29.8.2024
Kassel (lwv): Ein besonders niederschwelliges Angebot, das wesentlicher Teil der gemeindepsychiatrischen Versorgung vor Ort ist, wird erneut gestärkt. Die Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen (PSKB) in Hessen erhalten 2024 rund 3,4 Millionen Euro vom Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen. Das ist – nach einer Erhöhung im vergangenen Jahr – eine weitere Steigerung um rund 257.000 Euro. Sie resultiert aus einem gestiegenen Grundförderbetrag. Diese finanzielle Unterstützung hat der Verwaltungsausschuss des LWV heute beschlossen.
Psychisch kranke Menschen und deren Angehörige finden bei den Psychosozialen Kontakt- und Beratungsstellen, zum Beispiel nach einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik, vorübergehend oder auch langfristig Hilfe. In den PSKB wird den Menschen geholfen, ihren Tag zu strukturieren und etwa mit wechselnden Freizeit- und Gruppenaktivitäten gemeinsam zu gestalten. Hier können sie Kontakte knüpfen und sich untereinander oder mit Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern austauschen. Zudem werden ihnen hier weiterführende Unterstützungsangebote in der Region vermittelt. „Wir beobachten in den vergangenen Jahren einen starken Anstieg an Beratungsbedarf und an verschiedenen Krankheitsbildern in den Arbeitsbereichen der Kontakt- und Beratungsstellen. Diese Angebote, ihre Träger und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind aus der Lebensrealität von Betroffenen und ihren Angehörigen nicht mehr wegzudenken und ein wichtiger Baustein der Versorgung vor Ort. Die Anlaufstellen helfen Menschen im gesamten Land, damit sich deren Erkrankung nicht verfestigt, verschlimmert oder weitere Erkrankungen mit sich bringt. Die Arbeit wirkt auch einem Drehtüreffekt bei den stationären Angeboten entgegen“, sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Simmler. „Vor allem aber stärken die Kontakt- und Beratungsstellen auch die soziale Teilhabe der Menschen und helfen ihnen, ihre Lebensqualität zu verbessern.“
Es gibt in ganz Hessen mehr als 70 PSKB, die von 48 Trägern angeboten werden. Die PSKB arbeiten unbürokratisch und auf Wunsch anonym. Das Angebot ist offen und es gibt keine verpflichtende Teilnahme.
Die LWV-Förderung richtet sich nach der Einwohnerzahl im Versorgungsgebiet der jeweiligen PSKB. In diesem Jahr wird der LWV Hessen erstmals auch die bisherigen Finanzierungsanteile der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte für die PSKB übernehmen. Hintergrund dieser verwaltungsorganisatorischen Neuregelung sind die neuen Zuständigkeiten durch das Hessische Ausführungsgesetz zum Sozialgesetzbuch IX (HAG/SGB IX) seit Januar 2020.