13.12.2023
Kassel (lwv): Ausgaben in Höhe von 2,38 Milliarden Euro sieht der Haushaltsentwurf des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen für 2024 vor. Das bedeutet eine Steigerung von rund 187,6 Millionen Euro gegenüber 2023. Der Beitrag der hessischen Kreise und kreisfreien Städte, den diese mit der Verbandsumlage an den LWV zahlen, steigt damit auf 1,80 Milliarden Euro, was einem Umlage-Hebesatz von 11,15 Prozent entspricht. LWV- Kämmerer Dieter Schütz, der den Haushalt heute in die Verbandsversammlung eingebracht hat, sagt: „Tarif- sowie Fallzahlsteigerungen und höherer Unterstützungsbedarf von behinderten Menschen sind hauptverantwortlich für die Kostensteigerungen und werden es auch in Zukunft sein. Damit die Kommunen dennoch weiter handlungsfähig bleiben, setzt der LWV sich für zukünftige Lösungen mit Bund und Land ein.“
Vom Gesamtbudget in Höhe von 2,38 Milliarden Euro entfallen rund 82 Prozent auf die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und die Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (vor allem für wohnungslose Männer und Frauen). Das sind zusammen 1,97 Milliarden Euro in 2024. Bei der Eingliederungshilfe geht es hauptsächlich um Unterstützung der Menschen in der eigenen Wohnung und in besonderen Wohnformen (früher: Wohnheime) sowie in Werkstätten, Tagesförderstätten und in betriebsintegrierten Beschäftigungsverhältnissen. Dazu gehören aber auch das Blinden-, Gehörlosen- und Taubblindengeld. Neu in diesem Haushaltsentwurf sind die Kosten für Leistungsberechtigte des so genannten 3. Lebensabschnitts, die bisher von den Landkreisen finanziert wurden und die jetzt der LWV übernimmt. Das werden im kommenden Jahr rund 920 Menschen sein, die im Rentenalter erstmals Eingliederungshilfe beantragen. Deren Unterstützung wird ab Januar 2024 vom LWV mit 15,2 Millionen Euro finanziert. Die Übertragung dieser Aufgabe ist deshalb sinnvoll, weil das Know-how der Eingliederungshilfe beim Verband vorhanden ist und Synergieeffekte genutzt werden können.
Im kommenden Jahr stehen für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder 47,49 Millionen Euro im Haushaltsplan. Die LWV-Schulen betreuen auch viele Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf, wie einer Hör- oder Sehschädigung, die an einer Regel- oder anderen Schule inklusiv unterrichtet werden.
Für Leistungen nach dem sozialen Entschädigungsrecht (u. a. für Kriegs- und Gewaltopfer sowie Impfgeschädigte), das reformiert ab 2024 in einem eigenen Sozialgesetzbuch zusammengefasst ist, sind im Haushaltsentwurf rund 24,24 Millionen Euro enthalten. Die Kosten für schwerbehinderte Menschen im Beruf und deren Arbeitgeber, die das LWV Hessen Integrationsamt unterstützt, sind mit 80,61 Millionen Euro kalkuliert.
Für eigene Personalaufwendungen sind beim LWV 143,4 Millionen Euro vorgesehen, das macht 6,03 Prozent vom Gesamthaushalt aus, eine im Vergleich zu anderen Verwaltungen geringe Quote. Die Personalkosten beziehen sich auf 1.503 Stellen in der eigenen Verwaltung und den Förderschulen.
Den Großteil des skizzierten LWV-Etats finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage (1,80 Milliarden Euro). Daneben erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen und Leistungsentgelte (rund 274,6 Millionen Euro), Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen (170 Millionen Euro) und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben (71 Millionen Euro).