30.01.2025
Am 29. Januar 2025 verabschiedete der Deutsche Bundestag einen Antrag, der ausdrücklich feststellt, “dass die Opfer der NS-´Euthanasie‘ und die Opfer von Zwangssterilisation als Verfolgte des NS-Regimes anzuerkennen sind“. Professor Dr. Jan Erik Schulte, Leiter der LWV-Gedenkstätte Hadamar, erklärt dazu: „Über Jahrzehnte war das Leiden dieser Menschen in der Bundesrepublik verdrängt und sie waren nicht als Verfolgte des NS-Terrors anerkannt worden. Es hat 80 Jahre gedauert, bis ihr Schicksal, ihr Leiden und ihre Ermordung endgültig offizielle Anerkennung gefunden haben.
Der im Bundestag verabschiedete Antrag fordert dazu auf, die weiterhin bestehenden großen Lücken bei der Aufarbeitung zu schließen. Insbesondere stärkt er auch die Gedenkstätten, die sich der Erinnerung an die Verfolgten und Ermordeten widmen und die Mechanismen von Ausgrenzung und Verfolgung offenlegen."
Der Antrag kann per Klick auf diesen Link auf der Seite des Bundestages abgerufen werden.