28.11.2023
Kassel (lwv): Menschen mit Behinderung sollen künftig leichter und schneller ins Arbeitsleben gelangen. Mit diesem Ziel veranstaltete der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen jetzt eine Fachtagung im Kasseler Ständehaus. Neben Vertretern des Landeswohlfahrtsverbands und der Regionaldirektion Hessen der Bundesagentur für Arbeit trafen sich das Integrationsamt als Partner der behinderten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber sowie aktuelle und potentielle Leistungsanbieter.
"Um die Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verbessern, wollen wir als ersten Schritt neue, zusätzliche Leistungserbringer gewinnen", so LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert. Konkret bedeutet das, dass vielfältige Wege in den regulären Arbeitsmarkt geschaffen werden sollen. Dr. Andreas Jürgens, Erster Beigeordneter des LWV, fügt hinzu: "Junge Menschen mit Behinderung sollten nicht mehr nur über den Umweg einer Werkstatt für behinderte Menschen gehen müssen, sondern verstärkt über die Ausbildungsbegleitung direkt auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können." Auf örtlicher Ebene gibt es die Zusammenarbeit teilweise schon, dies müsse aber noch deutlich ausgebaut werden.
Joav Auerbach, Geschäftsführer Operativ der Regionaldirektion Hessen, betonte: "Inklusion ist für einen starken und robusten Arbeitsmarkt unverzichtbar. Menschen mit Behinderungen sind ein wertvolles Potenzial für die Arbeits- und Fachkräftesicherung." Sowohl bei den Unternehmen als auch bei den Menschen mit Behinderungen existierten häufig aber immer noch Unsicherheiten. Das gelte insbesondere für Personen, die für eine Ausbildung oder die sofortige Aufnahme einer Arbeit wegen der Art oder Schwere ihrer Behinderung noch nicht in Betracht kommen. "In einem gelebten inklusiven Arbeitsmarkt", so Auerbach, "muss es jedoch neben den Werkstätten für behinderte Menschen selbstbestimmte, betriebliche Alternativen geben. Umso mehr freut es mich, dass wir uns gemeinsam mit dem Landeswohlfahrtsverband Hessen der Herausforderung annehmen und mit den Einrichtungsträgern und teilhabeinteressierten Akteuren den hessischen Arbeitsmarkt um attraktive Angebote bereichern werden."
Mit der heutigen Veranstaltung ging man den ersten gemeinsamen Schritt, um die Angebote anderer Leistungsanbieter nach § 60 SGB IX auszuweiten. Die Teilnehmer waren sich einig: Ein breites Angebot an anderen Leistungsanbietern ist in Hessen unerlässlich. Erfolgsentscheidend für diese Maßnahmen sind eine umfassende Kompetenzfeststellung und gut begleitete betriebliche Praktika sowie eine individuell auf den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin zugeschnittene berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich. Dazu braucht es fachlich hochwertiges, zielgruppenerfahrenes Personal und eine enge, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Kostenträgern. Dieses Angebot gilt es nun flächendeckend in Hessen auszubauen, um den hessischen Arbeitsmarkt noch inklusiver auszurichten und den Rehabilitandinnen und Rehabilitanden jenseits des allgemeinen Arbeitsmarktes echte Alternativen zu einer Werkstatt für behinderte Menschen zu bieten.
"Andere Leistungsanbieter" sind Einrichtungen, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für Menschen mit Behinderungen in den Bereichen berufliche Bildung oder Beschäftigung anbieten und das Angebot außerhalb der Werkstätten für behinderte Menschen ergänzen. Die rechtliche Grundlage bildet der § 60 im Sozialgesetzbuch (SGB) IX. Auf dieser Grundlage können Menschen mit Behinderungen, die ein Recht auf einen Werkstattplatz haben, diese Angebote seit 2018 nutzen und müssen nicht zwingend in einer Werkstatt arbeiten.