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2,086 Milliarden Euro Volumen

LWV-Haushalt 2019
verabschiedet


Geldscheine und Münzen

Geldscheine und Münzen (Foto: Fotolia)

20.03.2019

Kassel (lwv): 2,086 Milliarden Euro umfasst der Haushalt für das Jahr 2019, den die Abgeordneten der Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes (LWV) Hessen heute mit großer Mehrheit im Kasseler Ständehaus verabschiedet haben. Gegenüber dem Vorjahr fällt das Budget um rund 42 Millionen Euro höher aus (2018: 2,044 Milliarden Euro).

Hauptsächlicher Grund dafür ist, dass rund 780 Männer, Frauen und Kinder mehr als 2018 Unterstützungsleistungen erhalten werden. Der LWV rechnet mit 59.100 Personen: 7.250 körperlich, 19.200 geistig und 17.129 seelisch behinderten Menschen sowie 4.221 suchtkranken und 11.300 blinden Menschen in Hessen. Insbesondere der Anteil der seelisch behinderten und abhängigkeitserkrankten Personen ist weiter angewachsen. Auf die Aufgaben, für die der LWV als überörtlicher Träger der Sozialhilfe gesetzlich zuständig ist, entfallen damit 1,756 Milliarden Euro. Das sind 84 Prozent des Gesamthaushaltes und rund 50 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Rund 1,411 Milliarden Euro des LWV-Etats finanzieren die 21 hessischen Landkreise und fünf kreisfreien Städte über die Verbandsumlage. Ende 2018 waren noch 17 Millionen Euro mehr vorausberechnet worden "Wir freuen uns, dass wir die Umlage nach unten korrigieren konnten", sagt LWV-Landesdirektorin Susanne Selbert. "Für unsere Träger ist dies eine geringere Belastung." Zu den wichtigen Aufgaben des LWV zähle es, "die finanzielle Balance zwischen unseren Leistungsberechtigten und deren Interessen und unseren Trägern zu finden, für die ein effizientes und wirtschaftliches Haushalten von besonderer Bedeutung ist", so Selbert.

Neben der Verbandsumlage erhält der LWV weitere Geldbeträge durch Kostenerstattungen in der Sozialhilfe (rund 312,6 Millionen Euro), Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs des Landes Hessen (145 Millionen Euro) und die Ausgleichsabgabe, die Arbeitgeber zahlen, wenn sie weniger Schwerbehinderte beschäftigen als gesetzlich vorgeschrieben (57 Millionen Euro).

Der Haushalt 2019 im Überblick:

Von den Unterstützungsleistungen des LWV für behinderte, kranke und sozial benachteiligte Menschen fließt das meiste Geld in die Bereiche Wohnen, Arbeit und Tagesstruktur. Zur Arbeit zählen Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM), aber auch das im Januar 2018 neu eingeführte Budget für Arbeit. Es hat zum Ziel, mehr behinderte Menschen aus den Werkstätten hinaus auf sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze des allgemeinen Arbeitsmarktes zu bringen. Außerdem unterstützt der LWV 1.442 behinderte Menschen aus Werkstätten, die in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes auf sogenannten Betriebsintegrierten Beschäftigungsplätzen tätig sind.

Beim Wohnen steigt weiter der Anteil der Menschen, die in der eigenen Wohnung, in Wohngemeinschaften oder in einer Gastfamilie leben und ambulant statt in stationären Einrichtungen betreut werden. "Für 2019 rechnen wir mit einer Ambulantisierungsquote von 56,4 Prozent", sagt LWV-Beigeordneter und Kämmerer Dieter Schütz. Damit stehe Hessen mit Nordrhein-Westfalen und den Stadtstaaten Hamburg und Berlin im Bundesvergleich an der Spitze der Entwicklung. Zum Anstieg der Leistungsberechtigten trägt bei, dass der LWV rückwirkend ab 2017 für einen erweiterten Personenkreis unter den alleinstehenden Wohnungslosen im Betreuten Wohnen zuständig ist.

Neben den Sozialhilfekosten sind im Haushaltsentwurf Leistungen für Kriegs- und Gewaltopfer in Höhe von 25,65 Millionen Euro enthalten, außerdem für schwerbehinderte Menschen im Beruf in Höhe von 67,48 Millionen Euro.

Für die Förderschulen und die Frühförderung sinnesbehinderter Kinder sind 36,72 Millionen Euro eingeplant. Die Lehrkräfte der LWV-Schulen betreuen auch einen hohen Anteil von Mädchen und Jungen mit Förderbedarf, die an einer Regel- oder wohnortnahen Schule inklusiv unterrichtet werden. Unter anderem sind dies hör- oder sehgeschädigte Kinder. Von ihnen werden 65 Prozent nicht an LWV-eigenen Schulen gefördert. Für Baumaßnahmen an den Schulen, Internaten und Interdisziplinären Frühberatungsstellen sind im Etat 2019 insgesamt 2,72 Millionen Euro vorgesehen.

Im Haushalt sind zudem 100,79 Millionen Euro an Personalkosten für 1.422 Stellen in der eigenen Verwaltung und denen der Förderschulen enthalten. Außerdem ist berücksichtigt, dass die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes rund 30 zusätzliche Stellen für die Etablierung von Fachdiensten zur Bedarfsermittlung und Planung der Teilhabe in weiteren hessischen Landkreisen erfordert.


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