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2,1-Milliarden-Volumen

LWV-Haushalt für 2019 eingebracht


Geldscheine und Münzen

Geldscheine und Münzen (Foto: Fotolia)

19.12.2018

Kassel (lwv): Auch wenn die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) erst 2020 in vollem Umfang auf den Haushalt des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen durchschlagen wird: Die Vorboten der neuen gesetzlichen Vorgaben und Aufgaben zeichnen sich schon im Entwurf für den Etat 2019 ab. Der LWV ist nun dafür zuständig zu ermitteln, welche Hilfen behinderte Menschen benötigen, um am Leben in der Gesellschaft gleichberechtigt teilhaben zu können. Seit Oktober nimmt ein Fachdienst in einigen Regionen die Bedarfsermittlung und Planung der Teilhabe wahr. Im kommenden Haushaltsjahr sind dafür 30,5 zusätzliche Stellen vorgesehen. Die Fachdienste werden in den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten tätig sein - vor Ort, wo die Betroffenen leben, auf die die Teilhabeplanung zugeschnitten sein soll. "Wir haben beim Personalhaushalt insbesondere die zu erwartende Mehrarbeit aus dem neuen BTHG in den Blick genommen. Gleichwohl haben wir dies immer unter der Überschrift der Sparsamkeit und der Begrenzung der Anzahl von Stellen getan", erklärte Beigeordneter und Kämmerer Dieter Schütz, der das Zahlenwerk heute in die Verbandsversammlung des LWV eingebracht hat.

Die mit 102,29 Millionen Euro veranschlagten Personalkosten für 1.422 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen bilden dabei einen vergleichsweise kleinen Ausgaben-Posten. Insgesamt rechnet der LWV für 2019 mit rund 2,1 Milliarden Euro, um seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können.

Den Löwenanteil, nämlich 84 Prozent seines Gesamtbudgets, wird der LWV Hessen für die Überörtliche Sozialhilfe aufwenden. Das sind 1,77 Milliarden Euro in 2019 und somit rund 54,77 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr. "Der Personenkreis der Leistungsbezieher wächst weiterhin, vor allem bei den psychisch behinderten und abhängigkeitserkrankten Menschen", verdeutlichte der Kämmerer in seiner Einbringungsrede. Insgesamt werden 2019 rund 59.100 behinderte, kranke und sozial benachteiligte Menschen in ihrem Alltag unterstützt, damit 780 Frauen und Männer mehr als in diesem Jahr. Aufgesplittet auf die Arten der Behinderungen sind dies 7.250 körperlich, 19.200 geistig und 17.129 seelisch behinderte Menschen sowie 4.221 suchtkrankte und 11.300 blinde Menschen in Hessen.

Unterstützungsleistungen beim Wohnen, bei Arbeit und Tagesstruktur sind die größten Brocken innerhalb der Eingliederungshilfe. Zum Bereich Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen, aber auch das im Januar neu eingeführte Budget für Arbeit. Es hat zum Ziel, mehr behinderte Menschen aus den Werkstätten hinaus auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes zu bringen. Außerdem unterstützt der LWV 1.442 behinderte Menschen auf Arbeitsplätzen in Betrieben, den sogenannten Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen.

Beim Wohnen steigt weiter der Anteil der Menschen, die in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in einer Gastfamilie leben und ambulant statt in stationären Einrichtungen betreut werden. "Für 2019 rechnen wir mit einer Ambulantisierungsquote von 56,4 Prozent", sagte Dieter Schütz. Damit stehe Hessen mit Nordrhein-Westfalen und den Stadtstaaten Hamburg und Berlin im Bundesvergleich an der Spitze der Entwicklung. Zum Anstieg der Leistungsberechtigten trägt bei, dass der LWV rückwirkend ab 2017 für einen erweiterten Personenkreis unter den alleinstehenden Wohnungslosen (rund 550 Menschen mehr) im Betreuten Wohnen zuständig ist.

Neben den Sozialhilfekosten sind im Haushaltsentwurf Leistungen für Kriegs- und Gewaltopfer in Höhe von 25,65 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 67,48 Millionen Euro.

Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind im kommenden Jahr 36,02 Millionen Euro eingeplant. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch einen hohen Anteil von Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder wohnortnahen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder. Von ihnen werden 65 Prozent nicht an LWV-eigenen Schulen gefördert. Für Baumaßnahmen an den Schulen, Internaten und Interdisziplinären Frühberatungsstellen sind im Etat 2019 insgesamt 2,72 Millionen Euro vorgesehen.

Rund 1,43 Milliarden Euro des LWV-Etats finanzieren die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte über die Verbandsumlage. Bei den im Juni verabschiedeten Eckwerten für die Haushaltsplanung 2019 sei noch von einer 23,63 Millionen Euro höheren Umlage ausgegangen worden, so Schütz. "Für unsere Träger ist das eine geringere Belastung." Neben der Verbandsumlage erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen in der Sozialhilfe (rund 309,6 Millionen Euro), Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen (145 Millionen Euro) und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben (57 Millionen Euro).


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