03.04.2025
Kassel (lwv): Ausgaben in Höhe von rund 2,537 Milliarden Euro (2024: 2,38 Milliarden Euro) haben die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen heute im Kasseler Ständehaus für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Für die Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen resultiert daraus eine Verbandsumlage in Höhe von 1,956 Milliarden Euro, die sie als Träger des Verbands finanzieren müssen. Das entspricht einem Hebesatz von 11,309 Prozent. „Die Finanznot unserer Träger und der ihnen angehörenden Städte und Gemeinden kann uns nicht egal sein, wir sind selbst Teil der kommunalen Familie“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler. „Wir haben die Reduzierung der Kostendynamik im Bereich der Eingliederungshilfe im Blick.“ Der LWV setze sich weiterhin dafür ein, Bund und Land bei der Finanzierung mit ins Boot zu holen und die Eingliederungshilfe von Leistungen zu befreien, „die nicht dorthin gehören“, so Simmler weiter. Um den Kostenanstieg für die Träger etwas abzufedern, nutzt der Verband 41 Millionen Euro aus Rücklagen. Allerdings sei dies letztmalig möglich, da die finanzielle Reserve aufgebraucht sei. Flankierend gebe es auch 2025 eine Haushaltssperre beim LWV, um Einsparungen bei den Sach- und Dienstleistungen zu erzielen, wie Simmler erklärt.
Als einen Hauptgrund für den in 2025 erneut gestiegenen Haushaltsansatz nennt LWV-Kämmerer Dieter Schütz die auch in diesem Jahr einzukalkulierenden Tariferhöhungen: „Sie führen zu höheren Personalkosten bei den Einrichtungen, die die Unterstützung und Betreuung der rund 64.200 Menschen mit Behinderungen in Hessen erbringen. Daraus ergeben sich höhere Vergütungssätze, die natürlich im LWV-Etat zu Buche schlagen.“
Auch die Tendenz, dass immer mehr Menschen einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe und der überörtlichen Sozialhilfe haben, ist ungebrochen – in 2025 sind es perspektivisch 600 Menschen mehr als 2024. Hinzu komme, so der LWV-Kämmerer, dass immer mehr Betroffene immer umfangreichere Unterstützungsleistungen benötigten.
Von den 2,537 Milliarden Euro Gesamtbudget wird der LWV 2,106 Milliarden Euro (rund 82 Prozent) für die Eingliederungshilfe und die überörtliche Sozialhilfe aufwenden. Das größte Ausgabenpaket innerhalb der Eingliederungshilfe – worunter auch die Leistungen des Blindengeldes und des Gehörlosen- und Taubblindengeldes fallen – ist die Unterstützung der behinderten Menschen beim Wohnen, bei der Arbeit und der Tagesstruktur. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch betriebsintegrierte Beschäftigungsplätze und das Budget für Arbeit. Zur überörtlichen Sozialhilfe gehören Leistungen, die als Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten unter anderem für wohnungslose Männer und Frauen aufgewendet werden.
Neben den Kosten für Eingliederungshilfe und Sozialhilfe sind im Haushalt 2025 Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer) in Höhe von rund 25,9 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 92,2 Millionen Euro. Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind 49,6 Millionen Euro eingeplant. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch viele Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder anderen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder.
Für die Personalkosten von 1.521,5 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der LWV-Förderschulen sind 149,8 Millionen Euro vorgesehen. Das entspricht einer Quote von lediglich 5,91 Prozent des Gesamthaushalts, ein im Vergleich zu anderen Verwaltungen sehr geringer Wert.
Rund 77 Prozent des Gesamtetats finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage (1,956 Milliarden Euro). Daneben erhält der LWV weitere finanzielle Mittel, unter anderem durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte von rund 11 Millionen Euro, außerdem 175 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich des Landes Hessen sowie rund 80 Millionen aus der Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger schwerbehinderte Menschen beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben.