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Neuigkeiten

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Wohnungslosigkeit

Aufmerksames Handeln schützt vor Erfrierung


Zur Hilfe für Menschen, die auf der Straße leben und von Erfrierung bedroht sind, hat die Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe einen Leitfaden entwickelt. (Foto: Fotolia)

Zur Hilfe für Menschen, die auf der Straße leben und von Erfrierung bedroht sind, hat die Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe einen Leitfaden entwickelt. (Foto: Fotolia)

Wenn das Thermometer im Winter Minusgrade anzeigt, sind wohnungslose Männer und Frauen davon bedroht zu erfrieren  gerade wenn sie sich nicht dazu entschließen können, eine der in den Großstädten zur Verfügung stehenden Notunterkünfte aufzusuchen, um dort die Nacht zu verbringen. Die Hessische Fachkonferenz Wohnungslosenhilfe hat deshalb einen Leitfaden zum Thema Erfrierungsschutz herausgegeben.  

Diese Orientierungshilfe zum Erfrierungsschutz soll Städte und Gemeinden dazu anregen, ihre Vorsorgemaßnahmen zu überprüfen, damit obdachlose Menschen vor dem Kältetod oder gesundheitlichen Folgen der Kälte bewahrt werden. Der Leitfaden gibt Anstoß zu einem Bündel konkreter Maßnahmen.

Mithilfe ist wichtig! Notruf 112 wählen

Dazu gehört, Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe zu sensibilisieren. Wer einen Menschen auf der Straße liegen sieht, kann durch rechtzeitiges Handeln Leben retten, indem der Rettungsdienst unter der Notrufnummer 112 alarmiert wird. Diese Nummer soll von Betroffenen als auch von Bürgerinnen und Bürgern gewählt werden, wenn sofortige Hilfe im Rahmen des Erfrierungsschutzes benötigt wird. Hinter der Notrufnummer muss in der jeweiligen Kommune ein Krisenplan mit verbindlichen Ansprechpartnern hinterlegt sein. 

 

 

 


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