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Das Gesamtplanverfahren

Das Gesamtplanverfahren

Die Umsetzung des BTHG ist Aufgabe der zuständigen Leistungsträger der Eingliederungshilfe. Ab 2020 ist der LWV Hessen für erwachsene behinderte Männer und Frauen zuständig, die Kreise und kreisfreien Städte für Kinder und Jugendliche (sogenanntes "Lebensabschnittsmodell").

Künftig steht noch mehr im Mittelpunkt, welche persönlichen Wünsche und Ziele der Mensch mit Behinderung hat und welche Unterstützung dafür notwendig ist (= personenzentrierte Ausrichtung). Dabei werden alle Lebensbereiche des behinderten Menschen betrachtet (= ganzheitliche Bedarfsermittlung). An der Planung der Teilhabe und der Bedarfsermittlung wird der Leistungsberechtigte von Anfang an beteiligt. Dies entspricht der Zielsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Regionalteams Bedarfsermittlung und das Gesamtplanverfahren

Das sogenannte Gesamtplanverfahren meint Bedarfsermittlung und Planung der Teilhabe sowie Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung. In den vergangenen Jahren hat der LWV Hessen bereits in bestimmten Fällen die Bedarfsermittlung übernommen. Diese Aufgabe wird mit der Umsetzung des BTHG erweitert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung des  LWV Hessen sind in jeder Region in Hessen vertreten. Sie nehmen die Bedarfsermittlung, Beratung und Unterstützung vor bei 

  • Personen, die neu nach Leistungen zur Teilhabe nachfragen,
  • Personen, bei denen eine bedeutsame Veränderung bei der Unterstützung ansteht,
  • 10 Prozent der Personen, die bereits Leistungen erhalten, in Form von Zufallsstichproben.

Bei allen anderen Personen findet die Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung wie bisher durch die Leistungserbringer, die Sozialdienste der Kliniken und andere statt.

Fragen & Antworten zum Gesamtplanverfahren

  • Was ist der Gesamtplan?

    Was ist der Gesamtplan?

    Der Gesamtplan beschreibt die individuellen Ziele eines Menschen mit Behinderungen. Die im Einzelfall notwendigen Unterstützungsleistungen aller beteiligten Leistungsträger (z. B. LWV, Agentur für Arbeit, Rentenversicherung, Krankenkasse, Pflegekasse) werden darin zusammenfassend dargestellt.

  • Weshalb Gesamtplan?

    Weshalb Gesamtplan?

    Im Gesamtplan wird festgehalten, welche Ziele der Mensch mit Behinderung für sich verfolgen will und worin sein Unterstützungsbedarf besteht. Im Gesamtplan wird auch dokumentiert, wer welche Unterstützung in welchem Umfang erbringen muss. Durch den Gesamtplan wird also erreicht, dass alle Beteiligten wissen, was genau vereinbart wurde.

    Der Gesamtplan muss spätestens alle 2 Jahre überprüft bzw. neu erstellt werden.

  • Wie funktioniert das Gesamtplanverfahren?

    Wie funktioniert das Gesamtplanverfahren?

    Wenn Sie erstmals Unterstützung benötigen, erklären Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LWV Ihnen am Telefon, was Sie machen müssen, um eine Unterstützungsleistung zu erhalten. Sie prüfen dabei auch, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, der Unterstützungsleistungen der Eingliederungshilfe erhalten kann. Wenn Sie nach dieser Beratung Unterstützung in Anspruch nehmen können und wollen, werden Sie vom Regionalteam  Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung des LWV angerufen. Dieser macht mit Ihnen einen Termin aus.

    Im Rahmen eines persönlichen Gespräches wird zunächst gemeinsam mit Ihnen geklärt, wie ihr Unterstützungsbedarf konkret aussieht. Z. B. sprechen wir mit Ihnen darüber,

    • was Sie für sich erreichen wollen,
    • wobei sie Unterstützung benötigen,
    • in welchem Umfang Sie diese Unterstützung benötigen und
    • wie diese Unterstützung genau aussehen könnte.

    Im nächsten Schritt berät die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Regionalteams zur Bedarfsermittlung und Teilhabeplanung Sie darüber, welche Unterstützungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen und wo Sie sie erhalten können. Sie unterstützen Sie, wenn nötig, einen Antrag zu stellen und Kontakt mit Leistungsanbietern und anderen Hilfemöglichkeiten aufzunehmen und begleiten Sie bei Bedarf dorthin, damit Sie entscheiden können, was für sie das Richtige ist.

    Alle Dinge, die für Sie wichtig sind, werden in einem Plan aufgeschrieben. Auf dieser Grundlage bewilligt der LWV das Geld für Ihre Unterstützung.

  • Wer ist am Gesamtplanverfahren beteiligt?

    Wer ist am Gesamtplanverfahren beteiligt?

    Für die Planung Ihrer Unterstützung sind vor allem Sie selbst maßgeblich. Wenn Sie dies möchten, kann eine Person, der Sie vertrauen, oder ggf. Ihre gesetzliche Betreuerin oder Betreuer an dem Gespräch teilnehmen.

  • Wo findet das Gesamtplangespräch statt?

    Wo findet das Gesamtplangespräch statt?

    In der Regel kommt der Fachdienst zu dem Gesamtplangespräch zu Ihnen nach Hause. Im Einzelfall können wir uns auch an einem anderen Ort oder in unserem LWV-Regionalbüro vor Ort treffen.

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