geschickt haben oder aber bereits eine Anfrage von uns beantwortet haben, warten Sie bitte ab, bis Sie eine weitere Nachricht von uns erhalten. Wir bemühen uns, die eingegangenen Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten.