Blick in eine Plenarsitzung der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen (Foto: Sidney Mayer)
08.10.2024
Kassel (lwv): Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen unterstützt die „Vorschläge zur Weiterentwicklung des Bundesteilhabegesetzes“ des Deutschen Landkreistages (DLT). 13 Punkte umfasst der Forderungskatalog des DLT, der im Mai dieses Jahres durch das Präsidium beschlossen wurde. Zu den Forderungen gehören unter anderem die vollständige Kompensation der kommunalen Mehrausgaben, die komplette Übernahme der Pflegekassenleistungen für behinderte Menschen in besonderen Wohnformen (früher: stationäre Einrichtung) sowie die Vereinfachung des Bedarfsermittlungsverfahrens.
Nahezu der gesamten Verbandsversammlung war es wichtig herauszustellen, dass das Bundesteilhabegesetz den Rahmen darstellt, in dem der LWV seinen Auftrag umsetzt. Die Abgeordneten erklärten dabei jedoch unter anderem, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern geeignete Wege finden müsse, wie die Ausgaben der Landkreise und Städte begrenzt und die Mehrbelastungen vollständig kompensiert werden könnten. Dazu gehörten notwendige Änderungen an den gesetzlichen Grundlagen des BTHG. „Als Landeswohlfahrtsverband sind wir Teil der kommunalen Familie und sehen es als unseren Auftrag an, das System des Bundesteilhabegesetztes dauerhaft und nachhaltig umzusetzen. Das geht jedoch nur, wenn alle gemeinsam die Last tragen und eben nicht überproportional die kommunale Ebene“, so Landesdirektorin Susanne Simmler. Der LWV trage die Forderungen des DLT vor allem aus dem Grunde mit, weil sie Landkreise und kreisfreie Städte stärken sollen. Der Bund solle gemeinsam mit den Ländern geeignete Wege finden, wie die Ausgaben begrenzt und die Mehrbelastungen vollständig kompensiert werden können.
Kurz- bis mittelfristig seien die Länder und der Bund in der Verantwortung, die durch das BTHG entstandenen kommunalen Mehrausgaben vollständig zu übernehmen. Dies gelte insbesondere für die Kostenübernahme der „systemwidrig finanzierten Leistungen“. „Aber auch der in der Eingliederungshilfe stark zunehmende Fach- und Arbeitskräftemangel erfordert aus unserer Sicht eine Beschränkung auf einfache und praktikable Vorgaben ohne unnötigen Aufwand. Die Entbürokratisierung und die Flexibilisierung sind dabei unabdingbar“, so Simmler weiter.
Die Eingliederungshilfe ist der größte Rehabilitationsträger. Sie erbringt laut DLT bundesweit pro Jahr Leistungen in Höhe von 23,2 Milliarden Euro an knapp einer Million Menschen. Für die überörtliche Eingliederungshilfe, die der LWV in Hessen erbringt, müssen die Landkreise und kreisfreien Städte rund 1,8 Milliarden Euro Verbandsumlage aufbringen. Damit stehen diese vor immensen Herausforderungen.
Zudem hat die Verbandsversammlung die zeitnahe praxisbezogene Bewertung der Inhalte der Rahmenverträge und weiterer Vorgaben zur Umsetzung des BTHG in Hessen beschlossen mit der Zielsetzung, sowohl pragmatische als auch möglichst flexible und am Menschen orientierte Verfahren mit allen Verfahrensbeteiligten zu implementieren. „Die Eingliederungshilfekommission mit allen Beteiligten hat hierzu in den letzten Wochen einige Dinge schon angefangen. Diesen Weg gilt es zu stärken“, so Landesdirektorin Simmler abschließend.